Verlustbescheinigung steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte bsi Mitte letzten jahres noch ein Depot bei der ING Diba und habe dieses zur Comdirect übertragen lassen. Ich hatte auf dem Formular auch angekreuzt dass sie alle Verrechnungssalden, also auch den Verlustvortrag mit übertragen sollen. Ich bin dummerweise davon ausgegangen dass das passiert und habe es nicht weiter kontrolliert. Jetzt habe ich von der ING eine Verlustbescheinigung bekommen in der der Verlust ausgewiesen wird. Meine Frage ist nun ob ich den Verlust auch in der Steuererklärung selbst weiter vortragen kann wenn ich ihn in Zeile 11 Anlage KAP eintrage, sodass er mit zukünftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet wird. Dieses bzw. letztes Jahr habe keine entsprechenden Gewinne realisiert mit denen ich das unmittelbar verrechnen könnte.


    Sollte das nicht funktionieren muss ich wahrscheinlich den Rechtsweg in Anspruch nehmen


    Vielen Dnak im Voraus

  • Hallo ,


    Du must den Verlust vom FA feststellen lassen (eine Verlustbescheinigung liegt ja vor) , da Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können, bleibt Dir so der Verlust vortragsfähig erhalten.


    Gruß

    Leimschnuffler

  • Dazu müssen die Verluste natürlich zunächst in der Anlage KAP eingegeben werden - es gibt ja entsprechende Zeilen. Diese werden dann zunächst mit möglichen Gewinnen bei der anderen Depotbank verrechnet, erst das Ergebnis wird dann amtlich festgestellt mit einem gesonderten Feststellungsbescheid (häufig als Bestandteil des Bescheides zur ESt, SolZ, KiSt etc.)

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich von der ING eine Verlustbescheinigung bekommen in der der Verlust ausgewiesen wird. Meine Frage ist nun ob ich den Verlust auch in der Steuererklärung selbst weiter vortragen kann wenn ich ihn in Zeile 11 Anlage KAP eintrage,

    Rechtsweg ?

    Erstmal Ruhe bewahren.


    Es ist nur dann eine steuerlich anzuerkennende Verlusbescheinigung, wenn das Wort Steuerbescheinigung darauf steht.


    Steht das Wort darauf?


    Wenn nicht, ist es nur eine Info.


    Wenn ja, kann man den Verlust auf der Anlage KAP eintragen, man bekommt einen Verlusfeststellungsbescheid zusammen mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid und so kann der Verlust mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......