Vorgehen bei ungleichem Datum des Vorsteuerabzugs und der Zahlung

  • Hallo miteinander,


    Anmerkung: EÜR und IST-Versteuerung.


    Ich habe das Problem, dass bei manchen Betriebsausgaben Konstellationen entstehen, bei denen das Datum des Vorsteuerabzugs nicht gleich dem Zahlungsdatum sind. Das ist ja nicht ganz uninteressant, wenn Vorsteuerabzug und Zahlung in unterschiedliche Veranlagungszeiträume fallen. Beispiel:


    1.) Bezahlung (Wareneingang) per Vorkasse, 119€ brutto:

    - Zahlung erfolgt am 30.03. per Vorkasse, Rechnung und Lieferung liegen noch nicht vor -> Aufwand ist es am 30.03.

    - Rechnung kommt am 05.04. -> Vorsteuerabzug am 05.04.


    2.) Kauf auf Rechnung (Wareneingang), 119€ brutto:

    - Rechnung und Lieferung liegen am 29.03. vor -> Vorsteuerabzug am 29.03.

    - Zahlung am 06.04. -> Aufwand ist es am 06.04.


    Mein Vorschlag zu 1.)

    - 30.03. : 3200 Wareneingang 119€ an 1200 Bank 119€ -> Aufwand erfasst

    - 05.04.: 1576 Vorsteuer 19% 19€ an 3200 Wareneingang 19€ -> Vorsteuerabzug erfasst


    Mein Vorschlag zu 2.)

    - 29.03.: 1576 Vorsteuer 19%“ 19€ an 3200 Wareneingang 19€ -> Buchung ist gewinnneutral, Vorsteuerabzug aber im 1. Quartal erfasst

    - 06.04.: 3200 Wareneingang 119€ an 1200 Bank 119€ -> Erfassung der Betriebsausgabe ohne nochmaligen Vorsteuerabzug


    Natürlich müssen ggf. Steuerautomatiken entsprechend im Auge behalten werden. Es hat sich ja scheinbar eingebürgert, dass bei EÜR der Vorsteuerabzug am Tag der Zahlung vorgenommen wird. Unterjährig mag das gehen, aber zum Jahreswechsel kann es doch doof werden?


    Sind die vorgeschlagenen Lösungen zu "russisch"? Die Möglichkeiten mit dem Sparbuch und dem EKR03 sind ja begrenzt.


    Beste Grüße

    Ch. Engel

  • Hi. Danke für die produktive Antwort. Die im Link zu findende Lösung kommt ja einer Stornobuchung des bei Vorliegen von Lieferung und Rechnung vorgenommenen Vorsteuerabzugs am Tag der Zahlung gleich. Erscheint mir "richtiger" als das von mir vorgeschlagene direkte Ansprechen von 3200?


    Unabhängig davon werde ich aber auch weiterhin so vorgehen, die Vorsteuer bei Zahlung zu erfassen. Jedenfalls innerhalb eines Veranlagungszeitraumes.

  • Moin,


    ich denke, besser oder schlechter gibt es hier nicht...der Buchungsweg muss nur gut nachvollziehbar sein (im Falle einer Prüfung auch von einem Sachverständigen Dritten)..das Ergebnis ist ja bei beiden Methoden "gleich richtig" :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Vorgehen im WISO Sparbuch, wenn Datum des Vorsteuerabzugs und Datum der Zahlung nicht gleich sind“ zu „Vorgehen bei ungleichem Datum des Vorsteuerabzugs und der Zahlung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Es hat sich ja scheinbar eingebürgert, dass bei EÜR der Vorsteuerabzug am Tag der Zahlung vorgenommen wird.

    Mit gutem Grund, denn wer macht sich denn schon mehr Arbeit als unbedingt sein muss? Der § 15 Absatz 1 UStG fängt im Einleitungssatz ja schon mit kann an. Die Nr. 1 sagt dann nur aus, was im Einzelnen vielleicht schon wann möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.


    Nicht umsonst buchen auch die meisten Steuerberater die VorSt im Rahmen der EÜR so, da es für alle Seiten nachvollziehbar und praktisch ist.


    Unterjährig mag das gehen, aber zum Jahreswechsel kann es doch doof werden?

    Warum? ?(