ein letztes Mal:
ich wäre vorsichtig, anderen Leuten zu unterstellen, Sie hätten keine oder nur halbe Ahnung. Du weißt weder, welchen Beruf ich habe, was meine Erfahrungen auf welchem Gebiet sind und wo und wie ich diese erworben habe. Daher nur für dich: ein weiß sehr wohl, wie Baufinanzierungen laufen und wie diese von den Bausparkassen bescheinigt werden.
Du kannst einen Antrag auf Verlustvortrag stellen, aber du machst eine Steuererklärung! So steht es auf den Formularen, und es ist eine Erkärung und nicht nur ein bloßer Antrag. Ein Antrag hätte ganz andere Folgen als eine Erklärung. Hier ist die AO sehr eindeutig - vielleicht einmal schlau machen.
Und was soll der "Kulanzjoker"? Auch hier gibt es sehr genaue Vorschriften in der AO, wann das Finanzamt Steuern aus Kulanzgründen erlassen kann - diese liegen aber bei einem Verschulden des Steuerpflichtigen bestimmt nicht vor und es ist ein Verschulden des Steuerpflichtigen, wenn er dem Steuerberater nicht alle Informationen gibt.
miwe4 Petz macht dieser Diskussion hier ein Ende, bevor noch mehr "gute" Ratschläge erteilt werden