Fehler in interner EÜR mit Soll-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Sollversteuerung und Istversteuerung beziehen sich auf die Umsatzsteuer bei Einnahmen.

    Sollversteuerung ist die "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten",

    Istversteuerung ist die "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten".

    Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig, bei Istversteuerung erst beim Geldeingang.


    Für die Einnahmen-Überschussrechnung spielt Soll-/Istversteuerung keine Rolle, für diese gilt immer das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. Einnahmen werden erst bei Geldeingang steuerlich wirksam.

    Soweit die Sachlage.

    Nach Überprüfung aufgrund eines konkreten Falles berechnet MB die EÜR jedoch unterschiedlich bei Einstellung nach IST und SOLL Versteuerung.

    Vorab: die amtliche EÜR wird bei beiden Besteuerungsverfahren gleich und korrekt verfahren.


    Fehler: In die interne EÜR fliessen die offenen Ausgangsrechnungen bei SOLL Versteuerung mit ein. Es tritt eine sehr deutliche Diskrepanz zwischen EÜR nach IST und nach SOLL Versteuerung auf - unabhängig von der USt Abgaben.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Fehler: interne EÜR bei Sollversteuerung rechnet offene Ausgangsrechnungen mit ein“ zu „Fehler in interner EÜR mit Soll-Versteuerung“ geändert.