Heizölbelieferung richtig erfassen - Gültigkeitszeitraum

  • Hallo,


    es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung (Warmwasser und Heizung).
    Meine Frage: bei Belieferung mit Heizöl ist ja immer ein Restbestand vorhanden. Wenn ich Rechnungsdaten für Heizöllieferung erfasse, stellt sich die Frage nach dem Gültigkeitszeitraum.

    Dieser kann aufgrund der Bevorratung nicht auf den Abrechnungszeitraum eingetragen werden? oder? Am Ende des Abrechnungszeitraums ist ja immer ein Heizölbestand vorhanden!

    Eine Verteilung auf mehrere Abrechnungsperioden ist jedoch auch nur bedingt möglich, ich müsste ja in die Zukunft sehen können.


    Gruß

  • Wenn ich Rechnungsdaten für Heizöllieferung erfasse, stellt sich die Frage nach dem Gültigkeitszeitraum.

    Wieviele Rechnungen gibt es?

    Mit eine geschätzten/gemessenen (evtl. mit Zollstock) Anfangsbestand ist anzufangen.

    Der Gültigkeitszeitraum berechnet den richtigen Preis pro Liter für die Heizkostenabrechnung.

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  • Dieser kann aufgrund der Bevorratung nicht auf den Abrechnungszeitraum eingetragen werden

    Möchte u. U. ein Denkfehler ausräumen.


    Bei Heizöl ist es wichtig, dass die letzte Rechnung aus dem Vorjahr als Grundlage des Literpreises für den Anfangstand eines Jahres herangezogen werden muss.

    Wenn du dann im laufenden Abrechnungsjahr Heizöl bekommst, gibst du als Zeitraum das laufende Jahr ein, das hat aber keine Auswirkung auf die Endabrechnung.


    Da du den Endstand des Vorjahres angeben musst, so musst du auch den Endstand des laufenden Jahres nach dem 31.12. eingeben, wenn du als Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. eines Jahres hast.

    Wenn du den Endstand des gerade abgeschlossenen Jahres eingibt, berechnet das Programm die einzelnen Werte und gibt den Jahresverbrauch sowie die Brennstoffkosten aus.


    Alles andere ist uninteressant, wichtig ist, dass der Endstand Vorjahr zu Endstand letztes Abrechnungsjahr korrekt ermittelt wird. Dazu musst du den Inhalt deines Heizöltanks ermitteln. Ob mit Uhr, Zollstock oder anderen Messmittel, ist egal. Der Endstand, was ja der Anfangsstand des neuen Abrechnungsjahres bedeutet, muss stimmig sein. Und man sollte nicht in einzelnen Liter das angeben, wer kann so genau messen.

  • Dieser kann aufgrund der Bevorratung nicht auf den Abrechnungszeitraum eingetragen werden


    Ist nicht nötig, da das Programm über den Gültigkeitszeitraum der Rechnung abrechnet nach dem Prinzip FIFO-Verfahren

    Da muss ich widersprechen, deine Fachzeitschrift habe ich schon einmal als fehlerhaft erkannt.


    Wie ich erwähnt habe, muss das abgerechnet werden. Und.... der Hausverwalter macht es genau nach diesen Vorgaben:


    Wie gesagt, deine Quelle ist ein Messdienstleister, der m. E. einen falsche Berechnung hat, laut einschlägigen Fachkreisen.