Hallo,
Ich bezahle für meine 2 Kinder, die bei meiner Frau leben, monatlich den gesetzlichen Unterhalt.
1 Kind ist bei mir als Freibetrag angegeben.
1 Kind bei meiner Frau als Freibetrag.
Kann ich nun für ein Kind den Unterhalt steuerlich absetzen?
Es ist ja nicht möglich, wenn man Kindergeld bekommt (bekomm meine Frau) oder das Kind als Freibetrag angegeben ist.
Aber ich habe ja nur ein Kind als Freibetrag.
Theoretisch sollte ich doch dann eins (welches?) steuerlich absetzen können oder?
Vielen Dank
Gruß Piet