Provisionsvorschüsse

  • Hallo!


    Durch die aktuelle Situation ergeben sich doch Situationen, die in einer ansonsten einfachen Buchführung doch mal Fragen aufwerfen. :wacko:


    Ich war bislang noch nicht in der Situation mich mit Provisionsvorschüssen auseinander zu setzten. Da jedoch in meiner Branche (Handelsvertreter nach §84) erhebliche Umsatz/ Gewinneinbrüche zu verzeichnen sind erhalte ich ab nächsten Monat von meinem Auftraggeber Provisionsvorschüsse.


    In meinem ersten Ansatz war ich eigentlich zu 100% davon überzeugt, diese versteuern zu müssen.


    Nunmehr hat mich folgender Beitrag zu einer anderen Meinung gebracht:


    https://cdh.de/urteil/bilanzie…n-provisionsvorschuessen/


    Da dieser Beitrag vom 27.05.19 datiert gehe ich auch von der Aktualität aus.


    Gibt es hierzu Argumente, es anders zu sehen?


    LG

    Jogi

  • Von meiner Seite aus nicht

    Das hört sich ja schon einmal gut an! Vielleicht kommen ja noch andere Beiträge zu dem Sachverhalt.


    Wenn dieses dann geklärt wäre, haben wir dann natürlich (oder auch nicht) die Fragestellung der Abgrenzung. Ich habe dies zwar vor ca. 25 Jahren mal gelernt, würde mich aber sehr freuen, wenn mich jemand auf den richtigen Buchungsweg bringen könnte.


    In meiner bewährt naiven Art würde ich eigentlich den Vorschuss wie folgt buchen:


    Finanzkonto an Verbindlichkeiten


    und bei im laufendem Jahr realisierten Provisionen:


    Verbindlichkeiten an Provisionserträge.


    So, jetzt ist Bilanzstichtag und mein Befürchtung ist, dass ich mich jetzt mit einem pRAP auseinandersetzen muss!?

  • Was würdest Du/man davon halten:


    Unterjährig wie folgt zu buchen:


    Eingang Provisionsvorschuss

    Bank an pRAP


    Realisierung der Provision

    pRAP an Provisionserlöse


    Hast Du das so gemeint? So hätte ich ja auch zum Jahreswechsel den Saldo als Abgrenzung.


    Dann kann man pRAP auch unterjährig buchen!?

  • Hört sich gut an :thumbsup:


    Bezüglich der Buchung hätte ich keine Bedenken- es werden doch z. B. auch "sonstige Verbindlichkeiten" im Januar für Ausgaben des Vorjahres gebucht, oder Versicherungen jahresübergreifend als aktive RAP ? :)

  • z. B. auch "sonstige Verbindlichkeiten" im Januar für Ausgaben des Vorjahres gebucht, oder Versicherungen jahresübergreifend als aktive RAP ? :)

    Ja, aber doch eigentlich nur im Dezember beim Abschluss und am Jahresanfang bei der Auflösung. Bzw. so kenne ich es nur.


    Ich würde die Vorschüsse ab Mai dann jeden Monat pRAP buchen und dann bereits ab Ende des Jahres anfangen die Provision zu realisieren. Wenn ich Glück habe, wäre dann pRAP am Endes des Jahres vielleicht sogar schon auf 0. Kann man dann aber trotzdem so machen? Steuerlich wird es ja auf jeden Fall richtig!

  • Mir ist noch immer nicht ganz klar, wann denn der JA erfolgt :/

    Wenn das erst zum 31.12., wovon ich bislang nicht ausgegangen bin, wäre ich bei den "erhaltenen Anzahlungen", also den angesprochenen Verbindlichkeiten - m. E. wäre entsprechend dann eben auch die USt-Pflicht zu prüfen ...

  • m. E. wäre entsprechend dann eben auch die USt-Pflicht


    Trotzdem?



    Handelsvertreter nach §84

    § 4 Nr. 11 UStG? Ich würde tatsächlich auch eine Sekunde darüber nachdenken wollen. Aber würde verneinen.


    Wie kann ich denn mal Klarheit schaffen?


    Ab Mai erhalte ich zu meiner verdienten Provision einen Vorschuss zum Ausgleich des Umsatzverlustes.


    Z.B. erhalte ich 3000 Euro reelle Provision und 5000 Euro Vorschuss. Festgestellt haben wir ja, dass dieser Vorschuss zunächst nicht als Ertrag zu erfassen ist, sondern vielmehr als Verbindlichkeit.


    Also buche ich jetzt:


    Mai:

    1200 an 8500 (3000 Euro) an 0990 (5000 Euro)


    im nächsten Monat habe ich von dem Vorschuss 1000 Euro ins verdienen gebracht.


    Juni:

    0990 an 8500 (1000)


    usw. usw.


    Mir ist noch immer nicht ganz klar, wann denn der JA erfolgt :/

    Wenn das erst zum 31.12., wovon ich bislang nicht ausgegangen bin,

    Es hat sehr lange gedauert, bis ich verstanden habe, was mit JA gemeint war. :thumbsup:


    Also den JA mache ich am JE. 8o


    Dann würdest Du o.g. Sachverhalt an Verbindlichkeiten buchen und am Jahresende eine pRAP machen? Aber eigentlich müsste es ja wurscht sein.