Hallo miteinander,
Anmerkung: EÜR und IST-Versteuerung.
Ich habe das Problem, dass bei manchen Betriebsausgaben Konstellationen entstehen, bei denen das Datum des Vorsteuerabzugs nicht gleich dem Zahlungsdatum sind. Das ist ja nicht ganz uninteressant, wenn Vorsteuerabzug und Zahlung in unterschiedliche Veranlagungszeiträume fallen. Beispiel:
1.) Bezahlung (Wareneingang) per Vorkasse, 119€ brutto:
- Zahlung erfolgt am 30.03. per Vorkasse, Rechnung und Lieferung liegen noch nicht vor -> Aufwand ist es am 30.03.
- Rechnung kommt am 05.04. -> Vorsteuerabzug am 05.04.
2.) Kauf auf Rechnung (Wareneingang), 119€ brutto:
- Rechnung und Lieferung liegen am 29.03. vor -> Vorsteuerabzug am 29.03.
- Zahlung am 06.04. -> Aufwand ist es am 06.04.
Mein Vorschlag zu 1.)
- 30.03. : 3200 Wareneingang 119€ an 1200 Bank 119€ -> Aufwand erfasst
- 05.04.: 1576 Vorsteuer 19% 19€ an 3200 Wareneingang 19€ -> Vorsteuerabzug erfasst
Mein Vorschlag zu 2.)
- 29.03.: 1576 Vorsteuer 19%“ 19€ an 3200 Wareneingang 19€ -> Buchung ist gewinnneutral, Vorsteuerabzug aber im 1. Quartal erfasst
- 06.04.: 3200 Wareneingang 119€ an 1200 Bank 119€ -> Erfassung der Betriebsausgabe ohne nochmaligen Vorsteuerabzug
Natürlich müssen ggf. Steuerautomatiken entsprechend im Auge behalten werden. Es hat sich ja scheinbar eingebürgert, dass bei EÜR der Vorsteuerabzug am Tag der Zahlung vorgenommen wird. Unterjährig mag das gehen, aber zum Jahreswechsel kann es doch doof werden?
Sind die vorgeschlagenen Lösungen zu "russisch"? Die Möglichkeiten mit dem Sparbuch und dem EKR03 sind ja begrenzt.
Beste Grüße
Ch. Engel