Anlage Kind-Kinderbetreuungkosten können nicht eingetragen werden, da Voraussetzungen nicht erfüllt

  • Hallo,

    wir (Mann, Frau, Kind - 2 Jahre) leben in einem Haushalt sind aber nicht verheiratet.

    Bei Kinderbetreuungskosten kommt die Meldung: Erfassung von Kinderbetreuungskosten nicht möglich, da Kind nicht in meinem Haushalt lebt.... Es lebt ja auch nicht in meinem Haushalt, sondern in unserem (Mann und Frau). Wenn ich dann "meinen Haushalt" auswähle erkennt WISO, dass ich alleinerziehend bin. Ist auch falsch. Wo kann ich angeben, dass wir alle im gleichen Haushalt leben und dann die Kinderbetreuungskosten absetzen???


    Ich benutze WISO Steuersparbuch 2020


    Vielen Dank für eure Hilfe

    Bikerin

  • da Kind nicht in meinem Haushalt lebt.... Es lebt ja auch nicht in meinem Haushalt, sondern in unserem (Mann und Frau).

    Da nicht verheiratet und somit auch nicht zusammen veranlagt lebt das Kind in Deinem Haushalt. Egal ob dieser Haushalt in der LG geteilt wird. Für den Anspruch auf den Ansatz der Kinderbetreuungskosten ist maßgeblich in welchem Haushalt das Kind gemeldet ist. Das Kind ist in Deinem Haushalt gemeldet und Du erhältst das Kindergeld!

    • Offizieller Beitrag

    Bei Kinderbetreuungskosten kommt die Meldung: Erfassung von Kinderbetreuungskosten nicht möglich, da Kind nicht in meinem Haushalt lebt.... Es lebt ja auch nicht in meinem Haushalt, sondern in unserem (Mann und Frau). Wenn ich dann "meinen Haushalt" auswähle erkennt WISO, dass ich alleinerziehend bin. Ist auch falsch. Wo kann ich angeben, dass wir alle im gleichen Haushalt leben und dann die Kinderbetreuungskosten absetzen???

    Bitte nutze einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Suchwörtern. Diesen und ähnliche Sachverhalt hatten wir schon oft. Man kann immer nur den Rat geben, von oben bis unten Zeile für Zeile vorzugehen und dabei auch die rechtsseitigen Erläuterungen bzw. die hinter den vorstehenden Fragezeichen verborgenen Programmerläuterungen zu lesen. Das Programm reagiert nach Eingabe einer Zeile mit seiner weiteren Maskendarstellung immer auf die vorhergehenden Antworten/Einträge. Also wirklich Zeile für Zeile abarbeiten.


    Und wenn dann tatsächlich immer noch Probleme bestehen, dann bitte bereinigte Screens anhängen, damit man sich das im Detail ansehen und ggf. auch nachstellen kann.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Anlage Kind-Kinderbetreuungkosten können nicht eingetragen werden, da Voraussetungen nicht erfüllt“ zu „Anlage Kind-Kinderbetreuungkosten können nicht eingetragen werden, da Voraussetzungen nicht erfüllt“ geändert.
  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Ich denke, dass Problem liegt darin, dass man auch Eintragungen im Bereich "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" machen muss (auch wenn man nicht alleinerziehend ist). Wenn man das macht klappt es ganz gut und die Kinderbetreuungskosten können eingetragen werden.


    Eine letzte Frage habe ich noch: In "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" kommt die Frage: "War [Kind] 2019 annähernd gleichwertig in beiden Haushalten der alleinstehenden Eltern aufgenommen?" Was soll ich da antworten? Ich bin nicht alleinstehend...


    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass Problem liegt darin, dass man auch Eintragungen im Bereich "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" machen muss (auch wenn man nicht alleinerziehend ist). Wenn man das macht klappt es ganz gut und die Kinderbetreuungskosten können eingetragen werden.

    Das Programm muss doch im Zweifel alle erdenklichen Information haben, um Dich entsprechend anzuleiten, damit für Dich das gesetzlich zulässige an Besteuerungsgrundlagen beantragt wird.


    Eine letzte Frage habe ich noch: In "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" kommt die Frage: "War [Kind] 2019 annähernd gleichwertig in beiden Haushalten der alleinstehenden Eltern aufgenommen?" Was soll ich da antworten?

    Das was tatsächlich gegeben ist? ?(


    Ich bin nicht alleinstehend...

    Das Programm weist Dich doch schon darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht gegeben sind. Wenn dann kein weiterer Prüfhinweis etc. kommt und das Ergebnis so zutrifft, ist doch alles ok.

  • Zitat

    Das was tatsächlich gegeben ist? ?(

    Es gibt hier genau 2 Antwortmöglichkeiten: Ja oder Nein. Es ist aber weder ja noch nein richtig! Die Frage ergibt in diesem Zusammenhang keinen Sinn, es gibt keine "zwei Haushalte". Du schreibst oben: "Das Programm muss doch im Zweifel alle erdenklichen Information haben". Diese Informationen habe ich dem Programm jetzt gegeben und dann kommt diese Frage?? Und natürlich kommt das Programm zu einem Ergebnis, es sind ja alle Fragen beantwortet, wenn auch falsch bzw. die Frage ist unpassend.


