Kinderfreibetrag

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Kinderfreibetrag.

    ich habe 2 Kinder unter 18 und bin getrennt. Die Kinder sind beim Vater gemeldet, der bekommt das Kindergeld, aber die Kinder leben zu gleichen Teilen in meinem Haushalt und in dem des Vaters. Keiner zahlt Unterhalt. Jeder möchte für ein Kind den Freibetrag. Wo kann ich angeben, dass ich nur ein Kind "anrechnen" lassen möchte? Unter Persönliches muss ich ja beide Kinder angeben. Auch weil ich für die Riester-Rente Zuschläge für beide Kinder bekomme.

    Vielen Dank

    S.

  • Freibetrag gibt es wenn es Kindergeld gibt. Nur so kann das Programm prüfen, ob es günstiger ist das Kindergeld oder den Freibetrag zu berechnen (Günstigerprüfung). Also müsste ein Kind bei Ihnen und ein Kind beim Vater gemeldet sein. Somit bekommt jeder für ein Kind Kindergeld, es gibt für jeden einen Freibetrag und für jeden einen Kinderzuschuss zur Riester Rente. Auch für die Steuerklasse könnte es günstiger sein (evtl. Steuerklasse 2). Schöne Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Frage zum Kinderfreibetrag.

    So Du ein Steuerprogramm nutzt, einfach Zeile für Zeile bei der Anlage Kind vorgehen und die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Das für beide Kinder, dann kommt das nach den Tatbeständen zutreffende Ergebnis heraus.


    Die Kinder sind beim Vater gemeldet, der bekommt das Kindergeld, ... .

    Und das könnte dann in der Tat die falsche Entscheidung gewesen sein. Allerdings nicht bezogen bzw. ohne Auswirkung auf den Kinderfreibetrag, den ja sowieso jeder Elternteil hälftig bekommt und entsprechend auch das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt im Rahmen der Günstigerprüfung des Familienleistungsausgleichs, sondern hinsichtlich anderer möglicher Abzugsbeträge, bei denen dann die Haushaltszugehörigkeit eine Rolle spielt..


    Freibetrag gibt es wenn es Kindergeld gibt. Nur so kann das Programm prüfen, ob es günstiger ist das Kindergeld oder den Freibetrag zu berechnen (Günstigerprüfung). Also müsste ein Kind bei Ihnen und ein Kind beim Vater gemeldet sein. Somit bekommt jeder für ein Kind Kindergeld, es gibt für jeden einen Freibetrag ...

    Wie oben gesagt, für den Kinderfreibetrag bzw. die Anrechnung des hälftigen Kindergelds ist das ohne Belang.


    Zu Riester müssten dann andere Experten sich äußern, da das nicht mein bereich ist.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dass viel von diesem Kindergeld abhängt habe ich schon mitbekommen. Das ist wirklich ein bisschen kompliziert. Ich beantworte die Fragen wahrheitsgemäß beim WISO Steuer Programm. Aber es klemmt dann immer beim Kindergeld. Ich gehe nochmal alles durch.


    Vielen Dank nochmal und schöne Ostern

    • Offizieller Beitrag

    Aber es klemmt dann immer beim Kindergeld. Ich gehe nochmal alles durch.

    Und was soll da klemmen? Bereinigte Screens wären da hilfreich, um unterstützen zu können.


    Nach dem bisher bekannten Sachverhalt:

    Ihr bekommt für jedes Kind jeweils den hälftigen Kinderfreibetrag und entsprechend das hälftige Kindergeld angerechnet.

    Da beide Kinder wohl nur und ausschließlich bei dem anderen Elternteil mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und dieser auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sind es für Dich im Prinzip "Zahlkinder/Zählkinder".

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ex.php?search/&q=zahlkind

  • Ach so! Dann muss ich da noch mal ran. Ich habe es hinbekommen, dass nur ein Kind angerechnet wird. Jetzt sind die Zulagen der Riester-Rente ein Problem. Wegen des Kindergeldes, das ich (offiziell) nicht bekomme, da die Kinder ja beim Vater gemeldet sind. Ich gebe also an, kein Kindergeld zu beziehen und bekomme aber trotzdem Riester -Zulagen für 2 Kinder. Das ist mit dem Vater so abgesprochen. Das akzeptiert das Programm aber nicht und zeigt immer wieder eine Fehlermeldung an. Ignorieren nützt auch nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe also an, kein Kindergeld zu beziehen ...

    Nein, denn:

    Kinderfreibetrag, den ja sowieso jeder Elternteil hälftig bekommt und entsprechend auch das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt im Rahmen der Günstigerprüfung des Familienleistungsausgleichs

    Dir steht das hälftige Kindergeld zu (Unterhaltsverpflichtung ist entsprechend gemindert) und das Kindergeld wird voll an den anderen Elternteil ausgezahlt.


    Das ist mit dem Vater so abgesprochen.

    Die Steuergesetze interessieren sich eher weniger für persönliche Absprachen untereinander, sondern ausschließlich für steuerliche Tatbestände.


    Zu Riester-Konsequenzen müssen sich andere User äußern, da ich insoweit nun wirklich kein Experte bin.