Hallo,
es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung (Warmwasser und Heizung).
Meine Frage: bei Belieferung mit Heizöl ist ja immer ein Restbestand vorhanden. Wenn ich Rechnungsdaten für Heizöllieferung erfasse, stellt sich die Frage nach dem Gültigkeitszeitraum.
Dieser kann aufgrund der Bevorratung nicht auf den Abrechnungszeitraum eingetragen werden? oder? Am Ende des Abrechnungszeitraums ist ja immer ein Heizölbestand vorhanden!
Eine Verteilung auf mehrere Abrechnungsperioden ist jedoch auch nur bedingt möglich, ich müsste ja in die Zukunft sehen können.
Gruß