Wo Einkünfte aus privatem Weiterverkauf eintragen?

  • Hallo,


    Frage 1: Wenn ich als Ottonormalverbraucher (Arbeitnehmer/Beamter) etwas kaufe (Wert z.B. 400€), mit der Absicht, es mit Gewinn weiterzuverkaufen (z.B. für 450€) - wo trage ich den Gewinn von 50€ ein (Version WISO Steuer 2020 für den Mac)? Unter Private Veräußerungsgeschäfte finde ich irgendwie nix passendes dazu. Ich weiß - streng genommen Gewerbeanmeldung wegen Gewinnerzielungsabsicht. Aber Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen eh nicht an und steuerfrei darf man ja auch als Ottonormalverbraucher (Arbeitnehmer/Beamter) etwas aus unternehmerischer Tätigkeit dazuverdienen.


    Frage 2: Wenn ich als Ottonormalverbraucher (Arbeitnehmer/Beamter) etwas auf der Straße finde und es verkaufe - wo trage ich den Gewinn ein (Version WISO Steuer 2020 für den Mac)? Auch hier finde ich unter Private Veräußerungsgeschäfte irgendwie nix passendes dazu.


    Danke!

  • Wenn ich als Ottonormalverbraucher (Arbeitnehmer/Beamter) etwas auf der Straße finde und es verkaufe - wo trage

    wenn es mehr als 10,--Euro wert ist, trage ich es zum Fundbüro.

    alles darüber, ist strafbare Fundunterschlagung, für die selbst das Finanzamt kein Geld nehmen würde.

    mit der Absicht, es mit Gewinn weiterzuverkaufen (z.B. für 450€) - wo trage ich den Gewinn von 50€ ein

    solange das nicht öfter passiert nirgends.

    Aber wenn Du sozusagen als eine art Gewerbetreibender z.B. bei ebay agierst wird eine Gewerbeanmeldung unumgänglich sein.

    Darauf haben ich auch Abmahnkanzleien spezialisiert.

    • Offizieller Beitrag

    Unter Private Veräußerungsgeschäfte finde ich irgendwie nix passendes dazu.

    Seit jeher so in der Windows-Version:

    In aktuellen Versionen vielleicht etwas verändert, aber immer an ähnlicher Stelle und über die Programmhilfe/-suche auffindbar.


    In der Mac-Version sollte es nicht viel anders aussehen bzw. ablaufen.

  • arnsteiner: Ich fürchte, ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt:


    Wenn jemand einen Karton auf die Straße stellt, auf dem steht "zu verschenken" und ich nehme etwas aus diesem Karton und verkaufe es - wo trage ich das ein? Hat nix mit gefunden und der Pflicht, es ab 10€ zum Fundbüro bringen zu müssen zu tun.


    Nochmal: Ich weiß: Gewerbeanmeldung. Nochmal: Es werden niemals 22.000€ Umsatz im Jahr und schon gar nicht 24.000€ Gewinn. Wenn überhaupt fiele also nur Einkommenssteuer über dem Freibetrag an. Und es geht nicht um einen Verkauf auf Ebay und auch nicht auf Ebay Kleinanzeigen.


    miwe4: Das habe ich auch gefunden. Nur unter dem Reiter "Private Veräußerungsgeschäfte steht nix passendes. Denn Schmuck und Antiquitätenverkauf fällt kaum darunter. Also nochmal: Wo ganz genau trage ich das ein?


    Ach: Und wenn es etwas ist, wo eindeutig "zu verschenken" draufsteht und ich es verkaufe - fällt das nicht unter Schenkung, auf die alle 10 Jahre Steuer anfällt ab 20.000€ bei einer Schenkung an Fremde? Und falls dem so ist: Schenkungen - gelten die 20.000€ alle 10 Jahre auf EINE Schenkung, wie ein Auto, oder kann man die 20.000€ auf VIELE kleine Dinge aufteilen - und wenn es nur Handschuhe, Bücher, Kinderwagen oder was auch immer ist?