    Dir (miwe4) scheint ja alles sehr klar zu sein - dann hast du das doch sicher in einem Satz erklärt. Das wäre sehr nett.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Schau doch einfach, was passiert, wenn Du die Alternativen anklickst. Die vorstehenden kleinen Fragezeichen bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen helfen da auch. Du wirst sehen, dieser Punkt spielt bei Euch keinerlei Rolle.

  • Hallo,

    ich hab exakt das gleiche Problem. Mann, Frau, Kind es leben alle in einem Haushalt. 2019 nicht verheiratet.

    Wenn ich nun alles eintrage, bekomme ich am Ende den Hinweis,:

    "Für das Kind wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer des Kindes. Wurde für das Kind keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben, da es zum Beispiel nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist, ist das Kind in anderer geeigneter Weise zu identifizieren.




    ELSTER meldet diesen Hinweis im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld 'Identifikationsnummer'."


    Woran macht das Programm fest, dass ich "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" beantragen will?

    Ich hab eintragen, dass ich nicht das Kindergeld bekomme, weil es nicht auf meinem Konto landet, hat es etwas damit zu tun?

    Will ich nicht. Wie kann ich das abstellen?




    • Offizieller Beitrag

    Woran macht das Programm fest, dass ich "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" beantragen will?

    Ich hab eintragen, dass ich nicht das Kindergeld bekomme, weil es nicht auf meinem Konto landet, hat es etwas damit zu tun?

    Will ich nicht. Wie kann ich das abstellen?

    An den von Dir getätigten Eingaben, die dann offensichtlich an einer Stelle falsch oder unvollständig sind.


    Also Zeile für Zeile vorgehen und

    Schau doch einfach, was passiert, wenn Du die Alternativen anklickst. Die vorstehenden kleinen Fragezeichen bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen helfen da auch.


    Und ansonsten:

    Bitte nutze einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Suchwörtern. Diesen und ähnliche Sachverhalt hatten wir schon oft. Man kann immer nur den Rat geben, von oben bis unten Zeile für Zeile vorzugehen und dabei auch die rechtsseitigen Erläuterungen bzw. die hinter den vorstehenden Fragezeichen verborgenen Programmerläuterungen zu lesen. Das Programm reagiert nach Eingabe einer Zeile mit seiner weiteren Maskendarstellung immer auf die vorhergehenden Antworten/Einträge. Also wirklich Zeile für Zeile abarbeiten.


    Und wenn dann tatsächlich immer noch Probleme bestehen, dann bitte bereinigte Screens anhängen, damit man sich das im Detail ansehen und ggf. auch nachstellen kann.

  • Ich bin hergekommen um Hilfe zu bekommen. Die Antwort ist leider überhaupt nicht hilfreich.

    Ich bin bereits mehrfach durchgegangen und konnte nichts falsches entdecken.


    Ich konkretisiere:

    Welche Felder haben Einfluss darauf, das ein Antrag auf Entlastungsbetrag für AlAlleinerziehende gestellt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin hergekommen um Hilfe zu bekommen. Die Antwort ist leider überhaupt nicht hilfreich.

    Du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe? Wir haben keine Glaskugel. Und ohne bereinigte Screens kann niemand sinnvoll unterstützen.


    Ich konkretisiere:

    Welche Felder haben Einfluss darauf, das ein Antrag auf Entlastungsbetrag für AlAlleinerziehende gestellt wird?

    Genau dazu gibt es in den angesprochenen und über die Forumssuche auffindbare Threads diverse bebilderte Konstellationen, die eben zu diesem Problem geführt haben. Eine Liste über Gründe und Zeilen führen wir User nicht.

  • Es gibt hier genau 2 Antwortmöglichkeiten: Ja oder Nein. Es ist aber weder ja noch nein richtig


    Gleiches Problem mit Steuererklärung für 2021.



    Weder Auswahlmöglichkeit zu "gleichwärtig in beiden Haushalten" noch der Erklärungstext machen Sinn, wenn ein gemeinsamer Familienhaushalt mit dem anderen Elternteil geführt wird. Auch wir haben jetzt unnötig lange recherchieren müssen.


    Das ist ein m.E. ein Fehler in der Software, da alle Angaben bereits vorliegen, um diese sinnlose Auswahlmaske zu unterdrücken.


    Das Programm muss doch im Zweifel alle erdenklichen Information haben, um Dich entsprechend anzuleiten, damit für Dich das gesetzlich zulässige an Besteuerungsgrundlagen beantragt wird.

    Genau dazu gibt es in den angesprochenen und über die Forumssuche auffindbare Threads diverse bebilderte Konstellationen, die eben zu diesem Problem geführt haben. Eine Liste über Gründe und Zeilen führen wir User nicht.

    Die Antworten sind wirklich nicht hilfreich, da man jetzt *diesen* Faden über die Forensuche als erstes findet. ;)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.