Gültigkeitszeitraum bei Abschlagszahlungen

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand helfen.


    Wie buche ich monatliche Abschlagszahlungen z.B. Wasser oder Hausstrom richtig im Gültigkeitszeitraum? Meine Versorger rechnen jährlich im Februar ab für z.B. 18.2.2019 bis 17.02.2020. Die monatlichen Abschläge von z.B. 11€ buche ich die auf den jeweiligen Monat der Zahlung oder auf das Jahr 01.01.2019-31.12.2019 oder auf den Abrechnungszeitraum 18.02.2019-17.02.2020?


    Wenn ich letzteres buche, kommt in der Jahresabrechnung dann von allen Zahlungen ein zwölftel, was ich ziemlich irritierend finde. Wie wäre es denn buchhalterisch richtig? :/


    Viele Grüße

    keschl

  • Wenn ich letzteres buche, kommt in der Jahresabrechnung dann von allen Zahlungen ein zwölftel, was ich ziemlich irritierend finde. Wie wäre es denn buchhalterisch richtig?

    Nun weiß ich nicht, ob du eine WEG machst, dann musst du jeden Monat natürlich buchen. Bei einer Mietverwaltung solltest du das anders machen.

    Entweder die Lieferanten ansprechen, dass die dir die Abrechnungen in Zukunft deinem Abrechnungszeitraum anpassen, der ja vom 1.1.-31.12. eines Jahres sicherlich geht. Das wäre für mich der erste Schritt.


    Bei Versicherungen z. B. gibst du ebenfalls den Zeitraum wie beim Strom ein, denn dort würde das Programm den Anteil für den Abrechnungszeitraum nehmen. Da dies jedes Jahr teurer werden, brauchst du keine weiteren Punkte mehr beachten.


    Beim Strom geht das nicht, denn im Sommer wird weniger verbraucht als im Winterhalbjahr. Bisher habe ich es so gesehen, Bisher habe ich es so gesehen, dass in der Stromrechnung der ganze Zeitraum aufgeführt ist, bei dir vom 18.2.-17.2. des Folgejahres. Aber auf den Rechnungen steht auch der Verbrauch wie bei dir vermutlich vom 1.1.19-17.2.19. Diese Kosten kannst du dann entsprechend mit diesem Datum einbuchen.

    Dann musst du warten bis die nächste Rechnung kommt, wo du dann den Zeitraum 18.2.-31.12.19 rauslesen kannst. Bei manchen muss man auch noch die eine oder andere Position von Hand berechnen, aber das bleibt da nicht aus.


    Den Wasseranbieter kannst du nicht wechseln, aber den Stromanbieter. Daher dort entsprechenden Wunsch platzieren und direkt dazu schreiben, dass du sonst den Vertrag kündigst. Da die Verkaufen müssen, machen die das auch in der Regel.


    Solltest du Brennstoff ebenfalls mit unterschiedlichen Zeiträumen haben ist es unbedingt erforderlich, auch dort eine entsprechende Abrechnung machen. Da du sies nicht aufgeführt hast, brauchst du vielleicht nicht.

  • Ich muss noch ergänzen, dass Wohnungsstrom NICHT über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, nur der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom sowie der Betriuebsstrom der Heizung, wenn eine in Betrieb ist.

  • Hallo errjot,


    danke für deine schnelle Antwort.

    Also ich bin Vermieter und buche für Mietwohnungen in einem Mehrfamilienwohnhaus. Ich buche bisher alle Kontobewegungen. Da kann ich meinen Kontenstand abgleichen und ich habe es so aus der normalen Buchhaltung gelernt. Somit buche ich eben auch die monatlichen Abschläge des Hauslichts (kein Wohnungsstrom). Ich buche die Abschläge immer so wie es der Versorger in der Buchung ausweist. Also Abschlag 02/2019 buche ich für 01.02.-28.02.2019 etc.


    Ich habe deine Antwort jetzt so verstanden, dass ich die eine Buchung des Versorgers im Programm splitte. Das finde ich im Moment theoretisch sehr gut. Da kann ich zum Einen den Zeitraum trennen nach Jahren und zum Anderen auch das Niederschlagswasser nach m² abrechnen. Denn dies äquivalent zum Verbrauch Kaltwasser umzulegen wäre ja nicht okay.


    Ich danke dir vielmals und werde es gleich versuchen, wenn die Buchung auf dem Bankkonto erfolgte.


    Viele Grüße

    keschl.

  • Da kann ich meinen Kontenstand abgleichen und ich habe es so aus der normalen Buchhaltung gelernt.

    Halt Buchhalter;)


    Soll ein Scherz sein. Du machst es ja auch korrekt, wenn du diese Kontrolle haben willst. Nur musst du dann aber, wenn die Abrechnung kommt, entsprechend der Aufstellung Nachzahlungen oder Guthaben buchen, sonst stimmt ja deine Nebenkostenabrechnung nicht. Sollten z. B. beim Wasser mehr Kosten angefallen sein, dann musst du die Differenz als Nachzahlung einbuchen.


    Aber wie erwähnt, ich erstelle nur Abrechnungen, außer bei meinem eigenen Haus.