Hallo liebe User,
ich sitze gerade vor meinem ersten Jahresabschluss/Bilanz und habe hier ein Verständnisproblem mit der Gewerbesteuerrückstellung.
Ich versuche so detailliert wie möglich meine Frage zu stellen und bitte um Rückmeldung bei fehlenden Informationen.
Ich buche über das Jahre ganz normal die Gewerbesteuer über 4320. Nunmehr ist es ja wohl handelsrechtlich vorgeschrieben eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Insb. da ich auch im laufenden Jahre einen IAB gebildet habe leuchtete mir das ganze auch ein.
Da die aktuelle Tax noch nicht vorliegt kann ich mit dem Thema im weitern auch nicht über die Anwendung spielen.
Ich buche die Gewerbesteuerrückstellung mit 4320/0956 soweit alles klar.
Und jetzt kommt das Wörtchen "außerbilanziell" ins Spiel. Beim IAB wird "außerbilanziell" gebucht. In der Steuerbilanz wird dieser abgezogen und vermindert meinen einkommensteuerpflichtigen Gewinn. Nunmehr passt dieses ja nicht bei der Gewerbesteuerrückstellung, da diese ja meinen Gewinn reduziert. Hier habe ich bei Haufe einen verwirrenden Beitrag gefunden:
https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI7305101.html
Hier irritieren mich zum einen die Berechnungsmethoden der Rückstellung vom Gewinn Handelsbilanz und Steuerbilanz und der abschließend ausgewiesenen Gewinn nach Abzug der Gewerbesteuer.
Folgende konkrete Fragen hierzu:
1. Dient die Berechnungsmethode der Rückstellung in der Steuerbilanz nur zur Ermittlung des Handelsbilanzwertes um die Rechtmäßigkeit des IAB zu prüfen?
2. Müsste die Gewerbesteuerrückstellung nicht für die Steuerbilanz hinzugerechnet werden?
3. Ist mit "außerbilanziell" nur außerhalb der Handelsbilanz gemeint?
Vielleicht könnt Ihr mir helfen dem Thema etwas näher zu kommen.
Vielen Dank!