Fehlbetrag in der Bilanz nach Jahreswechsel und EB Erzeugung

  • Hallo zusammen,


    dies ist mein erster Jahresabschluss mit der Software von Buhl und es gibt jetzt eine Unstimmigkeit in der Bilanz.


    Folgende Grundlage:

    Bilanz aus 2019 enthält auf der Passiva Seite unter A. Eigenkapital das Gezeichnete Kapital und den Jahresüberschuss.


    Die Summe A. wurde von mir nach der automatischen Erstellung aller Eröffnungsbuchungen noch zusätzlich in das Jahr 2020 gebucht. Wenn ich die Bilanz des Jahres 2020 nun in der Voransicht öffne meldet sich das Programm mit einer Warnmeldung "Es liegt eine Aktiva/Passiva Abweichung in Höhe von 65,21 € vor".

    Meine Kontrolle der Eigenkapitalkonten hat ergeben, dass alle meine "manuellen" Nachbuchungen soweit korrekt sind und die Bilanz 2020 hier soweit richtig ist. Der Betrag von 65,21 Euro kann sich natürlich aus diveren Dingen zusammensetzen.

    Müssen noch irgendwelche Werte manuell mit ins neue Jahr genommen werden die ich kontrollieren könnte? Es ist gerade natürlich ein wenig die Nadel im Heuhaufen und ärgert mich ein bisschen, da der Hinweis im Programm wirklich nur die manuelle Buchung der Eigenkapitalkonten fordert und nun dennoch die Bilanz nicht korrekt im Jahr 2020 ist.


    Vielleicht hat jemand aus dem Forum einen Rat oder eine Erfahrung für mich.


    VIelen Dank und viele Grüße

  • In der Regel wird doch das Ergebnis des Vorjahres beim Jahresabschluss automatisch gebucht - du musst höchstens nach einem Gesellschafterbeschluss dann umbuchen von Gewinn-/Verlustvortrag auf Rücklagen oder Auszahlung. Das könnte also ein Grund für die Differenz sein.

    Ein weiterer Grund könnte ein Umsatzsteuerüberhang sein (also Forderung aus der Jahreserklärung anstelle Verbindlichkeit). Ein fehlendes Bilanzkonto oder die Zuordnung eines GuV-Kontos zur Bilanz wäre ein weiterer Grund.

  • Vielen Dank für die Antwort, es war genau richtig. Die Software überträgt die Umsatzsteuer nicht automatisch mit, somit hat das Verbuchen der Vorjahresumsatzsteuer für eine Bilanzabweichung gesorgt.


    Dies führt mich zu einer weiteren Frage, evtl. können Sie mir hier auch einen Tipp geben:

    Ich habe im Vorjahr alle Steuerwerte im Konto "Umsatzsteuer" zusammengefasst und das Finanzamt schuldet der Firma nun die oben erwähnten 65,21 Euro. Auf welches Konto muss ich diese 65,21 buchen damit die Eröffnungsbuchungen das korrekt übernehmen? 1545 käme mir da in den Sinn? Würde ich dann noch in 2019 den offenen Betrag auf 1545 buchen und dann mit Hilfe der Eröffnungsbuchungen den Betrag ins Jahr 2020 bekommen wo ich dann wiederrum umsatzsteuer vorjahr gegen 1200 buchen kann, zum Zeitpunkt des Zahlungeingangs vom Finanzamt?

  • 1545 käme mir da in den Sinn

    Das wäre genau das richtige Konto.

    Dort ist auch angehakt "EB-Buchung erzeugen" und es wird in die Eröffnungsbuchungen übertragen.

    wo ich dann wiederrum umsatzsteuer vorjahr gegen 1200 buchen kann, zum Zeitpunkt des Zahlungeingangs vom Finanzamt?

    Wenn Du das so buchen würdest, würde Dein Forderungskonto 1545 ja nie ausgeglichen.....

    Im Folgejahr buchst Du dann die Rückzahlung vom FA gegen dieses Forderungskonto 1545.


    Gruß

    Chris

  • Wenn Du das so buchen würdest, würde Dein Forderungskonto 1545 ja nie ausgeglichen.....

    Im Folgejahr buchst Du dann die Rückzahlung vom FA gegen dieses Forderungskonto 1545.


    Gruß

    Chris


    Stimmt. Denkfehler :)

    So mache ich das, das hört sich doch korrekt an. Vielen Dank für die schnelle Hilfe an beide.