Verlustvortrag oder Ausbildungskosten?

  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite gerade meine Steuererklärung für 2019 und bin über das Thema gestolpert, dass man die KFW Zinsen in der Steuererklärung geltend machen kann, leider finde ich nichts aussagekräftiges dazu und würde mich über eine Rückmeldung freuen, wenn jemand von Euch das bereits gemacht hat und mir ggf. sagen könnte, was in meinem Fall noch möglich ist und wie ich genau das angebe. Dafür gebe ich Euch folgende Eckdaten:

    Studium aufgenommen Wise 2009, zeitgleich KFW Studienkredit beantragt. Abschluss SoSe 2013, danach Angestellter. Nachdem mein Studium beendet war, bin ich in diese 18 monatige Karenzphase gekommen (nur Zinsen werden getilgt) und danach kam die reguläre Rückzahlung.

    In den bisherigen Steuererklärungen konnte ich brav die Semesterbeiträge sowie die gestundeten Studiengebühren angeben, diese wurden auch korrekt Berücksichtigt. Nun würde ich gerne - sofern das nachträglich noch möglich ist - die mir entstanden Zinsen angeben und daraus ergeben sich nun folgende Fragen:

    1) Wenn das geht, unter welchem Punkt kann ich die angeben? Im Verlustvortrag die Summe der letzten 7 Jahre oder unter Ausbildungskosten jeden Posten einzeln? Nachweise sind vorhanden von der KfW
    2) Wenn das Möglich ist - bis zu welchem Jahr kann ich Rückwirkend die Zinsen angeben? Wahrscheinlich nicht seit 2009, denn inzwischen dürfte davon einiges Rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden....

    Danke vorab!

    • Offizieller Beitrag

    In den bisherigen Steuererklärungen konnte ich brav die Semesterbeiträge sowie die gestundeten Studiengebühren angeben, diese wurden auch korrekt Berücksichtigt.

    Die Zinsen sind im Jahr der Zahlung/Verausgabung zu berücksichtigen (§ 11 Absatz 2 EStG). Sofern die Einkommensteuerbescheide bestandskräftig sind und keinen Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) enthalten, ist da nichts mehr zu machen.