Kleinunternehmerregelung

  • Hallo,


    eine Frage für meine Freundin.

    Neben Ihrem Hauptberuf hat sie ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung. Sie hat einen Verkaufsstand und beteiilgt sich bei Stadtfesten und Markten.

    Hiier für benutzt sie ihr eigenen Pkw, um an die Standort zu kommen.

    Wo kann man die die Fahrten mit eigenem Pkw eintragen?


    Pit Hegau

  • Hallo,


    im SKR4 üblicher Weise im

    Sachkonto 4530 (Laufende Kfz-Betriebskosten)


    Aber was will Sie mit der Kleinunternehmerregelung?

    Hat Sie mehr Umsätze als 22.000,- €?

    Und verkauft Sie Waren mit Gewinnabsicht?

    Oder Trödel?

    Arbeitet Sie allein oder, wie du schreibst, beteiligt sich an einem Stand?


    Märkte sind so ne Sache.

    Nicht wirklich einfach durchzusehen.

    Also auch etwas schwierig mit dem was man absetzen und gegenrechnen kann.


    LG

  • Wo kann man die die Fahrten mit eigenem Pkw eintragen?


    im SKR4 üblicher Weise im

    Sachkonto 4530 (Laufende Kfz-Betriebskosten)

    :| ich trage da nur Sprit, Öl und manchmal ne Wäsche ein. Also im SKR03 4530 (im SKR04 wäre es 6530)


    aus dem Link geht doch hervor:

    Zitat

    Zeile 62 "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge"

    aber auch dafür ist ein Fahrtenbuch zu führen

  • Ja na klar 6530 im SKR4

    Hab mich verschrieben.

    4530 ist dann SKR3.


    Wie gesagt, so ein "Aufriss" muss man nicht unbedingt machen, wenn du nur "Trödel" oder zb. selbstgemachte Dinge im kleinen Rahmen verkaufst.

    Es kommt auf Märkten wirklich darauf an was man da tut, mit wem und für wen.

    Und dann kann man auch über die normale Einkommenssteuererklärung einige Dinge absetzen.

    Werbekosten (KFZ-Fahrten), Vereinshilfen, Spenden uvm.

  • so ein "Aufriss" muss man nicht unbedingt machen

    wow...Aufriss

    es mag Nebenerwerbs-Steuerzahler geben die das *Steuergedöns* um ein bisschen Kohle nebenher auch so sehen...aber für mich sind das schlicht -Steuerbetrüger-

    hat sie ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung.

    d.h. sie ist als Kleinunternehmerin angemeldet, möchte die Vorteile in Anspruch nehmen, muss also auch diese Ansprüche belegen können.

  • @arnsteiner


    Da hab ich mich wohl etwas schlecht ausgedrückt.

    Das jeder Steuern zahlen soll ist klar, nur ist es halt bei

    Sie hat einen Verkaufsstand und beteiilgt sich bei Stadtfesten und Markten.

    eben manchmal etwas komplizierter.


    Ich hab vor ein paar Jahren 2 Kantinen und n Imbiss gehabt.

    Habe darüber auch viel Catering gemacht, jedoch nur die Produktion.

    Keine Auslieferung.

    Dadurch also nur mit 7% USt zu belasten.

    Des Tara darüber mit dem FinAmt ob nun 19 oder 7 % war schon interessant.


    Desweiteren habe ich für Dörfer bei Festen n Wurststand "bereit" gestellt und bei großen Unternehmen auf Hoffesten von Pommes bis zur Wurst einen Stand gehabt.

    Bei den Unternehmen bekommst du einen Festpreis und den MUST du dann mit 19% versteuern, egal das du ja eigentlich nur für 7% die Ware ausgibst. Weil, du hast ja ein Festpreisangebot für eine Dienstleistung und somit keinen direkten Verkauf von Waren auf Eigenleistung.


    Bei Dorffesten hast du oft eine gewollte Preisvorgabe der Veranstalter - gut das ist mein Problem, aber, die Veranstalter stellen Sitz- und Stehmöglichkeiten zur Verfügung.

    Dort setzen sich die Festbesucher auch mit meinen Würsten hin.

    Also was muss ich nun an USt zahlen?

    19 oder 7 %?

    Zählen die Sitzgelegenheiten zu mir oder zum Fest?


    Mache ich die Veranstaltung mit weil ich in der Region zB. mit im Heimatverein bin oder nur weil ich eben immer mit meinem Wurststand angefordert werde.


    Und wenn du das alles bedenkst, ist die Fragestellung von PitHegau nämlich garnicht so einfach zu beantworten.


    Deshalb fragte ich in welche Richtung der Stand seiner Freundin geht.

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn du das alles bedenkst, ist die Fragestellung von PitHegau nämlich garnicht so einfach zu beantworten.

    Doch, denn:

    Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung

    § 19 Absatz 1 UStG

  • ….hmm. Wenn man die Fragestellung von Pit ließt, geht es nicht um die Kleinunternehmerregelung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Es geht um die Fahrtkosten bei Nutzung eines ansonsten privaten PKW.
    Ich setze mal voraus, dass es eine kleine Nebentätigkeit ist und hier nur gelegentlich etwas Taschengeld verdient wird. Da setzt man idR pauschal 30Ct/km an. Fahrtenbuch und Ermittlung mit Aufteilung der tatsächlichen Kfz-Kosten sind ehr nicht notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man die Fragestellung von Pit ließt, geht es nicht um die Kleinunternehmerregelung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Es geht um die Fahrtkosten bei Nutzung eines ansonsten privaten PKW.

    eben


    Da setzt man idR pauschal 30Ct/km an.

    so ist es


    Fahrtenbuch und Ermittlung mit Aufteilung der tatsächlichen Kfz-Kosten sind ehr nicht notwendig.

    Geeignete Aufzeichnungen bzw. Glaubhaftmachung allerdings schon.

  • Genau das meine ich auch alles.

    Wenn es nämlich "nur" ein kleiner Nebenverdienst ist, ist dann überhaupt eine Anmeldung als Unternehmen notwendig?


    Vieleicht sollten wir mal abwarten was PitHegau noch mal schreibt.