Anlage KAP Gewinn bei Altanteilen gem. §56 InvStg

  • Ich habe eine Frage zur Eingabe von Daten im Bereich Kapitalerträge.

    Auf meiner "Jahressteuerbescheinigung" von der Bank wurde mir "nachrichtlich" ein Gewinn auf


    Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine

    bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018

    sind, wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach § 56 Abs. 3 Satz 1

    InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach

    § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018)


    bescheinigt. Diese sind wohl bei der Umwandlung eines Fonds (und damit erfolgten Verkauf) entstanden.

    In welche Maske muss ich diese Gewinne eintragen? Der entsprechende Fonds wurde zwischen 2008 und 2018 gekauft, also auch "fiktiv" zum 1.1.18 verkauft. Ich nehme an die bescheinigten Gewinne sind die die nach dem 1.1.18 bis zum Verkauf in 2019 angefallen sind.

    Der erzielte Gewinn muss doch irgendwie steuerrelevant sein sonst würde er doch nicht auf der Jahressteuerbescheinigung stehen. Und warum dann nur "nachrichtlich"?