Zählerstände

  • Hallo liebe Buhl Gemeide,


    ich habe eine Frage zu den Wasserzählern. Ich besitze ein Mietshaus mit 7 Wohneinheiten und einem Gewerbeladen ( Kiosk ). Ich habe 2018 eine Wohnung komplett saniert und einen Wasserzähler gleich mit einbauen lassen. Alle anderen Wohneinheiten, haben noch keinen eigenen Wasserzähler!


    Heute bakam ich die Rechnung von den Wasserwerken und ich habe die Zählerstände komplett eingetragen.


    Jetzt meine Frage: Müssen alle Einheiten einen Wasserzähler haben, oder kann ich das so einstellen, dass eine Wohnung mit dem Zähler gesondert berechnet wird ( Nebenkostenabrechnung ) Dort wird mir nämlich auch angezeigt, dass sie nach qm² berechnet wird.


    Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt. Ich danke Euch schon jetzt für die Hilfe :)


    Lg Micci

  • Micci

    Hat den Titel des Themas von „Zählerständer“ zu „Zählerstände“ geändert.
  • oder kann ich das so einstellen, dass eine Wohnung mit dem Zähler gesondert berechnet wird

    Nein das geht nicht. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich vor, dass der Verbrauch mittels Zähler erfasst werden muss. Es gibt kaum eine Ausnahme, wo das nicht erlaubt ist. Bitte erkundige dich daher, frage einen Installateur ob er die restlichen Zähler einbauen kann.


    Du darfst nicht eine Wohnung mit dem Wasserzähler einzel abrechnen und die anderen nach ????


    Wenn die Voraussetzung den Verbrauch zu messen nicht vorliegt, muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Solltest du aufgrund dem Wissen, dass keine Wasserzähler vorhanden sind, im Mietvertrag den Verbrauch nach Personen x Tage (PxT) abgere4chnet wird, dokumentiert haben, dann darfst du das nach Personen abrechnen. Denn das würde dann etwas gerechter sein.


    Da wäre ein Hinweis mal wichtig, wie du was angegeben hast.