Höchstbetrag Altervorsorgeaufwendungen

  • Hallo,


    ich versuche herauszufinden - ohne bisher fündig geworden zu sein -, ob die in einer Transfergesellschaft abgeführten Beiträge zur Rentenversicherung (berechnet auf das fiktive Arbeitsentgelt)

    • den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen reduzieren oder
    • keinerlei Auswirkungen auf den Höchstbetrag haben (wobei klar ist, dass die abgeführten Beiträge steuerlich nicht als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können).

    Kann hier jemand weiter helfen?

  • Der Höchstbetrag wird nicht reduziert - er steht im Gesetz. Ich nehme an, du willst wissen, ob diese Beiträge auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Da es ja reguläre Beiträge sind und dir in der Lohnsteuerbescheinigung ja auch angegeben werden, sind sie wie alle anderen vom Arbeitgeber bescheinigten Beiträge hier einzutragen und werden damit auf den Höchstbetrag angerechnet - die "Lücke" für freiwillige Beiträge wird dadurch also kleiner.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. In der Tat geht es mir um die "Lücke" für freiwillige Beiträge.


    Werden dann die abgeführten Beiträge zur Rentenversicherung in der Transfergesellschaft entgegen meiner obigen Aussage genauso behandelt, wie die Beiträge aus einem "normalen" Arbeitsverhältnis? D.h., werden sie in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgeteilt, wovon der Arbeitnehmeranteil entsprechend geltend gemacht werden kann, während der Arbeitgeberanteil von den steuerlich anzusetzenden Vorsorgeaufwendungen abzuziehen ist?

    • Offizieller Beitrag

    D.h., werden sie in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgeteilt, wovon der Arbeitnehmeranteil entsprechend geltend gemacht werden kann

    So, ist es.

    Das kann man auch schön prüfen, wenn man sich die Berechnung des Programms anschaut.