EÜR - ohne Vorsteuer buchen - (z.B. SKR03 Sachkonto 4674 Verpflegungsmehraufwand) -> brutto oder netto?

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip dürfte es ja egal sein, aber um sicher zu gehen:


    Wenn ich eine Buchung ohne Vorsteuer machen möchte, gebe ich dann den Betrag in brutto oder netto an?

    ?(

  • Sachkonto 4674 = nicht Versorgungsmehraufwand

    sondern Verpflegungsmehraufwand.

    Und warum soll hier ohne VSt. gebucht werden?

    Einmal bei Haufe nachschlagen

    Zitat

    Frage: Ein Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Verpflegungskosten setzt regelmäßig eine Betriebsausgabe voraus. Müssen dann, um den Vorsteuerabzug richtig buchen zu können, die Verpflegungskosten als nicht abziehbare Betriebsausgaben gebucht werden?

    Antwort: Bei auswärtigen Tätigkeiten dürfen ertragsteuerlich nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden, sondern nur die in § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG festgelegten Pauschalen. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Verpflegungspauschalen ist nicht möglich. Aber! Der Unternehmer darf die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn ihm Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen) vorliegen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen.

    Ergänzung: es sei denn du bist USt.- steuerbefreite Kleinunternehmer(in)

  • Ach ja, genau: VerPFLEGungsmehrauwand. (Sorry, wenn ich hier offenbar massiv auf der Leitung stehe. Und danke für ihre Geduld!)


    Es geht um die Summe der Verpflegungsmehraufwandspauschalen über einen Monat. (keine Quittungen o.ä.)


    Konkret:


    Es geht um eine Buchung von Verpflegungsmehraufwandspauschalen auf Konto 4674

    Betrag über z.B. 300,-€ -> Brutto oder Netto?


    Oder aber haben diese Pauschalen in der EÜR gar nichts verloren und gehören in die Einkommenssteuererklärung?

  • Verpflegungspauschalen sind immer ohne Vorsteuer! Da ist dann die Frage brutto oder netto obsolet.

  • Verpflegungspauschalen sind immer ohne Vorsteuer! Da ist dann die Frage brutto oder netto obsolet.

    na dann...

    auch ungeachtet dessen:

    Zitat aus dem Link:

    Aber! Der Unternehmer darf die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn ihm Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen) vorliegen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen.

  • Verpflegungspauschalen sind immer ohne Vorsteuer! Da ist dann die Frage brutto oder netto obsolet.

    EBEN! Brutto oder Netto spielt keine Rolle, dennoch gibt es das Kästchen in der WISO-Software hinter dem Eingabefeld für den Betrag, wo entweder Brutto oder Netto ausgewählt werden muss... Und genau hier hab' ich mich also gefragt, ob es TATASÄCHLICH ohne Konsequenzen bleibt, welche Auswahl ich treffe.

  • S. Freiberuflerin

    Hat den Titel des Themas von „EÜR - ohne Vorsteuer buchen - (z.B. SKR03 Sachkonto 4674 Versorgungsmehraufwand) -> brutto oder netto?“ zu „EÜR - ohne Vorsteuer buchen - (z.B. SKR03 Sachkonto 4674 Verpflegungsmehraufwand) -> brutto oder netto?“ geändert.
  • Es ist tatsächlich ohne Folgen, ob du bei Vorsteuer 0% von netto oder brutto ausgehst, es bleibt der Betrag.

    Aber! Der Unternehmer darf die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn ihm Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen) vorliegen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen.

    Seit wann werden bei Pauschalen Vorsteuer in Rechnungen ausgewiesen? Hierfür gibt es keine Rechnungen - es sind ja schließlich Pauschalen. Was du sicher meinst, sind tatsächliche Belege aus Restaurants etc. im Zuge der Dienstreise - hier darf die Vorsteuer geltend gemacht werden, die Kosten selber sind aber private Ausgaben.

    • Offizieller Beitrag

    Was du sicher meinst, sind tatsächliche Belege aus Restaurants etc. im Zuge der Dienstreise - hier darf die Vorsteuer geltend gemacht werden, die Kosten selber sind aber private Ausgaben.

    Sagt er ja. ;)

    Der Unternehmer darf die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn ihm Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen) vorliegen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen.

