Wo trage ich die Mwst. für Einnahmen und Ausgaben im Feststellungsbescheid (für GbR) ein?

  • Liebe Mitglieder des Forums,


    ich bin neuin diesem Forum und möchte, nachdem mein Steuerberater letztes Jahr in Rente gegangen ist, das erste Mal im Leben eine Steuererklärung selber mit Wiso erstellen.

    Angeblich ist das ganz einfach, aber leider scheitere ich an vielen Kleinigkeiten und finde einfach nicht heraus, wie ich diese lösen kann.

    Ich fühle mich total bekloppt, habe auch schon versucht, über youtube und google selber Antworten zu finden, bin aber nach wie vor ratlos.

    Daher hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.


    Kurz zu den Rahmenbedingungen:

    Ich habe eine GbR (künstlerische Tätigkeit) mit einer anderen Person. Wir teilen alles zu 50% und führen Mwst. ab, sind also keine Kleinunternehmer.

    Für diese GbR möchte ich nun die Feststellungserklärung und Umsatzsteuererklärung machen.

    (Im 2. Schritt würde ich dann für mich selbst die Einkommensteuererklärung (50% der GbR), Umsatzsteuererklärung und Lohnsteuererklärung (war im letzten Jahr ein paar Monate angestellt) machen. Aber das steht auf einem anderen Blatt, vielleicht schreibe ich dann nochmal, falls ich nicht zurecht komme)


    Nun zur Frage:

    Bei der Feststellungserklärung (einheitliche und gesonderte Feststellung) scheitere ich nun bereits daran, wo ich in der Anlage EÜR für die Ausgaben und Einnahmen die Mwst. eintragen kann:


    Bei den Einnahmen habe ich die Bruttobeträge aller Rechnungen, die wir 2019 gestellt haben, bei "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eingetragen.

    Die enthaltene Mwst. konnte ich nirgendwo angeben, daher habe ich alle Zeilen kopiert und diese bei "vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuer auf unentgeldliche Wertangaben" eingetragen. Dort habe ich dann die jeweilige Mwst. (7% oder 19%) eingetragen.

    Ist das richtig oder falsch? Es erscheint mir so furchtbar umständlich, dass man so jede Rechnung 2x eintragen muss.


    Bei den Ausgaben (überwiegend Quittungen aus dem Baumarkt und Ateliermiete) habe ich die Bruttobeträge jeder einzelnen Quittungen bei "Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" eingetragen. Die Atelier und Lagermiete habe ich als Bruttobetrag bei "Miete/Pacht für Geschäftsräume" eingetragen. Ich finde aber nirgendwo die Angabe über die enthaltene Mwst! Dabei müssten wir diese doch zurück bekommen??? Allein bei der Atliermiete sind dies immerhin 129,- Euro monatlich.. Oder wird die Mwst. gar nicht in der EÜR, sondern woanders eingetragen? Dann wäre die Frage, ob ich bei der EÜR die Netto oder Bruttobeträge eintrage.


    Ich hoffe, die Frage ist nicht komplett naiv und bescheuert. Ich danke auf jeden Fall schonmal allen, die meinen Text lesen und hoffe darauf, dass mir jemand antwortet.

    Insgesamt frage ich mich, ob diese Hürde schon ein erster Hinweis darauf ist, dass ich als Steueranfänger Wiso einfach nicht gewachsen bin und doch einen neuen Steuerberater suchen sollte.

    Allerdings haben wir bisher immer um die 1.500-2.000,- gezahlt und verdienen mit unsere GbR (wenn man ale Ausgaben abrechnet und durch Zwei teilt) so gut wie nichts, sind also brotlose Künstler, wie man so schön sagt. Es wäre daher prinzipiell schon toll, es selber zu können, zumal ich durch Corona auch gerade Zeit dafür hätte. Zudem ist alles super vorbereitet, also alle Aus-und Einnahmen im Ordner bei den jeweiligen Kontoauszügen. Habe auch auf ebay Kleinanzeigen schon geguckt, ob Hilfe bei Wiso angeboten wird, aber nichts gefunden. Vielleicht finde ich ja über dieses Forum jemand, der Lust hat, mir gegen ein Honorar zu helfen? Denn dies wird wahrscheinlich nicht die letzte Frage gewesen sein ;)

    Oder denkt ihr, ich sehe das Ganze gerade zu schwarz und werde das Kind schon schaukeln?


