Freelancer für nur einen Arbeitgeber, monatliches Einkommen unter 400€, EÜR oder gar nicht angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung noch ein Nebenjob ausgeübt, auf den Arbeitsvertrag steht dass ich als Freelancer arbeite und am Ende der Monaten bekomme ich entsprechendes Entgelt gegen die ausgestellte Rechnungen. Also bin ich nicht fest angestellt, der Arbeitsvertrag gibt mir nur eine Berechtigung für diese Arbeit, ich darf entscheiden, wie viel und wie oft ich arbeite (Falls es auch wichtig wäre, das Job geht es um das Organisieren und Beaufsichtigen einer wöchentlich stattfindenden Prüfung). Unter Freelancer verstehe ich eigentlich auf Deutsch Freiberufler, als Freiberufler muss man das Einkommen unbedingt angeben, hier kommt entweder EÜR oder Bilanz in Frage (Wenn ich richtig verstanden habe) und als ich in EÜR eingetragen habe (in meinem Fall war es 2400€ für das Kalenderjahr 2019), reduziert meine berechnete Erstattung drastisch, ich wundere mich, ob so richtig ist, da die sonstige Minijobs unter 450€ steuerfrei und nicht angegeben werden müssen/sollen.


    ich freue mich auf eure Antwort bzw. Erklärung, vielen Dank voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephen

  • da die sonstige Minijobs unter 450€ steuerfrei und nicht angegeben werden müssen/sollen.

    Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit auch aus einer Freiberuflichen (Katalogberufe) haben nichts mit Minijob zu tun, auch wenn der Erlös ´mini´ist.

    als Freiberufler muss man das Einkommen unbedingt angeben, hier kommt entweder EÜR oder Bilanz in Frage (Wenn ich richtig verstanden habe)

    hast Du, wobei Bilanz eher entfällt.

    reduziert meine berechnete Erstattung drastisch,

    kommt darauf welche Steuerklasse, und was man als drastisch ansieht. Bei 2.400,-- um 600,-- bis 1.200,-- ?

    • Offizieller Beitrag

    Unter Freelancer verstehe ich eigentlich auf Deutsch Freiberufler, als Freiberufler muss man das Einkommen unbedingt angeben, hier kommt entweder EÜR ...

    So ist es.

  • Moin!


    Klar musst Du grundsätzlich all Deine Einkommen angeben und auch versteuern. (Minijob wird vom AG pauschal versteuert)

    Falls es auch wichtig wäre, das Job geht es um das Organisieren und Beaufsichtigen einer wöchentlich stattfindenden Prüfung)


    Überprüf doch für Dich nochmal, bei was für einem Auftraggeber genau Du da tätig bist. Wenn es eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft ist und Deine Aufgabe entsprechend formuliert ist, könnte es funktionieren, dass Du das als Übungsleitertätigkeit angeben kannst (steuer- und sozialvers. frei bis 2400,- EUR)


    Gruß

    Chris

  • Vielen Dank für deine Antwort, hat mich schon sehr weiter gebracht. ich bin im Klasse 4, die berechnete Erstettung ist von 2200 auf 1100 gefallen. Wenn so richtig ist, dann hätte ich auch nicht mehr verdient ;)

  • Hallo Chris,

    vielen Dank für deine Antwort, ja hier werde ich auch mal schlau machen, weiß nur dass dieses Job keine ehrenamtliche Tätigkeit ist.


    LG

    Stephen

  • Natürlich ist es keine ehrenamtliche Tätigkeit, Du hast ja Geld dafür bekommen. Das wissen wir nun alle schon.

    Deswegen sprach ich ja auch von der Übungsleitertätigkeit. Das ist etwas anderes als die Ehrenamtspauschale.


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    vielen Dank für deine Antwort, ja hier werde ich auch mal schlau machen, weiß nur dass dieses Job keine ehrenamtliche Tätigkeit ist.

    Du solltest in dem von Dir genutzten Programm, welchem auch immer, wirklich Zeile für Zeile vorgehen und auch die rechtsseitigen Erläuterungen bzw. die hinter den vorstehenden Fragezeichen verborgenen Erläuterungen beachten. Dann stößt Du auch irgendwann auf die von @chris808 angesprochene Problematik und siehst, ob Sie bei Dir relevant ist.