Gewerbesteuerrückstellung

  • Hallo liebe User,


    ich sitze gerade vor meinem ersten Jahresabschluss/Bilanz und habe hier ein Verständnisproblem mit der Gewerbesteuerrückstellung.


    Ich versuche so detailliert wie möglich meine Frage zu stellen und bitte um Rückmeldung bei fehlenden Informationen.


    Ich buche über das Jahre ganz normal die Gewerbesteuer über 4320. Nunmehr ist es ja wohl handelsrechtlich vorgeschrieben eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Insb. da ich auch im laufenden Jahre einen IAB gebildet habe leuchtete mir das ganze auch ein.


    Da die aktuelle Tax noch nicht vorliegt kann ich mit dem Thema im weitern auch nicht über die Anwendung spielen.


    Ich buche die Gewerbesteuerrückstellung mit 4320/0956 soweit alles klar.


    Und jetzt kommt das Wörtchen "außerbilanziell" ins Spiel. Beim IAB wird "außerbilanziell" gebucht. In der Steuerbilanz wird dieser abgezogen und vermindert meinen einkommensteuerpflichtigen Gewinn. Nunmehr passt dieses ja nicht bei der Gewerbesteuerrückstellung, da diese ja meinen Gewinn reduziert. Hier habe ich bei Haufe einen verwirrenden Beitrag gefunden:


    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI7305101.html


    Hier irritieren mich zum einen die Berechnungsmethoden der Rückstellung vom Gewinn Handelsbilanz und Steuerbilanz und der abschließend ausgewiesenen Gewinn nach Abzug der Gewerbesteuer.


    Folgende konkrete Fragen hierzu:


    1. Dient die Berechnungsmethode der Rückstellung in der Steuerbilanz nur zur Ermittlung des Handelsbilanzwertes um die Rechtmäßigkeit des IAB zu prüfen?

    2. Müsste die Gewerbesteuerrückstellung nicht für die Steuerbilanz hinzugerechnet werden?

    3. Ist mit "außerbilanziell" nur außerhalb der Handelsbilanz gemeint?


    Vielleicht könnt Ihr mir helfen dem Thema etwas näher zu kommen.


    Vielen Dank!

  • Moin!


    Du hast erstmal richtig gebucht.


    zu 1. Die Rückstellung der Gewerbesteuer ist natürlich nicht nur dafür da, um die Rechtmäßigkeit des IAB zu prüfen. Es muss ja jeder eine GewSt-Rückstellung machen - auch die, die in dem Jahr keinen IAB einstellen wollen.

    Durch die Rückstellung der GewSt erhältst Du eine korrekte GuV und Bilanz, da dort dann die tatsächlich zu zahlende GewSt ausgewiesen ist (teils schon gezahlt, teils als Rückstellung)


    zu 2. Ja, das wird sie auch.

    In der E-Bilanz hast Du den Part der steuerlichen Überleitungsrechnung für die außerbilianziellen Korrekturen. Dort wird die GewSt als Abzugsposition eingetragen. In der Folge hast Du den Gewerbeertrag gem. § 7 Abs. 1 GewStG.

    Dieser ist maßgeblich für die GewSt-Berechnung und die Einkommensteuer-Berechnung.


    zu 3. Ja


    Wenn Du noch Fragen hast - nur zu!


    Gruß

    Chris

  • Hi Chris,


    vielen Dank für Deine Erklärung!


    In 1. haben wir uns glaube ich Missverstanden. Die Frage ergab sich aus der in dem verlinkten Beitrag vorgenommenen Berechnung im Praxis-Beispiel. Hier wird die Rückstellung in der Handelsbilanz mit 28.000 Euro und in der Steuerbilanz mit 16.800 Euro dargestellt. Diese Summen werden im weiteren zur Berechnung der Bilanzsumme herangezogen. Somit verstehe ich es so, dass diese 16.800 Euro nur zur Berechnung der Bilanzsumme herangezogen wird und nicht in der Steuerbilanz auftauchen!?


    Im weiteren wird dann der Gewinn in der Steuerbilanz mit 92.000 Euro beziffert. Würden hier 148.000 Euro stehen hätte ich keine Frage gehabt. ;)


    Und eine Frage ist jetzt doch noch aufgetaucht. Die Grundlage zur Berechnung der Rückstellung ist der Gewinn aus der Handelsbilanz. Hier sind dann aber Vorauszahlungen und Nachzahlung abgezogen!?


    Sorry, aber bei diesem Thema fühle ich mich irgendwie genauso sicher wie bei Leerverkäufe an der Börse.


    VG

  • Moin!


