Belegnummer für Eingangsbeleg - fortlaufend oder frei wählbar?

  • Hallo,


    durchforste schon seit Stunden das Internet und finde keine eindeutige Antwort für die Thematik der Belegnummerierung.


    Für Ausgangsrechnungen ist klar, dass ich die Re.-Nr. als Beleg-Nr. verwende, sprich bspw. R19-1034.

    Aber wie sieht das ganze bei Kleinbetragsrechnungen aus, wo keine fortlaufende Re.-Nr. Pflicht ist: Habe bis jetzt gebucht: 2019-Monat-Tag-A (für die erste Einnahme und B für die zweite, etc.)

    Für Belege von externen benutze ich aktuell das Schema: 2019/Monat-01 und ab da für jeden Monat fortlaufend. Beim nächsten Monat wieder mit "1" beginnend.


    Wie handhabt ihr die Belegnummerierung? Muss ich für meine Kleinbetragsrechnungen auch eine fortlaufende Nummerierung verwenden bzw. muss außer auf ordentlichen Rechnung überhaupt fortlaufend nummeriert werden?


    Ich hoffe ihr könnt helfen, vielen Dank für Antworten! :)

  • durchforste schon seit Stunden das Internet und finde keine eindeutige Antwort für die Thematik der Belegnummerierung.

    ok.....

    Muss ich für meine Kleinbetragsrechnungen auch eine fortlaufende Nummerierung verwenden bzw. muss außer auf ordentlichen Rechnung überhaupt fortlaufend nummeriert werden?

    Haufe schreibt dazu:


    Zitat

    Bei Kleinbetragsrechnungen (Bruttobetrag ≤ 250 EUR; bis 31.12.2016: 150 EUR) sind die folgenden Angaben ausreichend:

    1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
    2. Ausstellungsdatum,
    3. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung,
    4. Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe,
    5. anzuwendender Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
  • arnsteiner aber ich kann die Kleinbetragsrechnungen auch nummerieren ("Habe bis jetzt gebucht: 2019-Monat-Tag-A (für die erste Einnahme und B für die zweite, etc.)"), oder? Und dasselbe gilt dann auch für meine anderen Belege (Ausgaben: 2019/Monat-01 und ab da für jeden Monat fortlaufend. Beim nächsten Monat wieder mit "1" beginnend.)

    Hatte jetzt noch gelesen, dass das Schema für die Belegnummer frei wählbar ist, lediglich muss sie für einen Dritten nachvollziehbar sein. Was meinst du dazu?


    Für mich ist nur wichtig, dass es von Seiten des FA keine Anforderungen an die richtige Belegnummernvergabe gibt, wie es zum Beispiel für die Rechnung gilt (fortlaufende Nummer o. Ä.)

  • arnsteiner Da du mir schon nicht bei meiner ersten Frage behilflich bist und immer sehr aktiv und schnell antwortest wollte ich nochmal Danke "sagen"!!


    Ich hätte aber noch ein kleines Problem. Meine Kleinbetragsrechnungen gehen meistens über Summen zwischen 15 und 45 €, weswegen Kleinbetragsrechnung kein Problem ist (da <250€).

    Nun ist mir vor kurzem ein peinlicher Fehler aufgefallen. Ein Kunde wollte für einen längeren Zeitraum mieten und dies relativ spontan, weshalb ich nach einfacher Routine die KBR ausgestellt habe, jedoch für einen Betrag von 300,-

    Weißt du wie ich das hier noch retten kann? Kann ich die KBR stornieren und wenn ja, genau so wie eine normale Rechnung? Um dann eine ordentliche Rechnung auszustellen?

  • Alles klar, dann muss ich wohl einfach schreiben..hiermit storniere ich die Kleinbetragsrechnung vom XX.XX.2020, (da ich keine RE.-Nr. habe kann ich mich leider auch nicht drauf beziehen). Storno natürlich mit eigener Re.-Nr. und dann noch neue Rechnung ausstellen und abschicken. Muss ich buchungstechnisch irgendwas erfassen? Da der Kunde ja nicht neu zahlt.

    und was meinst du dazu arnsteiner:

    Aber ich kann die Kleinbetragsrechnungen auch nummerieren ("Habe bis jetzt gebucht: 2019-Monat-Tag-A (für die erste Einnahme und B für die zweite, etc.)"), oder? Und dasselbe gilt dann auch für meine anderen Belege (Ausgaben: 2019/Monat-01 und ab da für jeden Monat fortlaufend. Beim nächsten Monat wieder mit "1" beginnend.)

    Hatte jetzt noch gelesen, dass das Schema für die Belegnummer frei wählbar ist, lediglich muss sie für einen Dritten nachvollziehbar sein. Was meinst du dazu?


    Für mich ist nur wichtig, dass es von Seiten des FA keine Anforderungen an die richtige Belegnummernvergabe gibt, wie es zum Beispiel für die Rechnung gilt (fortlaufende Nummer o. Ä.)