Datenübernahme - Umsatzsteuervoranmeldung - Umsatzsteuer Betriebsausgabe

  • Hallo in die Runde,


    meine Frau ist seit 2019 neben ihrer Festanstellung Beraterin auf freiberuflicher Basis. Ich habe Ihre Einkünfte in 2019 daher immer schön in die Wiso Umsatzsteuervoranmeldung Maske ein- und damit auch an das Finazamt übertragen.



    Frage Nr 1:

    Nun sitze ich mit Wiso 2020 an der Einkommensteuer für 2019 und wundere mich, warum bei der Datenübernahme aus Wiso diese Einkünfte (aus der Umsatzsteuervoranmeldung Maske) für 2919 nicht automatisch im Bereich "Freiberufliche und Selbständige Arbeit" für 2020 übernommen werden.


    Habe ich bei der Datenübernahme etwas falsch gemacht oder ist das einfach nicht vorgesehen?



    Frage Nr 2:

    Wenn ich manuell Einkünfte aus selbstständiger / freiberuflicher Basis für 2019 eintrage wird für die Einkünfte der Brutto Betrag (inkl. Umsatzsteuer) verwendet, obwohl die Umsatzsteuer 2019 natürlich bereits zurück an das Finanzamt geflossen ist. Nach kurzer Internet Recherche ist das wohl okay so und soll dadurch ausgeglichen werden, dass die (an das Finanzsamt gezahlte) Umsatzsteuer bei den Betriebsausgaben gegengerechnet wird, siehe auch

    https://www.existenzgruender.d…uer-Betriebseinnahme.html


    In den Wiso Masken sehe ich davon aber nichts... wo kann ich die bereits gezahlte Umsatzsteuer sehen / eintragen sodass diese als Betriebsausgabe angerechnet wird?


    Danke schon mal im voraus für jegliche Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich bei der Datenübernahme etwas falsch gemacht oder ist das einfach nicht vorgesehen?

    Aus der USt-VA kann doch nichts in die EÜR des ESt-Moduls bzw. in das gesonderte EÜR-Modul übernommen werden. Du hättest mit dem gesonderten EÜR-Modul die EÜR machen sollen und aus dieser heraus die UStVAs erstellen können. Dann hättest Du auch die Daten der laufenden EÜR in die nächste Programmversion übernehmen können.


    Die Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe eigener Art und entsprechend zu buchen/erfassen.

  • Habe ich bei der Datenübernahme etwas falsch gemacht oder ist das einfach nicht vorgesehen?

    Aus der USt-VA kann doch nichts in die EÜR des ESt-Moduls bzw. in das gesonderte EÜR-Modul übernommen werden. Du hättest mit dem gesonderten EÜR-Modul die EÜR machen sollen und aus dieser heraus die UStVAs erstellen können. Dann hättest Du auch die Daten der laufenden EÜR in die nächste Programmversion übernehmen können.


    Die Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe eigener Art und entsprechend zu buchen/erfassen.


    Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!!


    Für 2019 ist es jetzt natürlich zu spät aber für das aktuelle Jahr werde ich dann ab sofort alles im EÜR Modul eintragen bzw. mir dieses Modul erst einmal ansehen :)


    Bezüglich der (2019 bereits gezahlten) Umsatzsteuer als Betriebsausgabe, hättest Du einen Tipp in welcher Wiso Maske ich das erfassen kann?

    Und gehe ich damit recht in der Annahme, dass Wiso diese nicht automatisch erfasst / einträgt?

  • Bezüglich der (2019 bereits gezahlten) Umsatzsteuer als Betriebsausgabe, hättest Du einen Tipp in welcher Maske ich das erfassen kann?

    im Est-modul nicht so einfach wie im EÜR-Modul. Dort wird UStVa. und Erklärung aus den Buchungen generiert.

    ich habe einmal paar Bildchen angehängt.

    Angenommen deine Frau arbeitet als Beraterin freiberuflich (in einem Katalogberuf) Beginnend mit Einkünfte aus ´selbständiger Arbeit´ Abfolge wäre bei ´Gewerbebetrieb´identisch.

    im Grunde wird hier eine UStErkl. mit der ESt-Erkl. abgegeben

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich der (2019 bereits gezahlten) Umsatzsteuer als Betriebsausgabe, hättest Du einen Tipp in welcher Wiso Maske ich das erfassen kann?

    Und gehe ich damit recht in der Annahme, dass Wiso diese nicht automatisch erfasst / einträgt?

    Gehe die Betriebsausgaben im ESt-Modul einfach einmal Zeile für Zeile durch, dann wirst Du das ganz schnell finden. Bietet sich in Deinem Fall an, da sich Dir dann vielleicht sogar andere Dinge aufdrängen, die Du vielleicht in der Hektik jetzt vergessen hast.


