Kinderbetreuungskosten absetzen ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Hallo,


    ich nutze seit Jahren das Steuer-Sparbuch für meine Steuererklärung. Alles soweit gut. Und ja, ich kenne auch die Forumssuche, auf die in vielen anderen Beiträgen zu diesem Thema bereits hingewiesen wurde. Dennoch finde ich keine Lösung für mein "Problem".


    Situation:

    - Kind (9 Jahre) lebt bei der Mutter, dort auch gemeldet

    - ist aber jede Woche 2-3 Tage bei mir (aber nicht gemeldet, hat aber ein eigenes Zimmer bei mir usw.)

    - aus beruflichen Gründen müssen meine Eltern manchmal einspringen, um die Betreuung von mir zu übernehmen

    - aufgrund Entfernung entstehen Fahrtkosten, die sie mir in Rechnung stellen und ich Ihnen überweise (war mit mir abgesprochen, da absetzbar)

    - die Betreuung selbst erfolgt als familieninterne Mithilfe und daher kostenfrei


    Problem:

    Kinderbetreuungskosten kann ich nur eintragen, wenn ich weiter oben angebe, dass das Kind zu meinem Haushalt gehört. Ist grundsätzlich ja richtig, weil er jede Woche bei mir ist und ich ihn betreue und versorge. Gebe ich das aber an, berechnet mir das Programm aber den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der mir zweifelsfrei nicht zusteht, da Lebensmittelpunkt des Kindes natürlich seine Mutter ist und ihr dieser Betrag angerechnet wird, nicht mir. Aber ohne Haushaltszugehörigkeit keine Kinderbetreuungskosten und kein Entlastungsbetrag, mit Haushaltszugehörigkeit sind Kinderbetreuungskosten möglich, aber auch Entlastungsbetrag wird (anteilig, wenn ich den Zeitraum kürze) berechnet.


    Das Finanzamt (Bescheid heute erhalten) erkennt mir die Kinderbetreuungskosten an, aber gewährt mir zurecht den Entlastungsbetrag nicht. Nur eingeben kann ich dies ins Programm nicht. Ohne Betreuungskosten und Entlastungsbetrag berechnet mir das Programm circa 400 Euro weniger Erstattung an, mit Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag aber 800 Euro zu viel.


    Der Abgleich des elektronischen Bescheides mit meiner Erklärung ergab genau in diesem Punkt die einzige Abweichung. (1.908 Euro Entlastungsbetrag wird nicht gewährt) Ideal wäre es, wenn ich den Entlastungsbetrag einfach irgendwo abwählen könnte.


    Ich nutze das Sparbuch von 2020 (neueste Version da heute geupdatet).


    Vielen Dank für eure Ratschläge.

  • Falls es jemanden gibt, der dieses Problem auch hat, wollte ich der Fairness halber mal den Workaround teilen, den ich heute von Buhl erhalten habe, nachdem ich das Problem in diesem Jahr wieder hatte.

    Der Vorschlag ist, einfach eine fiktive volljährige Person anzugeben, mit der ich einen gemeinsamen Haushalt führe. Dadurch wird der Entlastungsbetrag dennoch abgezogen, die Kinderbetreuungskosten bleiben anzugsfähig.


    Vielleicht hilft es ja irgendjemanden wie mir. Jetzt nur noch abwarten, ob das Finanzamt damit auch klarkommt.