Guten Morgen,
zunächst einmal ein großes Dankeschön, an alle die hier mitlesen und den einen oder anderen Tipp geben könnte. Ich sitze gerade an unserer Steuererklärung bzw. habe sie soweit fertig, doch noch frei kleine Fragen/Unklarheiten konnte ich bislang trotz WISO-Software und Internet-Recherche nicht klären... Ich weiß, dass dieses Forum auch nicht die rechtliche Sicherheit wie die eines Steuerberaters vorhalten kann, aber dennoch wäre ich für eine erste Einschätzung dankbar. Vielleicht hatte ja jemand schon einmal ganz ähnliche Fragen...
1. Die wohl wichtigste Frage: Meine Frau war im Steuerjahr 2019 nicht berufstätig, sondern vollständig in Elternzeit. Sie konnte als Beamtin von einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich profitieren, da ein in den Vorjahren angewandter Absenkungsbetrag für rechtswidrig erklärt wurde. Die Nachzahlung ist auf der Lohnsteuerbescheinigung als Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) eingetragen. Das WISO-Programm hält Sie aufgrund der Bezüge für einen "aktiven" Arbeitnehmer und wendet den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an - ist dies in diesem Fall rechtens? Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wie ich diesen automatisch generierten Pauschbetrag löschen könnte...
2. Auch haben wir aufgrund von Zuwachs in der Familie von einer Landesbank einen einmaligen Tilgungszuschuss auf ein dort bestehenden (und aktuell zu tilgenden) Immobilienkredit erhalten. Wie ist dieser Tilgungszuschuss steuerlich zu bewerten/geltend zu machen?
3. In 2019 haben wir eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung gekündigt. Die Versicherung hat uns daraufhin den "Rückkaufswert" und den "Anteil an den Bewertungsreserven" ausgezahlt. Wie ist diese Auszahlung steuerlich zu bewerten/geltend zu machen?
Ich würde mich riesig über die eine oder andere Antwort freuen!
Im Voraus besten Dank - und viele Grüße!
ste2020uer