Arbeitnehmer-Pauschbetrag / Tilgungszuschuss / Zahlung Rückkaufwert selbstständige BU

  • Guten Morgen,


    zunächst einmal ein großes Dankeschön, an alle die hier mitlesen und den einen oder anderen Tipp geben könnte. Ich sitze gerade an unserer Steuererklärung bzw. habe sie soweit fertig, doch noch frei kleine Fragen/Unklarheiten konnte ich bislang trotz WISO-Software und Internet-Recherche nicht klären... Ich weiß, dass dieses Forum auch nicht die rechtliche Sicherheit wie die eines Steuerberaters vorhalten kann, aber dennoch wäre ich für eine erste Einschätzung dankbar. Vielleicht hatte ja jemand schon einmal ganz ähnliche Fragen...


    1. Die wohl wichtigste Frage: Meine Frau war im Steuerjahr 2019 nicht berufstätig, sondern vollständig in Elternzeit. Sie konnte als Beamtin von einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich profitieren, da ein in den Vorjahren angewandter Absenkungsbetrag für rechtswidrig erklärt wurde. Die Nachzahlung ist auf der Lohnsteuerbescheinigung als Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) eingetragen. Das WISO-Programm hält Sie aufgrund der Bezüge für einen "aktiven" Arbeitnehmer und wendet den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an - ist dies in diesem Fall rechtens? Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wie ich diesen automatisch generierten Pauschbetrag löschen könnte...


    2. Auch haben wir aufgrund von Zuwachs in der Familie von einer Landesbank einen einmaligen Tilgungszuschuss auf ein dort bestehenden (und aktuell zu tilgenden) Immobilienkredit erhalten. Wie ist dieser Tilgungszuschuss steuerlich zu bewerten/geltend zu machen?


    3. In 2019 haben wir eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung gekündigt. Die Versicherung hat uns daraufhin den "Rückkaufswert" und den "Anteil an den Bewertungsreserven" ausgezahlt. Wie ist diese Auszahlung steuerlich zu bewerten/geltend zu machen?


    Ich würde mich riesig über die eine oder andere Antwort freuen!

    Im Voraus besten Dank - und viele Grüße!


    ste2020uer

  • 1. Warum willst du ihn löschen? Er steht ihr zu, sobald in dem Jahr Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit erzielt wurden

    2. Bei einer selbst genutzten Wohnung spielt sich das im privaten Bereich ab - ihr setzt ja auch keine Zinsen an. Es könnte sich auswirken, wenn der Zuschuss die Grenze von 410 Euro für "Nebeneinkünfte" übersteigt. Dann wären dies sonstige Einkünfte.

    3. Hier wird es knifflig - aus dem "Bauch heraus" würde ich sagen, dass die bisher geltend gemachten Beiträge korrigiert werden müssen, da müsste euch ein Lohnsteuerhilfeverein beraten. Die Bewertungsreserven und andere Erträge sind möglicherweise auch als Kapitalerträge einzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    1. Es liegt Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis vor, der nur eben später gezahlt wird.

    2. Das ist einkommensteuerlich irrelevant.

    3. Sofern sich ein steuerpflichtiger Betrag ergeben sollte, müsste das ggf. aus einer zwingend zu erstellenden Steuerbescheinigung ersichtlich sein. Nur Du und die Versicherung wissen, was wie und in welcher Kombination versichert war.


    Und bitte künftig keine solchen Sammelthreads mehr, da ansonsten die erweiterte Forumssuche nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann. Demnächst werde ich so etwas also kommentarlos schließen. Für eine Frage bzw. Thematik jeweils einen eigenen Thread erstellen.