Dienstwagen - Fahrtenbuch "Eintrag für Zeile3"

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich verwende schon seit mehreren Jahren die WISO Steuer Software und bin sehr zufrieden.
    Seid Mitte letzten Jahres habe ich allerdings einen Firmenwagen, welchen ich persönlich benutzen darf.
    Leider stößt mein Verständnis bei den eigentlich immer sehr guten Beschreibungen von WISO an seine Grenzen.

    Ich möchte die Werte aus meinen Fahrtenbuch eintragen.


    - Korrektur private KFZ-Nutzung

    ----Wollen Sie die private Kfz Nutzung nach Fahrtenbuch versteuern?



    Eigentlich sind mir alle Einträge komplett klar bis auf folgender:

    (der oberste) "Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die private Kfz-Nutzung".
    Was muss ich hier eingeben?

    a) Wirklich das was auf der Lohnsteuer Bescheinigung in Zeile 3 steht? (Das wäre aber der komplette Lohn)

    b) Die von der Lohnabrechnung monatlichen erläuterten ( 1% (KFZ-Bruttolistenpreis) + 0,03% (Fahrtweg) ) x 6 Monate (da erst seid Juli das Fahrzeug habe)
    c) Die von der Lohnabrechnung monatlichen erläuterten 0,03% (Fahrtweg) ) x 6 Monate (da erst seid Juli das Fahrzeug habe


    Bitte helft mir und sagt mir was man hier eintragen muss.







    Wenn ich euch schon dran hab, für die 0,002% Regel, da kann aber die 1% nicht mit Fahrtenbuch reduziert werden nur die 0,03% für den Fahrtweg. Ist das korrekt?
    Also das Lohnt sich nur wenn die Fahrtweg sehr weit ist und ich selten zur Arbeit fahre. Bitte bestätigen.

  • Hui, hier ist aber einiges durcheinander!


    Wie versteuert denn Dein Arbeitgeber Deine Privatfahrten nun?


    Entweder Fahrtenbuch oder nach 1% Regel?


    Wenn Du ein Fahrtenbuch führst, dann ist die 1% Regel (incl. 0,03% oder 0,002%) eigentlich nicht relevant.


    Lies mal hier:


    https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/


    Und frag dann einfach weiter.


    Oder rechnet Dein AG nach 1% Methode und Du führst das Fahrtenbuch um eine Korrektur des steuerpflichtigen Arbeitslohns zu erreichen?

  • Hallo Jogi,

    vielen Dank für die schnelle Reaktion.


    Info:
    Da es mein erstes Jahr mit dem Firmen wagen war, wurde vom Arbeitgeber Pauschal die 1% Regel + die 0,03% Für den Heimweg versteuert.
    Was nach meiner Info auch korrekt ist.

    Ich habe parallel aber direkt ein Fahrtenbuch geführt und möchte dies über die Steuer korrigieren bzw. dies angeben.
    Dies gibt ja auch die Software WISO Steuer:MAC her.

    Allerdings und jetzt sind wir wieder bei der eigentliche Frage, ist mir unklar welchen Wert ich bei "Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die private Kfz-Nutzung" für einen Wert eintragen soll.
    Wenn ich sehe was das Programm mir ausspuckt wenn ich einfach die Zeile 3 aus der Lohnsteuer eingebe, kommt mir der Wert viel zu hoch vor. Leider ist die Angehängte Erläuterung nicht eindeutig genug.
    in der Definition steht ja "enthaltener Anteil für die private Kfz-Nutzung, aber auf der Lohnsteuer steht ja immer nur ein Wert in Zeile 3.
    In den Einzelnen monatlichen Abrechnungen ist jeweils die 1% sowie die 0,03% aufgeführt
    Bsp: 50.000€ Listenpreis / 50 km
    1% = 500€
    0,03% = 0,03% x 50.000€ x 50 km = 750€

    anhand des Beispiels:
    soll ich nun eintragen:
    a) 55k (Beispiel , je nach dem was Zeile 3 steht) ????
    b) (500€+750€) x 6 Monate ????

    c) 750€ x 6 Monate ????


    Den Rest mit Prozentualer Anteil "privat fahrt" / "Heimfahrt" / " Dienstfahrt" hab ich schon alles parat.
    Es fehlt mir nur für die Software WISO der Eintrag der einen Zeile bzw. ich verstehe nicht welcher Wert verlangt wird.