    • Offizieller Beitrag

    miwe4: Das habe ich auch gefunden. Nur unter dem Reiter "Private Veräußerungsgeschäfte steht nix passendes. Denn Schmuck und Antiquitätenverkauf fällt kaum darunter.

    Und warum diese nicht? Gerade die fallen doch bei Bestehen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen unter diese Vorschrift.


    Ach: Und wenn es etwas ist, wo eindeutig "zu verschenken" draufsteht und ich es verkaufe - fällt das nicht unter Schenkung, auf die alle 10 Jahre Steuer anfällt ab 20.000€ bei einer Schenkung an Fremde? Und falls dem so ist: Schenkungen - gelten die 20.000€ alle 10 Jahre auf EINE Schenkung, wie ein Auto, oder kann man die 20.000€ auf VIELE kleine Dinge aufteilen - und wenn es nur Handschuhe, Bücher, Kinderwagen oder was auch immer ist?

    Wenn Du Trödel sammelst und mit Überschusserzielungsabsicht veräußerst, was ja wohl der Fall zu sein scheint, dann liegen gewerbliche Einkünfte i.S. § 15 EStG vor. Und zwar unbeachtlich davon, ob Du nun einer möglichen Verpflichtung, ein entsprechendes Gewerbe anzumelden nachgekommen bist oder nicht.


    Nochmal: Ich weiß: Gewerbeanmeldung. Nochmal: Es werden niemals 22.000€ Umsatz im Jahr und schon gar nicht 24.000€ Gewinn. Wenn überhaupt fiele also nur Einkommenssteuer über dem Freibetrag an. Und es geht nicht um einen Verkauf auf Ebay und auch nicht auf Ebay Kleinanzeigen.

    Die genannte Grenze hat rein gar nichts mit dem Vorhandensein eines Gewerbes zu tun, sondern hat nur und ausschließlich umsatzsteuerliche Relevanz. Wer regelmäßig und mit Überschusserzielungsabsicht Wirtschaftsgüter veräußert, ist gewerblich tätig.

  • Wenn jemand einen Karton auf die Straße stellt, auf dem steht "zu verschenken"

    ahhhh ja....

    das sollte man aber auch so schreiben.

    also wenn mir jemand etwas schenkt sage ich danke und damit hat es sich. Wenn es mir nicht gefällt, verkaufe ich es und gehe mit dem Gegenwert einmal essen. (hat der Wirt, der Staat und ich etwas davon) Und so teuer kann der Gegenstand nicht gewesen sein, dass ihn der Schenker an den Straßenrand stellt.

    Aber ich würde wegen 20 € nie irgendwen wegen versteuern befragen.... :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    ahhhh ja....

    das sollte man aber auch so schreiben.

    also wenn mir jemand etwas schenkt sage ich danke und damit hat es sich. Wenn es mir nicht gefällt, verkaufe ich es und gehe mit dem Gegenwert einmal essen. (hat der Wirt, der Staat und ich etwas davon) Und so teuer kann der Gegenstand nicht gewesen sein, dass ihn der Schenker an den Straßenrand stellt.

    Aber ich würde wegen 20 € nie irgendwen wegen versteuern befragen....

    Nur geht es hier ja wohl @Buecherwurm123 nicht um einen einmaligen Vorgang, ansonsten würde er/sie ja wohl kaum nachfragen und auf ein mögliches Gewerbe hinweisen.

    Ich weiß - streng genommen Gewerbeanmeldung wegen Gewinnerzielungsabsicht.

    Abgesehen davon können diese "Geschenke" von der Straße durchaus im Einzelfall erheblich höhere Werte haben. Und es gibt nicht wenige, die daraus auch einen nicht unerheblichen Nebenerwerb ziehen.

