Fehlende KV-Beträge trotz Berufsgruppe Werkstudent

  • Hallo,


    beim Ausfüllen meiner Steuerklärung für 2019 werden mir trotz der Auswahl "Werkstudent" in der Eingabemaske für meine Lohnsteuer die fehlenden KV-Beträge berechnet und das führt zu einer ziemlich hohen Nachzahlungsforderung. Als "Werkstudent" ist man aber nur RV-pflichtig, weshalb eben keine KV-Beiträge auf meiner Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. Meine KV-Beiträge zahle ich monatlich selbst (rund 100€).

    Ich hätte erwartet, dass die fehlenden KV-Beiträge ignoriert werden, wenn ich im Vorhinein die Auswahl "Werkstudent" treffe.


    Wieso hat die Auswahl "Werkstudent" an dieser Stelle keine Auswirkungen und muss ich bei Abgabe meiner Erklärung wirklich mit einer Nachzahlung rechnen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie habt ihr das Problem gelöst?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Das verstehe ich nicht ganz - du gibst einmal die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ein, so wie sie erstellt wurde. Wenn dort keine KV und PV steht, wurde auch keine abgeführt. Aber es wird doch nicht auf fehlende Beiträge Steuer berechnet.


    Hast du denn deine Beiträge für die studentische Versicherung eingetragen (falls du diese zahlst)? Alle Werbungskosten erfasst?

  • Deine tatsächlich gezahlten KV-Beiträge musst du in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Das passiert nicht automatisch und sollte die Nachzahlung zumindest reduzieren...

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für eure Antworten!

    Das verstehe ich nicht ganz - du gibst einmal die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ein, so wie sie erstellt wurde. Wenn dort keine KV und PV steht, wurde auch keine abgeführt. Aber es wird doch nicht auf fehlende Beiträge Steuer berechnet.

    Das hätte ich auch erwartet, aber das Programm zeigt mir eben an, dass diese Beträge fehlen, wodurch das fette Minus zustande kommt. Auch wenn ich meine KV und PV Beiträge unter "Anlage Vorsorgeaufwand" eintrage , reduziert sich der Betrag zwar, aber bleibt immer noch im Minus. Meine jetzt gezahlten Beträge in der studentischen KV-Versicherung sind schließlich niedriger, als wenn ich sie als "normaler Arbeitnehmer" leisten würde. Trotzdem berechnet mir das Programm aber den Status als normaler Arbeitnehmer an, obwohl für mich eben leicht andere Regeln gelten.

    Das verstehe ich eben nicht so ganz, dass ich auf der einen Seite meinen Status als "Werkstudent" auswählen kann, aber das anscheinend keine Auswirkungen auf meine Angaben hat und das wird zum Nachteil für mich.

  • Das ist kein Fehler, sondern ein Hinweis.

    Im übrigen: bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Sonderregelungen für Werkstudenten. Hier wird wie bei allen übrigen Einkommensteuerpflichtigen zunächst die Summe der Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) ermittelt, davon gehen dann Sonderausgaben wie KV, PV, Altersvorsorge sowie mögliche aussergewöhnliche Belastungen (im Rahmen der Vorschriften) ab. Wenn du niedrige Beiträge zu KV und PV hast, können nur diese abgezogen werden.


    In den Lohnsteuertabellen der Arbeitgeber, die ja den Abzug vom Lohn berechnen müssen, wird von den gesetzlichen Beiträgen ausgegangen. Wenn du hier niedrigerer Beiträge hast, hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt (richtigerweise) und du musst nachzahlen.


    Du kannst nur eines prüfen: bist du erklärungspflichtig (§ 46 EStG)? Wenn nicht, könntest du auf eine Erklärung verzichten. HIer solltest du aber vorher fachlichen Rat einholen (z. B. durch einen Lohnsteuerhilfeverein).

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm rechnet nicht aus fehlenden Zahlen eine Nachzahlung. Die Steuerberechnung ergibt sich schlicht und einfach aus den bisher eingegebenen Besteuerungsgrundlagen.


    Die aktuellen Programmupdates sind gezogen? Denn damit gibt es bei mir in der Testdatei zur Arbeitslohnmaske bei Werkstudent (nur rentenversicherungspflichtig) und dann demgemäß Ziffern 22a/23a keinen Prüfhinweis zur Lohnsteuermaske.


    Im weiteren Verlauf der Prüfberechnung weist das Programm dann nur darauf hin, ob ggf. Krankenversicherungsbeiträge noch einzutragen sind und man die eingetragenen (oder eben noch nicht eingetragenen) Vorsorgeaufwendungen diesbezüglich überprüfen möge.


    Also erst einmal das Programm auf Aktualität prüfen und dann den Prüfvorgang nochmals starten.