Wechselnde Einsatztätigkeit

  • Hallo zusammen,

    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit wechselnder Einsatztätigkeit.

    Im wesentlichen fahre ich von zu Hause aus zu verschiedenen Niederlassungen und Kunden. (Der Arbeitgeber hatte bis Ende 2019 kein Homeoffice Regelung).


    Ich habe einen Firmen PKW.

    Da ich wechselnde Einsatzgebiete von zu Hause anfahre muss lediglich die 1% für die Privatnutzung versteuert werden.

    Da Fahrten zur Niederlassung als Privatfahrt zählen erhalte ich vom AG auch keine Reisekostenerstattung.


    Aus meiner Sicht müsste ich diese Fahrten aber als Webungskosten geltend machen können.

    Wie ist Eure Einschätzung dazu?


    Wenn ich die Aufwände ansetzten kann, kann ich sie mit 30 cent/ gefahren km ansetzten, oder gilt hier die Entfernungspauschale?


    Ich hoffe, das ich nicht eine zu simple Frage gestellt habe.
    In der Wiso Steuerhilfe, finde ich keine Tipps zu diesem Thema und freue mich auf den Dialog.


    Grüße


    Mikla

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Aufwände ansetzten kann, kann ich sie mit 30 cent/ gefahren km ansetzten, .....

    Das nun einmal gar nicht, da Dir bei Reisekosten ja insoweit keinerlei Kosten entstehen.


    ..... oder gilt hier die Entfernungspauschale?

    Auch das würde ich verneinen, da Du ja keine 1.Tätigkeitsstätte hast bzw. keinerlei Besteuerung eines geldwerten Vorteils (gleich, auf welche Art) für Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte vorgenommen wird. Das eine bedingt das andere.

  • Also ich sehe das hier noch nicht ganz klar:


    Da ich wechselnde Einsatzgebiete von zu Hause anfahre muss lediglich die 1% für die Privatnutzung versteuert werden.

    Dieser Zusammenhang ist verwirrend. Da ich kein Fahrtenbuch führe muss ich 1% Privatnutzung versteuern würde ich verstehen. Ein wechselndes Einsatzgebiet führt m.E. nicht automatisch zur 1% Versteuerung.



    Da Fahrten zur Niederlassung als Privatfahrt zählen erhalte ich vom AG auch keine Reisekostenerstattung.

    Das ist auch spannend! Inwieweit die Anfahrt zu einer Niederlassung, die Du sicherlich nicht privat aufsuchst, als solche zählt vermag ich nicht nach zu vollziehen!


    Auch das würde ich verneinen, da Du ja keine 1.Tätigkeitsstätte

    Das wäre erstmal zu klären! Die Tätigkeit ist mir derzeit nicht klar, deshalb ist es auch schwer eine klare Aussage zu treffen. . Aber diese Niederlassung könnte u.U. auch die erste Tätigkeitsstätte sein wenn Sie entsprechend oft aufgesucht wird.


    muss lediglich die 1% für die Privatnutzung versteuert werden

    und


    bzw. keinerlei Besteuerung eines geldwerten Vorteils

    Passt irgendwie auch nicht.


    Also insgesamt fehlen hier doch einige Infos um weiter helfen zu können.


    Grundsätzlich gibt es hier die Möglichkeit auch Fahrtkosten, Übernachtungsaufwendungen und Verpflegungspauschalen geltend zu machen. Zumal hier ja wohl auch keine Reisekosten abgerechnet werden.

  • Ein wechselndes Einsatzgebiet führt m.E. nicht automatisch zur 1% Versteuerung.

    Du verwechselst hier die 1% für die Privatnutzung allgemein mit den 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Da du bei Einsatzwechseltätigkeit keine 1. Tätigkeitsstätte hast, wird nur für die allgemeine Privatnuztung die 1% berechnet. Dieser Ansatz ist unabhängig davon, ob man eine feste Arbeitsstätte hat oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ein wechselndes Einsatzgebiet führt m.E. nicht automatisch zur 1% Versteuerung.