    Ansonsten macht das ESt-Modul auch vieles automatisch, wenn Du die richtigen Häkchen setzt.


    Und immer auch die rechtsseitigen Erläuterungen bzw. die mit vorstehenden Fragezeichen anzuklickenden Erläuterungen beachten.


    Vom FA vereinnahmte USt-Erstattungen sind übrigens im Zeitpunkt der Vereinnahmung als Betriebseinnahme anzusetzen.


    Eine USt-Erklärung musst Du dann manuell mit dem USt-Modul erstellen. Dann würdest Du bei Buchung über das gesonderte EÜR-Modul eben vermeiden.


    im Grunde wird hier eine UStErkl. mit der ESt-Erkl. abgegeben

    Aber im ESt-Modul in diesem Fall nicht programmunterstützt erstellt.

  • @arnsteiner

    Gleich mal ein riesiges Dankeschön auch an Dich für Deine Mühen! Ich bin wirklich mehr als positiv über die vielen hilfreichen und vor allem schnellen Rückmeldungen überrascht!!!


    Für 2020 werde ich wohl das EÜR Modul verwenden für 2019 ist es dafür leider zu spät.


    Im normalen Einkommenssteuer Modul habe ich mittlerweile auch eine Möglichkeit gefunden die bereits geleistete Umsatzsteuer (für das Vorjahr) zu erfassen. Man darf nicht die pauschalen Betriebsausgaben in Wiso aktivieren sondern muss diese manuell erfassen. Einerseits gut weil ich dann die (bereits überwiesene) Umsatzsteuer angeben kann, andererseits blöd weil damit die automatisch angesetzte Pauschale entfällt und ich alle Kosten manuell angegeben muss. Für eine Beratertätigkeit ohne nennenswerte Kosten wäre eine Pauschale da natürlich um ein vielfaches einfacher.


    Wobei sich das dennoch nicht so wirklich richtig anfühlt, Wiso sollte doch trotz pauschaler Betriebsausgaben die bereits an das Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer nicht unter den Tisch fallen lassen?!

  • Also noch eine neue Kombination, ESt Modul in Kombination mit dem USt Modul :/


    Ich werde mir die Module einmal zu Gemüte führen aber ich fürchte schon jetzt, dass wohl demnächst der Gang zum Steuerberater ansteht ;(

    • Offizieller Beitrag


    Wiso sollte doch trotz pauschaler Betriebsausgaben die bereits an das Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer nicht unter den Tisch fallen lassen?!

    Entweder Du hast eine Berufsgruppe, bei der ein pauschaler Betriebsausgabenabzug zulässig ist oder nicht. Und es gibt entweder den pauschalen Abzug oder die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben, zu denen dann aber auch alles zählt.

  • pauschaler Betriebsausgaben

    ?( pauschale BA.. wie das?

    es gibt doch z.b. Waren mit vollem und ermäßigtem Steuersatz.

    Keine Waren, nur medizinische Beratung für eine Versicherung welche immer mit 19% MwSt angesetzt ist :) Daher wäre der pauschale Ansatz sehr begrüßenswert, da ich so keine Porto, Fahrtkosten etc. manuell nachvollziehen muss sondern eben einfach eine Pauschale ansetze... nur leider fehlt in der Variante die bereits an das Finanzamt gezahlte und als Betriebsausgaben ansetzbare Umsatzsteuer.


    Die Zahlen im Screenshot sind nur zum ausprobieren, also keine persönlichen Daten ;)



  • Wiso sollte doch trotz pauschaler Betriebsausgaben die bereits an das Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer nicht unter den Tisch fallen lassen?!

    Entweder Du hast eine Berufsgruppe, bei der ein pauschaler Betriebsausgabenabzug zulässig ist oder nicht. Und es gibt entweder den pauschalen Abzug oder die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben, zu denen dann aber auch alles zählt.

    Vielen Dank für Deine Screenshots... ich werde jetzt einmal den Weg mit den selbst eingegebenen Betriebsausgaben (und dort die gezahlten Umsatzsteuern angeben) versuchen.


    Danke auch für den expliziten Hinweis der Umsatzsteuerrückerstattungen vom Finanzamt (auch wenn da noch nichts zurück kam :) )


    Eine Frage hätte ich trotzdem noch. Wenn ich wie bisher weiterhin nur die Module Umsatzsteuervoranmeldung und Einkommenssteuer verwende (mit dem Nachteil die Umsätze der Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres immer manuell in die aktuelle Einkommenssteuer zu übertragen) brauche ich dann trotzdem das Modul (zur Abgabe einer) Umsatzsteuererklärung?

