Hallo
Ich habe zwei Kinder, die in Ausbildung sind. Beide zahlen keine Steuern aber Sozialabgaben( KV & PV ).
Nun habe ich in der Software den Tip gesehen, dass ich die Abgaben in meiner Erklärung nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG einsetzen kann.
Mein Sachbearbeiter beim FA sagt aber, das gelte nur wenn ich den Kindern Unterhalt zahle, nicht wenn sie "nur" in meinem Haushalt leben.
Weiß jemand wie ich das dem guten Mann klar machen kann?
Danke