    Du verwechselst hier die 1% für die Privatnutzung allgemein mit den 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Da du bei Einsatzwechseltätigkeit keine 1. Tätigkeitsstätte hast, wird nur für die allgemeine Privatnuztung die 1% berechnet. Dieser Ansatz ist unabhängig davon, ob man eine feste Arbeitsstätte hat oder nicht.

    Mein Reden. :thumbsup:

  • Eigentlich wollte ich mir weitere Kommentar sparen, da ich nach lesen des Forums merken musste, dass eben einige weder des Lesens geschweige denn des Verstehens mächtig sind. Das einzige, was hier die TN können ist etwas zu lesen, was in keiner Zeile erwähnt wurde.


    Du verwechselst hier die 1% für die Privatnutzung allgemein mit den 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte

    So ein Mumpitz! Ich kann diesen doch sinnfreien Satz lesen wie ich will und werde nicht klug daraus, was man mir hiermit sagen will. Gut, vielleicht fehlt mir hier die Erfahrung, da ich mich mit diesem Thema erst seit 1998 beschäftige. Eigentlich würde ich an dieser Stelle fragen, wie es überhaupt möglich sein soll die 1% für Privatnutzung, die hier auch noch allgemein ist mit den 0,03% zu verwechseln. Dieser Satz schreit förmlich nach fehlender Sinnhaftigkeit.


    Und dann versucht uns der Erleuchtete noch folgendes zu verstehen geben:



    Da du bei Einsatzwechseltätigkeit keine 1. Tätigkeitsstätte hast,

    Eieieiei, wie erhält man in diesem Forum die Erleuchtung. Ich weiß nicht, ob ich es auch wieder kommentieren soll. Aber könnte TN geben, die diesen Unsinn dann tatsächlich glauben. Natürlich und ohne irgendwelche Kompromisse kann bei Einsatzwechseltätigkeit eine arbeitsrechtliche Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgen. Und wenn dann nach solch einem Unsinn noch:



    Mein Reden. :thumbsup:

    Der Troll Kommentar erfolgt muss ich mich geschlagen geben.


    Ich habe in diesem Forum viele Beiträge gelesen und muss ehrlich sagen, dass ich über das Niveau hier schockiert bin. Da Fragen die armen TN, wie sie eine Mayonnaise herstellen können und erhalten als Antwort einen Link wie man ein Ei aufschlägt, Ganz ganz schlechte Angewohnheit. Und falls hierzu jemand ein Beleg braucht habe ich entsprechenden Beweis verlinkt:


    https://www.edeka.de/ernaehrun…-macht-man-es-richtig.jsp


    So dann werde ich jetzt mal ganz schnell meinen Account hier löschen. Ich weiß nicht, ob diese fehlende Kompetenz ansteckend ist.

  • dass eben einige weder des Lesens geschweige denn des Verstehens mächtig sind.

    Fällt auf dich zurück, denn auch du liest die Antworten nicht richtig und vor allem zitierst du falsch und reisst damit aus dem Zusammenhang.

    Leider ist der positive Eindruck, den ich anfangs von dir hatte, durch einige Bemerkungen deinerseits inzwischen verflogen. Du bist polemisch, akezptierst nicht, wenn man dir aufzeigt, dass du zumindest sehr missverstänldich oder falsche Informationen gibst und spielst jetzt "beleidigte Leberwurst". So etwas liebe ich.

    Der Troll Kommentar erfolgt muss ich mich geschlagen geben.

    Nicht ganz zu unrecht

    Eigentlich wollte ich mir weitere Kommentar sparen, da ich nach lesen des Forums merken musste, dass eben einige weder des Lesens geschweige denn des Verstehens mächtig sind

    Si tacuisses, philosophus mansisses