    Diese Summen werden im weiteren zur Berechnung der Bilanzsumme herangezogen.

    Nein, rechne mal nach, zur Berechnung des Gewinns wird jeweils 28 TEUR herangezogen....



    Würden hier 148.000 Euro stehen hätte ich keine Frage gehabt

    Rechne mal den steuerlichen Gewinn nach:

    200 TEUR Gewinn

    - 80 TEUR IAB

    - 28 TEUR GewSt-Rückstellung (aus Handeslbilanz errrechnet!)

    = 92 TEUR Gewinn nach Abzug GewSt-RS

    Die Grundlage zur Berechnung der Rückstellung ist der Gewinn aus der Handelsbilanz. Hier sind dann aber Vorauszahlungen und Nachzahlung abgezogen!?

    Satz eins ist richtig.

    Satz 2: Ist richtig, wenn du das alte Jahr meinst. Zahlungen und Rückstellung hast Du ja auf 4320 gebucht.


    Im neuen Jahr: aktuelle Vorauszahlungen werden abgezogen, da sie steuerrechtlich nicht gewinnmindernd sein dürfen. (handelsrechtlich schon, deshalb in der GuV)

    Nachzahlungen hast Du vorher gegen 0956 gebucht (Bilanzkonto). Gegen das Konto wird dann bei der tatsächlichen Nachzahlung auch gebucht. Eine Nachzahlung für das Vorjahr ist daher nicht gewinnmindernd, weil sie in der GuV (des neuen Jahres) nicht auftaucht.


    Hab ich mich verständlich ausgedrückt?


    Gruß

    Chris

  • - 28 TEUR GewSt-Rückstellung (aus Handeslbilanz errrechnet!)

    Waren wir uns nicht einig, dass die GewSt-Rückstellung in der Steuerbilanz hinzugerechnet wird?||


    Nachzahlungen hast Du vorher gegen 0956 gebucht (Bilanzkonto).

    Argh, hier taucht natürlich etwas blödes auf. Mein damaliger Steuerberater hat mir bzgl. der Überleitungsrechnung 2018/2019 EÜR/Bilanz nicht die Aufgabe erteilt, die Gewerbesteuerrückstellung in die Gewinnermittlungsperiode einzustellen. Somit ist hier die Hinzurechnung zum Übergangsgewinn aus geblieben und ich habe die Nachzahlung auf 2280 gebucht. Dies nur zur Erklärung, ist aber dann eine andere Baustelle.

  • Also, ich bin jetzt im Thema tiefer drin und würde unabhängig von dem zitierten Beitrag wie folgt vorgehen:


    Berechnung der Rückstellung:

    Gewinn

    + Gewerbesteuervorauszahlung

    ./. Freibetrag

    x 3,5% Messbetrag

    x Hebesatz 380%

    abzgl. Gewerbesteuervorauszahlung

    = GewSt-Rückstellung


    Dies buche ich dann wie bereits besprochen 4320/0956 und führe in der Steuerbilanz die Hinzurechnung.


    Ich glaube dass passt dann.


    Kleine Randbemerkung:

    In den EB Konten taucht 0956 gar nicht auf. Das Konto ist in der Grundeinstellung nicht als Saldovortragskonto vorgesehen. 0957 welches nicht zu nutzen ist schon....

  • Vergiss bei der Berechnung die gewerbesteuerlichen HInzurechnungen und Kürzungen nicht, wie z. B. Mieten, jährliche Lizenzkosten für Programme etc., damit dann die Berechnung auch mit der vom Finanzamt übereinstimmt.

  • Du Glückseliger!!!

    Ufm Dorf. :thumbsup:



    Er schrieb: bei der Berechnung....

    Ah, dazu hatte ich keine Quelle gefunden. Dies konnte ich nur bei der Gewerbesteuererklärung finden. Aber hier würden sich auch keine Positionen ergeben.


    Nachdem ich diese Thema nunmehr hoffentlich vollumfänglich inhaliert habe muss ich mir tatsächlich die Frage stellen, wer sich solch einen Mumpitz ausgedacht hat. Dienen solche Regelungen evtl. dazu, dass Normalsterbliche Ihre Bücher nicht selber führen sollen?


    Vielleicht aber auch nur der Steuerberaterlobby geschuldet. 8o


    Vielen Dank!

  • Einmal eine Berechnung in Excel erstellt und als Muster für die Folgejahre nehmen - gibt es sicher auch im www zu finden.


    Außerdem: 380% ist doch auf dem Land noch viel, die günstigste Variante ist und bleibt 240% (gibt es tatsächlich)