Bundesprogramm "Soforthilfe Corona" - gefördert wird nur der Liquiditätsengpass

  • Was heisst das?


    Die konkrete Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei aufeinander folgende Monate.

    Ein Liquiditätsengpass liegt dann vor, wenn keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um laufende Betriebskosten (bspw. Mieten, Leasingraten, Kredite) zu bezahlen.


    Mich irritiert die Bindung der Soforthilfe an die Definition des Liquiditätsengpasses. Als Einzelunternehmer habe ich keine betrieblichen Verpflichtungen wie betriebliche Mieten etc, aber sehr wohl existenzielle Lebenshaltungskosten (Miete de Wohnung und eigener Lebensunterhalt). Wo steht das denn zugesichert?

    https://www.wetter.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/e650a8b9e58e4b09c1257a22002a91da/c53d968892f2efa1c125853b001d10f5/$FILE/Sondermitteilung%20Nr%204.002.002.pdf/Sondermitteilung%20Nr%204.pdf


    FAQ: Kann der Zuschuss zum Lebensunterhalt eingesetzt werden?
    https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

    Der Zuschuss ist für den laufenden Sach- und Finanzierungsaufwand einzusetzen (dazu zählen zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten). Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn diese Betriebskosten durch laufende Einnahmen ungedeckt bleiben.

    Das Bundeswirtschaftsministerium verweist für Selbstständige/Freiberufler ohne laufende Betriebskosten auf die Grundsicherung bzw. ALG II: "Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u.a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen. "


    Das klingt doch danach, dass kleine selbständige Dienstleistende und Handwerker Grundsicherung bzw. ALG II beantragen müssen. Was ist das für eine Regelung? Wer weiß da genauer Bescheid?

  • Was heisst das?

    Das heißt das, was da steht.

    Wenn der ´Unternehmer´dem Inhalt nicht folgen kann/versteht, sollte er zu einer Institution die ihm das erklärt.
    z.B. Kommune , Verbraucherzentrale, Hausbank usw.

    Oder, Kurzfassung:

    Füll das Formular nach besten Wissen und Gewissen aus. Mehr als Ablehnen oder Zusagen kann dabei nicht rauskommen.

  • Moin Tanni !


    Das klingt doch danach, dass kleine selbständige Dienstleistende und Handwerker Grundsicherung bzw. ALG II beantragen müssen.

    Genau so ist es!

    Du hast alles richtig verstanden. Genau so findest Du es auf den Seitn der IHKs und ähnlichen. (Die Verbraucherzentrale ist natürlich nicht für Unternehmer, sondern nur für Verbraucher Ansprechpartner.)


    Diese Zuschüsse sind tatsächlich nur für laufende Kosten wie dort angegeben (Miete, Leasingraten, etc).
    Hat der Unternehmer diese nicht, sondern "nur" Lebenshaltungskosten, die er plötzlich nicht mehr tragen kann, muss er tatsächlich Hartz IV (ALGII) beantragen. Die Hürden dafür sind natürlich hoch!

    und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen

    Du darfst also kaum Rücklagen haben, die aber natürlich jeder einigermaßen umsichtig agierende Unternehmer hat. Die muß er aufbrauchen - dann ist aber Essig mit dem Unternehmer-Sein.



    Diese ganzen Zuschußmaßnahmen klingen großartig und fürsorglich von der Politik. Aber es klingt eben nur so. Es hilft letztendlich nicht jedem.

    Und damit stinkt es ziemlich! Aber es hat die breite Masse beruhigt - die Politik hilft ja! 8o


    Wenn Du Dir das Antrags-PDF anschaust, das der Unternehmer ausfüllen soll, wird Dir schnell auffallen, daß Du da nicht weit kommst, weil Du diese laufenden Kosten nicht hast. Außerdem ist bei jedem PDF auch eine Ausfüllhilfe dabei oder wenigstens verlinkt, die auch nochmal darauf hinweist.

    Ich wäre vorsichtig, da mit falschen Zahlen zu jonglieren oder etwas zu beantragen, für das man nicht die Voraussetzungen erfüllt (eidesstattliche Erklärung). Das wird im Nachhinein geprüft.

    Wende Dich an Deine IHK oer Handwerkskammer. Die wollen doch von ihren Migliedern wissen, wie das Hilfspaket ankommt. Dann sollen die auch das negative Feedback hören und (wenn genügend Feedback wie Deines kommt) ein bisschen Druck machen. Sie betonen doch immer, dass sie für ihre Mitglieder da sind.



