Firmenwagen mit Car-Allowance

  • Hallo,

    mein Arbeitgeber setzt einen Dienstwagen voraus. Diesen habe ich nun geleast.

    Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen Betrag ausgezahlt, den ich als Einkommen versteuere.


    Wie kann ich die Kosten des Fahrzeuges richtig absetzen? Ich habe Leasingraten, Steuer, Versicherung, Reparaturen und Ersatzteile. Die Benzinkosten trägt der Arbeitgeber über eine Firmenkreditkarte.


    Viele Grüße


    Volker Cesinger

  • Das heisst aber doch, du hast keine Dienstwagen, sondern nutzt einen privaten Pkw für dienstliche Fahrten. Ist nämlich ein Unterschied. Du kannst hier m. E. die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (sofern eine solche vorliegt) mit der Entfernungspauschale und alle dienstlich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € je Kilometer ansetzen, da hier m. E. nach die Reisekostenrichtlinie anwendbar ist.

    Wenn du ein Fahrtenbuch führst, kannst du auch die dienstlichen Fahrten ohne die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte mit dem tatsächlichen Kostensatz je Kilometer ansetzen - also alle gefahrenen Kilometer (auch die privaten und zwischen Wohcnung und 1. Tätigkeitstätte) aus dem Fahrtenbuch ermitteln (Stand 31.12. minus Stand 31.12. Vorjahr), alle Kosten hierfür ermitteln und den Durchschnittskilometersatz durch einfache Division errechnen. Die Allowance muss m. E. nach nicht abgezogen werden, da sie von dir versteuert wird.

    Gehe einmal über die Suche - du wirst dich wundern, wieviel Beiträge es zu dem Thema Fahrtkosten gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Das heisst aber doch, du hast keine Dienstwagen, sondern nutzt einen privaten Pkw für dienstliche Fahrten. Ist nämlich ein Unterschied. Du kannst hier m. E. die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (sofern eine solche vorliegt) mit der Entfernungspauschale und alle dienstlich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € je Kilometer ansetzen, da hier m. E. nach die Reisekostenrichtlinie anwendbar ist.

    War auch mein erster Gedanke, kann aber eigentlich nicht sein. Denn:

    Die Benzinkosten trägt der Arbeitgeber über eine Firmenkreditkarte.


    Mit dieser Neugestaltung habe ich mich noch nicht beschäftigt. Aber ganz so einfach wird es nicht sein. Vielleicht weiß da @Petz ja mehr zu. Ich für meinen Teil habe keine Lösung gefunden.