  • Genau. Meine Frage bezieht sich auf wiederkehrende Geschenke in Form von zu verschenkenden Dingen, welche die Menschen in einem Karton vor die Haustür stellen, auf denen steht "zu verschenken". Fällt das nun unter die Schenkungssteuer oder nicht? Denn in diesem Fall würden die 410€ Freibetrag deutlich übertroffen. Offiziell sind es jedenfalls Geschenke. Als was sollte man diese Dinge sonst bezeichnen? Auch in steuerlicher Hinsicht. Und müssen die 20.000€ in EINEM Vorgang abgegolten werden oder ist das eine Art Sammelbetrag über einen Zeitraum von 10 Jahren für alle möglichen Geschenke von x beliebigen Fremden?

    • Offizieller Beitrag

    Offiziell sind es jedenfalls Geschenke. Als was sollte man diese Dinge sonst bezeichnen? Auch in steuerlicher Hinsicht.

    Ein Schrotthändler sammelt auch Schrott und verkauft ihn mit Gewinn.


    Meine Frage bezieht sich auf wiederkehrende Geschenke in Form von zu verschenkenden Dingen, welche die Menschen in einem Karton vor die Haustür stellen, auf denen steht "zu verschenken".

    Du bist nachhaltig, mit Wiederholungsabsicht und auf Gewinnerzielung bedacht tätig, weshalb m.E. zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben sind.

  • Mir ist nun folgendes eben eingefallen: Da es keinerlei Nachweis über den Zeitpunkt der Schenkung gibt, da auf der Straße in einem Karton "zu verschenken" gefunden, dürfte der Fiskus in diesem Fall auch keinen Beweis erbringen können, dass innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr das Geschenkte verkauft wurde. Ergo: keine Steuern auf den Verkauf von Geschenktem. Q.e.d.

  • Buecherwurm123


    du irrst dich gewaltig. Es geht nicht um einen Spelulationsgewinn (von dem du immer redest), sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, wie dir miwe4 nun schon mehrfach gesagt hat. Hier ist eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen und auch kleine Gewinne zu jeder Zeit unabhängig von irgendwelchen Erwerbsdaten zu versteuern.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist nun folgendes eben eingefallen:

    Ohne Belang, da Du, wie schon mehrfach erläutert, in der falschen Einkunftsart stöberst. Du bist Unternehmer und gewerblich tätig, somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG.


    § 2 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Unternehmer, Unternehmen

    Zitat

    (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.


    § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Zitat

    (1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind

    1.Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.

  • Person A könnte auch leidenschaftlicher Konsement sein, jeden Sonntag auf dem Flohmarkt etliches kaufen - wo es ebenfalls keine Kaufnachweise gibt - und diese Dinge nach dem Konsum zum gleichen Preis wieder verkaufen. Dann liegt der Gewinn bei 0€. Das Finanzamt kann Person A nicht das Gegenteil beweisen. Mir geht es vorwiegend darum, was vom Finanzamt für Person A nachweisbar ist und damit steuerpflichtig wird.


    Wenn sich Person A auf dem Sofa überlegt, mit Geschenken Gewinn zu erzielen und ohne einen Finger rum gemacht zu haben, aber schon dabei ist, ein Gewerbe anzumelden, nur weil im Internet steht, wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss ein Gewerbe anmelden, dann ist das natürlich hanebüchen, auch wenn der geneigte Moralbürger das gerne so hätte. Gönnen wir uns doch wenigstens den Dreck unterm Fingernagel.


    Also nochmal: Selbst wenn hier alle Neigungen befriedigt werden und ein Gewerbe angemeldet wird, damit der moralischen Instanz Genüge getan wird - nochmal: Der Umsatz wird stets weit unter 17.500€ liegen und schon gar nicht ein Gewinn von 24.500€ anfallen. Wir liegen WEIT drunter. Es wird also maximal Einkommenssteuer anfallen. Und nochmal: Wo ganz genau trage ich die jetzt bei WISO Steuer 2020 schon mehrfach genannten Gewinne ein? Ich bitte einfach um eine sachliche Antwort.

  • Da es keinerlei Nachweis über den Zeitpunkt der Schenkung

    Du machst Dir hier m.E. zu viel Gedanken über die Art der Bereitstellung der veräußerten Güter.