    Liebe Grüße,

    Jenny

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Hilfe: Anfängerprobleme! Wo trage ich die Mwst. für Einnahmen und Ausgaben im Feststellungsbescheid (für GbR) ein?“ zu „Wo trage ich die Mwst. für Einnahmen und Ausgaben im Feststellungsbescheid (für GbR) ein?“ geändert.
  • Du zäumst das Pferd von hinten auf.

    Ihr müsst eine Einnahmenüberschussrechnung für die GbR erstellen, dort werden auch Umsatzsteuer und Vorsteuer erfasst (für Umsatzsteuerzwecke ist die GbR eine selbständige juristische Person). Diese meldet per UStVA/UStE an - daher solltet ihr als erstes dem Finanzamt die GbR melden, damit ihr eine Steuernummer hierfür erhaltet, unter der dann die Erklärungen abgegeben werden können (einschließlich der Feststellungserklärung).


    Die EÜR ist die Grundlage für die in der Feststellungserklärung anzugebenden Einkünfte, die dann auf die Feststellungsbeteiligten aufgeteilt werden. Das Ergebnis dieser Aufteilung nimmst du (und deine Partnerin) dann in die Einkommensteuererklärung auf - Einkünfte aus Beteiligungen, gewerblich. Privat keine Umsatzsteuererklärung, so mein Wissensstand.

  • Hallo Nesciens,


    danke für die Antwort! Eine Steuernummer für die GbR haben wir bereits seit Jahren, damit habe ich auch 2 Jahre lang bei Elser die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Die Steuernummer der GbR habe ich im Feststellungsbescheid angegeben, zusammen mit den beiden Steiuernummern der Beteiligten der GbR. Insofern ist die EÜR ja schon für die GbR! Sobald ich das Ergebnis habe würde ich mit 50% meine eigene Einkommenserklärung machen. Aber soweit bin ich eben noch nicht, weil ich nicht checke, wo die Mehrwertsteuer bei den Einnahmen und Ausgaben eingetragen wird. Es ist wirklich ein so simples Problem, dass ich mich frage, ob ich Tomaten auf den Augen habe?

  • Du musst doch keine EÜR in deiner privaten Steuererklärung abgeben! Du trägst lediglich das Ergebnis aus der Zuteilung in deine Erklärung ein (ich habe beispielhaft die Einkünfte aus Vermietung in der Anlage, bei gewerblichen Einkünften gibt es diese Rubrik auch, hier ist es die Rubrik "Laufende Einkünfte als Mitunternehmer" - "Beteiligungen und gesonderte Feststellungen". Nur eine einzige Zahl ist hier einzugeben.

  • Ah, verstehe, bei Wiso mache ich also nur meine private Steuererklärung, gebe dort also lediglich die 50% aus der GbR und sonstige Einkünfte an?!


    Aber wo mache ich dann die Steuererklärung/EÜR für die GbR und wo trage ich dort die Mwst. ein?

    Denn das muss ja als erstes passieren, damit ich weiß, wie hoch die 50% sind..


    Beste Grüße aus dem sonnigen Thüringen!

    Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Aber wo mache ich dann die Steuererklärung/EÜR für die GbR und wo trage ich dort die Mwst. ein?

    Denn das muss ja als erstes passieren, damit ich weiß, wie hoch die 50% sind..

    So weit warst Du doch schon:


    Feststellungserklärung (einheitliche und gesonderte Feststellung)

    und der zugehörigen EÜR

    • Offizieller Beitrag

    Ok, aber dann frage ich mich immer noch, wo ich dort die Mwst. eintrage (s.o.)?

    In der EÜR? ?(


    Vielleicht solltest Du einmal bereinigte Screens anhängen, woraus man erkennen kann, wo Du überhaupt suchst.

  • Ok, ich habs rausgefunden, es steht ja tatsächlich direkt in der Hilfe-Spalte daneben (verstehe überhaupt nicht, warum ich das übersehen habe)!!!


    Ich trage bei den Ausgaben überall die NETTOBETRÄGE ein und die Mwst. bei "Gezahlte Vorsteuerbeträge".

    Dort trage ich dann aber ALLE Beträge nach Datum sortiert ein, egal, ob es sich um Waren, Miete usw., handelt, richtig?


    Sorry, es war eine Frage, die ich echt selber hätte lösen können!! Ist mir auch ein bißchen peinlich jetzt :wacko: