Auslandspraktikum des Kindes

  • Hallo,


    meine Tochter hat letztes Jahr ihr Abitur gemacht und danach zur Überbrückung 8 Wochen Freiwilligenarbeit in Südafrika geleistet.

    Die veranstaltende Organisation hat darüber eine Bescheinigung über ein Praktikum mit Erweiterung von sozialen, ökologischen und interkulturellen Kompetenzen, sowie

    von Sprachkenntnissen ausgestellt. Die Finanzierung der ganzen Angelegenheit war natürlich meine ehrenvolle Aufgabe.


    Meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits 18. Kindergeld habe ich für diesen Zeitraum noch bekommen.


    Meine Frage nun, kann ich die angefallenen Kosten steuerlich geltend machen oder kann das nur meine Tochter in Form eines Verlustvortrags?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits 18. Kindergeld habe ich für diesen Zeitraum noch bekommen

    Dann ist für Dich auch alles im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten. Und mit Ausbildung und § 33a Absatz 2 EStG hat das m.E. auch nichts mehr zu tun.


    Meine Frage nun, kann ich die angefallenen Kosten steuerlich geltend machen oder kann das nur meine Tochter in Form eines Verlustvortrags?

    Würde ich persönlich auch eher bezweifeln, da ich da keinen Zusammenhang mehr mit der Ausbildung erkennen kann.