Hallo,
ich habe eine dringende Frage bezüglich eines kurzzeitig betreuten Kindes und auf die schnelle nicht darüber in Suche gefunden.
Wir haben vergangenes Jahr für 4 Monate ein damals zweijähriges Kind vom Jugendamt in Obhut (schriftlich überstellt) bekommen und dafür u.a. Kita-Gebühren übernommen, die nicht erstattet wurden.
Meine Frage(n) hierzu: kann/sollte man das Kind in der Steuererklärung unter Kinder berücksichtigen? Und kann man die entstandenen Kosten hierzu ansetzen?
Ich bin ziemlicher Laie was das angeht, falls ich mich hierzu falsch ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Mit besten Grüßen
Marcus