  • Wie wärs, wenn du ganz einfach einmal ausprobierst, was sich ändert? Es ist gleichgültig, denn bei brutto rechnet das Programm 24 : 1,00 und bei netto 24 * 1,0. Das Ergebnis ist bei beiden gleich!

  • Mein Problem ist sehr viel banaler

    moin,

    eben, banal.

    wo ist das Problem, den Link zu lesen und die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen?

    na gut .............

    Bei Dir liegt nach Deinen Aussagen kein  - Aber- vor!!

    Also gibt es nirgends einen Hinweis, Beleg der berechtigen würde Vorsteuer zu ziehen.

    Verpflegungsmehraufwandspauschalen über einen Monat. (keine Quittungen o.ä.)


    Da es jedoch Unternehmer gibt, welche über die Pauschalen hinaus über Belege/Quittung verfügen welche einen Mehraufwand belegen, gibt es bei diesem Konto eben die Möglichkeit, über die Pauschale hinaus auch andere Beträge einzusetzen und Vorsteuer zu wählen. Ebenso die Auswahl, den Betrag als Brutto (also incl. MwSt.) oder Netto anzugeben.

    -

    und für alle die keine Quittungen/Belege vorlegen/buchen können, gilt:

    -

    Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen (BFH-Urteil v. 7.7.2005, V R 4/03).

    Und von daher ist es egal ob da Brutto oder Netto angeklickt wird. An den € 24,-- ändert sich nichts.


    -



  • Der letzte Screen hat sehr wohl mit der Frage "brutto" oder "netto" zu tun. Wenn hier nämlich die Steuerautomatik abgestellt wird, kommt diese Frage nicht mehr.


    Und ob sich an den 24,- Euro nichts ändert, ist ja auch richtig (von der von arnsteiner verlinkten Erhöhung ab 2020 abgesehen), denn es werden die 24,- Euro als Aufwand gezeigt, gleichgültig, ob Brutto oder Netto (es ist nämlich keine irgendgeartete Vorsteuer in dem Betrag "versteckt").


    Es liegt hier ein Verständnisproblem vor - die Abfrage nach brutto oder netto dient bei Beträgen nur dazu, um die Verbuchung auf dem Konto zu gewährleisten. Wenn dies z. B. ein Betrag für Büromaterial wäre, müsste je nach Eingabe entsprechend der Rechnung dann netto oder brutto angegeben werden.

    Beispiel:

    Rechnung vom Lieferanten lautet

    Kopierpapier 2x Einzelpreis 12,00 Euro 24,00

    19% Mehrwertsteuer 4,56

    Gesamt 28,56


    Hier sind die 24 Euro netto.

    Lautet die Rechnung aber

    Kopierpapier 2x Einzelpreis 10,085 Euro 24,17

    19% Mehrwertsteuer 3,83

    Gesamt 24,00


    wären die 24 Euro brutto.


    Im Fall der Verpflegungspauschalen sind brutto und netto gleich - es gibt keine Vorsteuer hier.

  • Wenn hier nämlich die Steuerautomatik abgestellt wird, kommt diese Frage nicht mehr.

    aber sicher hat man da noch die Auswahl.

    Nur hat die Auswahl keinen Einfluss auf die Buchung weil bei St.autom. AUS kein Steuersatz gewählt wird. (Jedoch gewählt werden kann)

    Bei St.autom. auf EIN würde der in Kontenverwaltung unter 4674 gewählte Steuersatz z.B. 19% immer vorbelegt erscheinen. (Kann auch noch umgewählt werden)

    Und bei St.autom. Auswahl kann man frei gestalten ob mit, ohne.

    Da hier nicht nur ´Pauschalen´sondern auch (wie aus der Kontenbezeichnung hervorgeht) ´Mehraufwand zu verschiedenen Steuersätzen gebucht wird,

    habe ich es auf freie Auswahl gestellt. (voreingestellt war es mit EIN und 19%)

    _

    Das mit brutto-netto-Auswahl hat mehr damit zu tun ob der Kunde §19 Kleinuntern.-Privatperson oder auch Unternehmer ist. (von daher buche ich nur Brutto, zumal das Programm Kontenabhängig die USt,-VSt automatisch berechnet.