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage hätte ich trotzdem noch. Wenn ich wie bisher weiterhin nur die Module Umsatzsteuervoranmeldung und Einkommenssteuer verwende (mit dem Nachteil die Umsätze der Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres immer manuell in die aktuelle Einkommenssteuer zu übertragen) brauche ich dann trotzdem das Modul (zur Abgabe einer) Umsatzsteuererklärung?

    Das eine ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung als Art Vorauszahlungssoll auf die Jahres-Umsatzsteuerschuld. Du musst also immer auch noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Wenn Du da einmal hinein schaust, findest Du auch die abzurechnenden Zahllasten aus den Voranmeldungen als Eingabemöglichkeit.

  • Guten Abend,

    kann ich die monatliche USt-Voranmeldung nicht durch Datenübernahme aus der Vormonats-Anmeldung erstellen?

    Die zu ändernden Werte entnehme ich aus separt geführten Spreadsheets. Ich möchte im Verlauf des Jahres nicht 12x meine Basisdaten eingeben müssen.

    Falls das nicht funktioniert, wie wäre das korrekte Vorgehen (gewerbliche und freiberuf. Ein/Ausgaben)?


    im Voraus vielen Dank für ihre Antworten

    • Offizieller Beitrag

    kann ich die monatliche USt-Voranmeldung nicht durch Datenübernahme aus der Vormonats-Anmeldung erstellen?

    Die zu ändernden Werte entnehme ich aus separt geführten Spreadsheets. Ich möchte im Verlauf des Jahres nicht 12x meine Basisdaten eingeben müssen.

    Hast Du Dir das Programmmodul und seinen Bereich Firmendaten etc. überhaupt einmal angeschaut?

  • Ich habe bisher das Wiso Steuer-Sparbuch für meine Steuererklärung im vorangegangenen Jahr genutzt. Da habe ich natürlich alle benötigten Bereiche benutzt. Die USt-Voranmeldung hatte ich bisher wie erforderlich zeitnah mit Elster erstellt und bin dieses Jahr auf das Steuer-Sparbuch gewechselt, da dieses auch die USt-Voranmeldung ermöglicht. Bei Elster konnte ich auf Basis der Daten des Vormonats die Anmeldung mit wenigen Klicks erstellen und abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bisher das Wiso Steuer-Sparbuch für meine Steuererklärung im vorangegangenen Jahr genutzt. Da habe ich natürlich alle benötigten Bereiche benutzt.

    Dann kannst Du doch die Firmendaten/Grunddaten übernehmen.


    Die USt-Voranmeldung hatte ich bisher wie erforderlich zeitnah mit Elster erstellt und bin dieses Jahr auf das Steuer-Sparbuch gewechselt, da dieses auch die USt-Voranmeldung ermöglicht. Bei Elster konnte ich auf Basis der Daten des Vormonats die Anmeldung mit wenigen Klicks erstellen und abgeben.

    Das werden mit dem Sparbuch sicherlich nicht (viel) mehr Klicks sein.


    Du kannst doch alles mit Testfällen über den Testversand austesten.

  • Bisher habe ich die in die Einkommensteuererklärung integrierte einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendet. Die USt-Voranmeldung für Januar habe ich über das angebotene Formular erstellt, in dem ich die benötigten Daten eingetragen habe, da die Datenbasis bisher nicht in einer WISO-Software vorhanden ist und aus der Einkommensteuererklärung keine Voranmeldung möglich ist.

    Eine Datenübernahme aus der Januar-Voranmeldung in die Voranmeldung fürFebruar, wie ich sie bisher von Elster gewohnt war, konnte ich nicht finden. Oder gibt es die doch??


    Es gibt, wie ich jetzt gesehen habe, die Einnahmen-Überschussrechnung, aus der heraus offenbar die benötigten Formulare generiert werden können. Das setzt aber die Verlagerung der Buchungen aus meinem bisherigen externen Programm in das Wiso-Programm voraus.

  • Das setzt aber die Verlagerung der Buchungen aus meinem bisherigen externen Programm in das Wiso-Programm voraus.

    Und warum hälst Du das bisherige System nicht bei? Buchhaltung externes Programm, Voranmeldungen, Erklärungen direkt über das Elsterportal, ESt. mit Steuer:Sparbuch.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Datenübernahme aus der Januar-Voranmeldung in die Voranmeldung fürFebruar, wie ich sie bisher von Elster gewohnt war, konnte ich nicht finden.

    Warum Datenübernahme? Du hast Deine Grunddaten/Firmendaten gespeichert und die Umsatzzahlen bzw. Vorsteuern musst Du doch immer manuell eingeben? Wo ist bei dem Voranmeldungsmodul bzw. dem Jahreserklärungsmodul zur Umsatzsteuer da ein Problem? Verstehe ich jetzt gerade nicht.