Nebenberuflicher Weinverkauf ( Kleinunternehmer) Ermittlung des Warenbestandes bei Aufgabe des Betriebes?

  • Ich bin seit Jahren ein Kleinunternehmer mit einem nebenberuflichen Weinhandel und werde diesen Betrieb aufgeben.

    Die Umsätze betragen pro Jahr etwa 3000,00€

    Ich habe keine Lagerbuchhaltung.

    Wie soll ich den vorhandenen Warenbestand bewerten, den ich "jetzt" bei einer Inventur aufnehme? Bisher nie Inventur gemacht.

    Wie soll der Warenbestand steurlich geltend gemacht werden. Ich arbeite bishe r- vom mFinanzamt anerkannt - nach Gewinn- und Verlustrechung.

    Danke für eine Hilfe.
    Joki4711

  • Du hast ja noch einen Warenbestand da, und Du hast die entsprechenden Eingangsrechnungen dazu. Also kannst Du ausrechnen, wieviel dieser Warenbestand wert ist. (Einkaufspreis)

    Den entnimmst Du als Privatentnahme und buchst das entsprechend.


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite bishe r- vom mFinanzamt anerkannt - nach Gewinn- und Verlustrechung.

    Dann sind alle Ausgaben doch bereits in den diversen früheren EÜRs gewinnmindernd berücksichtigt worden. Also bleibt doch insoweit nur noch die Versteuerung des Verkaufs des Restbestandes bzw. dessen Entnahme.


    I.d.R musst Du einen Übergangsgewinn ermitteln und ggf. auch eine Aufgabebilanz erstellen. Was das FA aufgrund Deiner Wirtschaftsdaten genau fordert, musst Du mit diesem absprechen. Vielleicht wird es Dir etwas vereinfacht. Aber die Entnahme/Verkäufe der Warenbestände und ggf. des Anlagevermögens wirst Du in jedem Fall erfassen und versteuern müssen.