    In Kurzform: Unternehmer wie Du werden im Regen stehengelassen!


    Gruß

    Chris

  • Das klingt doch danach, dass kleine selbständige Dienstleistende und Handwerker Grundsicherung bzw. ALG II beantragen müssen. Was ist das für eine Regelung? Wer weiß da genauer Bescheid?

    Die o.g. Ausführungen sind grundsätzlich erst einmal richtig! Jedoch werden hier je nach Bundesland in Antragsstellung, Dokumentation und Nachweis doch erhebliche unterschiede gemacht.


    Folgenden Beitrag habe ich hierzu in Baden Württemberg gefunden:


    "Soloselbstständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihrem Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren."


    Es bleibt tatsächlich nur, einfach den Antrag zu stellen und abzuwarten was passiert.


    In NRW ist es sehr einfach, den Antrag zu stellen. Hier wird auch auf eine Darstellung der Situation und konkrete Bedarfsmeldung verzichtet. Diese muss dann aber mit Einkommensteuererklärung 2020 dar gestellt werden.


    Im Hinblick auf die folgende Einkommensversteuerung bleibt aber ohnehin die Frage, was hiervon übrig bleibt.

  • Folgenden Beitrag habe ich hierzu in Baden Württemberg gefunden:

    Es hat aber den überzeugenden Anschein, dass Tanni aus Rheinland Pfalz kommt. ;)


    Dort steht in den Ausführungen ganz klar: "... Ausgaben für den Lebensunterhalt zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand."

    So ist es übrigens in den meisten Bundesländern.

    Ich finde es übrigens ziemlich schräg, wenn es in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.


    Gruß

    Chris

  • Ganz so einfach ist es leider nicht. Da muss man schon den ganzen Text lesen.


    Nachzulesen bei den Corona-FAQs der Arbeitsagentur:


    Wer ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.

  • Genau - man lebt einfach von seinen Rücklagen.

    Und geplante Investitionen, für die die Rücklagen eigentlich bestimmt waren, fallen weg.


    Wir reden hier im Monat von gut 400€.


    Dazu ist die grenze politisch bereits gezogen, wir reden hier also bei der Grenze von 60000€ für den Antragsteller und weitere 30000€ pro zum Haushalt gehörender Person. Und wer mehr als 60000€ auf dem Konto hat, wird sicherlich nun auch nicht die Unterstützung der paar hundert Euro im Monat benötigen.


    Dazu schreibt die BA sogar Unternehmen mit KUG an und bittet sie die Mitarbeiter und sich selbst über die Möglichkeit gerade dieser Unterstützung zu informieren.

  • Wir reden hier im Monat von gut 400€.

    Hinzu kämen aber ja auch noch Aufwendungen für Miete, SV-Beiträge, etc.

    Für jemanden, der momentan keine Einnahmen hat, also vielleicht doch nicht ganz unerheblich.


    Dazu ist die grenze politisch bereits gezogen, wir reden hier also bei der Grenze von 60000€ für den Antragsteller und weitere 30000€ pro zum Haushalt gehörender Person. Und wer mehr als 60000€ auf dem Konto hat, wird sicherlich nun auch nicht die Unterstützung der paar hundert Euro im Monat benötigen.

    Rein aus Interesse: Gibt es irgendwo eine Definition, was genau "liquide Mittel" bei Privatpersonen sind? In der oben verlinkten FAQ der Arbeitsagentur ist von "Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien oder Lebensversicherungen" die Rede. Zählt dazu auch die Altersvorsorge o.ä.? Vor allem, wenn man Bauspar- und/oder Riester-/Rürup-Verträge dazu zählen würde, liegen viele über der 60.000-Euro-Grenze...

  • Es steht doch im Gesetz deutlich:


    Die folgenden Höchstgrenzen gelten für sofort verwertbares Vermögen:

    • 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und

    • 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.


    Eine Rente, Lebensversicherung etc. dürfte kaum unter sofort verwertbar fallen und vermutlich wird das auch nicht weiter geprüft, denn nach (derzeit) 6 Monaten wird ja eingestellt, oder intensiver geprüft.

  • Wir sind aber derzeit in CORANA Sonderbedingungen, da sollte man einfach machen und fertig. Der Staat hilft wo er kann, die Soforthilfe habe ich 22.00 Uhr beantragt und keine 36 Stunden später bewilligt bekommen, 62 Stunden nach dem Antrag auf dem Konto gehabt.