    In jedem Fall scheinst Du Dir bei Deiner Tätigkeit darüber bewusst zu sein, dass es sich nicht um einfach geschenkte Sachen handelt und Du Dir daher um die Versteuerung Gedanken machst. Da Du diese, so würde ich mal unterstellen, regelmäßig und nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht veräußerst.


    Ergo muss Dein Ansatz nicht sein, wie Du die Sachen beschaffst, sondern was Du dann damit machst.


    Den Umfang kennen wir hier nicht konkret und können ihn nur vermuten. Aber da Du hierüber bisher keinen Einwand hattest bleibt nur die Einkünfte aus Deinem Gewerbebetrieb (egal ob durch geschenkte oder gekaufte Wirtschaftsgüter) mit allen Konsequenzen (Buchführung usw.) versteuern zu müssen.

    wo trage ich den Gewinn von 50€ ein

    In die EÜR. 8|

  • Person A könnte auch leidenschaftlicher Konsement sein

    Meinst du Konsument? Das hat aber doch mit der Frage, um die es hier geht, nichts zu tun - du willst nicht konsumieren, sondern verkaufen.


    und diese Dinge nach dem Konsum zum gleichen Preis wieder verkaufen. Dann liegt der Gewinn bei 0€.

    Du bist nachweispflichtig über die Höhe der Einkaufspreise, nicht das Finanzamt! Also musst du schon plausible Nachweise vorweisen können.


    Mir geht es vorwiegend darum, was vom Finanzamt für Person A nachweisbar ist und damit steuerpflichtig wird.

    Noch einmal: das Finanzamt wird im Zweifel schätzen - nachweispflichtig bist du allein.


    und ein Gewerbe angemeldet wird, damit der moralischen Instanz Genüge getan wird

    das hat nichts mit Moral zu tun - es ist einfach in den Gesetzen so hinterlegt (nicht nur im Einkommensteuergesetz, sondern auch in der Gewerbeordnung zum Beispiel).


    Der Umsatz wird stets weit unter 17.500€ liegen und schon gar nicht ein Gewinn von 24.500€ anfallen. Wir liegen WEIT drunter. Es wird also maximal Einkommenssteuer anfallen.

    Auch hier noch einmal: du wurdest schon darauf hingewiesen, dass die Grenze von 17,500 € (ab diesem Jahr 22.000 €) für die Umsatzsteuer gilt und bei der Einkommensteuer keinerlei Bedeutung hat. In der Einkommensteuer gibt es auch keine Grenze von 24.500 € (dies ist ein Freibetrag in der Gewerbesteuer). In der Einkommensteuer hast du vom ersten eingenommenen Euro an über eine Einnahmenüberschussrechnung dein Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren und diese per Elster dem Finanzamt zu melden. Ob und wieviel Einkommensteuer dann anfällt, hängt von deinen übrigen Einkünften ab.

    • Offizieller Beitrag

    Also nochmal: Selbst wenn hier alle Neigungen befriedigt werden und ein Gewerbe angemeldet wird, damit der moralischen Instanz Genüge getan wird - nochmal: Der Umsatz wird stets weit unter 17.500€ liegen und schon gar nicht ein Gewinn von 24.500€ anfallen. Wir liegen WEIT drunter. Es wird also maximal Einkommenssteuer anfallen.

    Zum wiederholten Mal: Ohne jede Relevanz für die einkommensteuerliche Beurteilung. Und zwar selbst dann, wenn letztendlich gar keine ESt anfallen würde, denn das muss ja erst seitens des FAs über die EÜR und die ESt-Erklärung überprüft werden.


    Und nochmal: Wo ganz genau trage ich die jetzt bei WISO Steuer 2020 schon mehrfach genannten Gewinne ein? Ich bitte einfach um eine sachliche Antwort.

    Auch zum wiederholten Mal:

    § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Zitat

    (1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind

    1.Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.

    EÜR


    Ich bitte einfach um eine sachliche Antwort.

    Bisher zumindest haben alle Hilfesteller mehr als sachlich geantwortet.