Freiberufler: warum werden in Wiso meine (netto) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auch versteuert

  • Guten Abend,


    meine Frau und ich sind beide Freiberufler. Letztes Jahr hat meine Frau dazu eine nicht-selbständige Tätigkeit ( Midijob) ausgeübt. Jetzt bin ich dabei, unsere Steuererklärung zu machen und habe vom Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau durch das Programm abgerufen. Was ich nicht verstehe ist warum die Netto Einkünfte dieser nicht-selbständigen Tätigkeit im Programm auch versteuert werden. Habe ich etwas falsches gemacht?

    Danke im Voraus.


    Justin

    • Offizieller Beitrag

    Letztes Jahr hat meine Frau dazu eine nicht-selbständige Tätigkeit ( Midijob) ausgeübt. Jetzt bin ich dabei, unsere Steuererklärung zu machen und habe vom Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau durch das Programm abgerufen. Was ich nicht verstehe ist warum die Netto Einkünfte dieser nicht-selbständigen Tätigkeit im Programm auch versteuert werden.

    Warum sollten diese einkommensteuerpflichtigen Einkünfte nicht weiterhin der Besteuerung unterliegen?

  • Letztes Jahr hat meine Frau dazu eine nicht-selbständige Tätigkeit ( Midijob) ausgeübt. Jetzt bin ich dabei, unsere Steuererklärung zu machen und habe vom Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau durch das Programm abgerufen. Was ich nicht verstehe ist warum die Netto Einkünfte dieser nicht-selbständigen Tätigkeit im Programm auch versteuert werden.

    Warum sollten diese einkommensteuerpflichtigen Einkünfte nicht weiterhin der Besteuerung unterliegen?

    Sind nicht bei Nicht-Selbständigkeit die ganzen Steuern schon vom Brutto-Lohn abgezogen bzw. vom Arbeitgeber bezahlt worden? Ich dachte eigentlich dass Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen um eine Erstattung zu bekommen.

  • Die Lohnsteuer ist eine andere Form der Vorauszahlung. Erst am Jahresende steht ja das gesamte zu versteuernde Einkommen fest und damit auch die endgültige Steuerschuld.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte eigentlich dass Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen um eine Erstattung zu bekommen.

    Und das geht ja eben nur, weil es sich um eine der Einkunftsarten handelt und ggf. die einbehaltenen Lohnabzugsbeträge im Rahmen der Steuerabrechnung angerechnet werden. Davor steht aber eben noch die Einkunftsermittlung und die Berechnung des zu versteuernden Einkommens, aus der sich dann eben die festzusetzende Einkommensteuer ergibt.


    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Eben wie @nesciens schon sagte, eine Art Vorauszahlung auf die festzusetzende Einkommensteuerschuld.