Guten tag zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Die Kirche hat nach der Geburt nicht dem Einwohnermeldeamt gemeldet, dass ich rk getauft worden bin.
Dieses ist erst bei der zweiten Steuererklärung aufgefallen. Ich habe dieses nun dem Amt gemeldet, die die Konfession seit der Geburt nachgetragen haben.
Nun wird eine Nachzahlung auf mich zu kommen.
Nun meine Frage dazu:
Von welcher Stelle erhalte ich diese Aufforderung oder muss ich das in der Steuererklärung für 2019 bereits eigenständig angeben? Wenn ja, wo muss ich das angeben und wie kann ich die Nachzahlung errechnen?
Ich danke euch im Voraus
LG