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    P.S. Bei deiner Message verstehe ich folgendes nicht " Wenn Du ein Fahrtenbuch führst, dann ist die 1% Regel (incl. 0,03% oder 0,002%) eigentlich nicht relevant."

    Da der Firmenwagen privat genutzt werden darf muss auch der Heimweg versteuert werden. Wie in deinem Link beschrieben:

    Was bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu beachten istDürfen Sie Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen und wenden Sie die Ein-Prozent-Regelung an, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises.

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    Aber wie gesagt, dass soll mir ja eh eigentlich die Software ausspucken.

  • Ich glaube es passt zu deiner:
    "Oder rechnet Dein AG nach 1% Methode und Du führst das Fahrtenbuch um eine Korrektur des steuerpflichtigen Arbeitslohns zu erreichen?"

  • Da der Firmenwagen privat genutzt werden darf muss auch der Heimweg versteuert werden.

    Ja, aber das macht ja Dein AG schon in der Gehaltsabrechnung. Und Du korrigierst jetzt mit Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten pro km für Privatfahrten und Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte. Aber die nicht mit 0,03 oder 0,002 sondern mit den tatsächlichen Kosten.



    Ja, jetzt müsstest Du konkreter werden, da hier ja alles drin steht.


    Allerdings und jetzt sind wir wieder bei der eigentliche Frage, ist mir unklar welchen Wert ich bei "Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die private Kfz-Nutzung" für einen Wert eintragen soll.

    Den in Zeile 3 enthaltenen Anteil für die private KFZ-Nutzung!


    M.E. benötigst Du doch ohnehin eine Bescheinigung über die angefallenen Kosten zu Deinem Dienstwagen. Lass Dir doch den Anteil für die private KFZ-Nutzung einfach auch nochmal ausweisen.

  • Zitat

    Ja, aber das macht ja Dein AG schon in der Gehaltsabrechnung. Und Du korrigierst jetzt mit Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten pro km für Privatfahrten und Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte. Aber die nicht mit 0,03 oder 0,002 sondern mit den tatsächlichen Kosten.

    Korrekt



    Zitat
    Zitat von sebko86 &thumbnail=1

    Ja, jetzt müsstest Du konkreter werden, da hier ja alles drin steht.

    Naja für mich etwas schwer zu verstehen, da es sich erstmal so anhört als müsste man einfach den Wert von Zeile 3 eingeben,

    aber wie ich mir schon gedacht habe, es geht ja hier nur um den "privaten KFZ Nutzung Anteil".


    Zitat

    Den in Zeile 3 enthaltenen Anteil für die private KFZ-Nutzung!

    Jo, aber das müsste dann ja genau das sein, was auch in den Lohnabrechnungen pro Monat ausgewiesen ist

    in dem Beispiel wäre das jeweils (500€+750€)

    Damit ich auch gegenchecken kann, was der AG da macht.


    Zitat

    M.E. benötigst Du doch ohnehin eine Bescheinigung über die angefallenen Kosten zu Deinem Dienstwagen. Lass Dir doch den Anteil für die private KFZ-Nutzung einfach auch nochmal ausweisen.


    Gute Idee. Wie im Punkt dadrüber erläutert würde ich es nur auch gern verstehen und müsste dann ja der Arbeitgeber eigentlich die (500€+750€) x6 ausweisen.
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    Also wenn ich es richtig verstehen haben manche in Ihrer Lohnabrechnung die Zeile 3
    aber dadrunter nochmal explizit ausgewiesen "private KFZ-Nutzung", korrekt?

  • Wie im Punkt dadrüber erläutert würde ich es nur auch gern verstehen und müsste dann ja der Arbeitgeber eigentlich die (500€+750€) x6 ausweisen.
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    Also wenn ich es richtig verstehen haben manche in Ihrer Lohnabrechnung die Zeile 3
    aber dadrunter nochmal explizit ausgewiesen "private KFZ-Nutzung", korrekt?

    Oh, damit habe ich nicht gerechnet. Mir war bisher kein AN bekannt, der die Versteuerung des privaten Nutzungsanteil nicht in der Lohn-/ Gehaltsabrechnung stehen hat. Aber somit verstehe ich Deine Verwunderung. Ansonsten bist Du dann auf dem richtigen Weg.