Fremdgenutzte Eigentumswohnung

  • Hallo,


    ich habe eine fremdgenutzte Eigentumswohnung, welche über eine Mietpoolgesellschaft verwaltet wird.


    Ausschüttung laut Vertrag: 300 EUR/Monat

    NK-Vorrauszahlung lt. Wirtschaftsplan: 110 EUR/Monat


    Was zählt denn davon als Mieteinahme konkret bzw. was muss ich als Eingabe bei der Einkommensteuererklärung deklarieren? Die Summe aus beiden oder nur die 300 EUR/Monat

  • Ihr bekommt doch sicher eine Abrechnung zum Jahresende - aus dem sind die Einnahmen und Ausgaben ersichtlich. Eure monatlichen Ausschüttungen und NK-Vorauszahlungen müssen "spitz" abgerechnet werden - sonst wären in der Tat die monatlichen 190 Euronen zu versteuern.

    Sprecht einmal mit der Mietpoolgesellschaft, wann die Abrechnung kommt. Es gilt im Übrigen § 11 EStG.