Angaben fälschlicherweise nicht eintragen - strafbar ?

  • Hallo zusammen ,



    ich komme einfach nicht weiter und werde auch aus einem bereits erstellten Beitrag nicht schlauer.


    Ich weiss einfach nicht ob ich die Kinderzulage bei der Rieser angeben soll / muss oder nicht,…



    Wie gesagt , die letzten Jahre haben wir diese nie eingetragen..




    Machen wir uns strafbar wenn wir diese fälschlicherweise NICHT eintragen ?


    Oder ändert sowas dann der Sachbearbeiter vom Finanzamt selber ab ?




    Wenn ich den Betrag nicht eingebe, dann haben wir lt Berechnung eine deutlich höhere Rückerstattung…


    Ich bin absoluter Anfänger und kenne mich da nicht aus... würde gerne soviel wie möglich erstattet bekommen ( ist ja logisch ) aber natürlich auch keine Probleme bekommen...

  • Du hast wahrheitsgetreue Angaben zu machen - verschweigst du bewusst, kann dies negative Folgen haben. Einmal kann es "vergessen" werden, aber dauernd wird anders angesehen.

    Ausserdem: dein "Vorteil" geht zu Lasten der Allgemeinheit.

  • Es wird doch definitiv danach gefragt, ob ein Kind vorhanden ist, für das eine Kinderzulage gezahlt wird. Also ist hier mit "ja" zu antworten. Dann öffnet sich die Maske. Damit muss diese m. E. n. auch angegeben werden (sofern für mindestens ein Kind eine Zulage gezahlt wird).

  • und warum hat es dann niemand gejuckt das es in den letzten jahren nicht eingetragen wurden ?

    ich bekomme halt viel weniger zurück wenn wir da was eintragen...

    und lt. bhw Berater müssen wir es nicht eintragen.


    wir müssen nur den betrag den wir selber einbezahlt haben eintragen... aber diese daten hat das Finanzamt ja sowieso...


    haben wir das Geld also die Kinderzulage shcon bekommen ? auf den Riester ?

    ich dachte das Geld bekommt man mit der Rückerstattung.. deswegen geht es nicht in mein kopf warum wirweniger ausbezhalt bekommen wenn wir es eintragen.. das sollte doch ein Vorteil für uns sein

  • haben wir das Geld also die Kinderzulage shcon bekommen ? auf den Riester ?

    Die Vorjahreszulage wird immer gegen Mai des Folgejahres Deinem Riesterkonto gutgeschrieben.



    und warum hat es dann niemand gejuckt das es in den letzten jahren nicht eingetragen wurden ?

    Das kann keiner beurteilen.


    lt. bhw Berater müssen wir es nicht eintragen

    Ist das Dein Steuerberater?



    ich dachte das Geld bekommt man mit der Rückerstattung.. deswegen geht es nicht in mein kopf warum wirweniger ausbezhalt bekommen wenn wir es eintragen.. das sollte doch ein Vorteil für uns sein

    Wenn Dir der, der gesagt hat es nicht einzutragen, auch Beraten hat kann ich es verstehe!


    Die Sache mal ganz einfach dargestellt:


    Du machst ein Riesterkonto und bekommst in erster Linie für deine förderfähigen Beträge eine Grundzulage und Kinderzulage.

    In der Steuererklärung wird lediglich geprüft, ob Du darüber hinaus Anspruch auf einen Steuervorteil hast.

    Es ist nicht vorgesehen, dass Du in der Einkommenssteuererklärung versuchst die Zulagen durch Steuervorteil ersetzen zu lassen, damit Du das Geld jetzt zur Verfügung hast. Das ist einfach so und da gibt es auch keinen Diskussionsspielraum.