Hauskauf teilweise absetzen

  • Hallihallo und frohe Ostern,

    ich habe Ende letzten Jahres mit meiner Frau ein Haus gekauft.

    Es handelt sich um 210m Wohnfläche insgesamt, wovon 90 qm an ein Kosmetikstudio vermietet sind. Bestandsmietvertrag.

    Meine Frage ist nun, da ich ja auch die Miete als Einnahme versteuern muss: kann ich die Hauskaufkosten und alle entstandenen Kaufnebenkosten sowie reguläre Nebenkosten prozentual auf die qm der Gewerbeeinheit als Belastung absetzen?

    Wo mache ich das im Formular und wie?

    Vielen Dank schon mal für zahlreiche Antworten.

    Liebe Grüße

    Simon

  • Das kommt meines Erachtens auf das Baujahr des Hauses an und zwar ob es vor. oder nach 1925 gebaut wurde. Dann sind für ein Mietobjekt 2,5% bzw. 2% jedes Jahr abschreibbar und dies damit über 40 bzw. 50 Jahre. Das sollte in der Tat auch prozentual funktionieren.

  • Ihr solltet hier fachlichen Rat einholen, es gibt nämlich ein paar "Fallstricke". Die Finanzgerichtsbarkeit hat hier einige Haltelinien eingezogen - es ist eben nicht alles anteilig absetzbar.

    Die von Pet2020 genannten AfA-Prozentsätze gelten nur bei Vermietung zu Wohnzwecken - auch hier bitte prüfen. Der § 6 Abs. 4 und 5 EStG sollte hier sehr genau studiert werden, da nicht nur nach Jahr der Anschaffung unterschieden wird, sondern auch nach Nutzung.

    Es spielt auch eine Rolle, wem das Haus gehört. Da hier der TE schon sagt, dass das Haus gemeinsam gekauft wurde, gehört die Hälfte der Ehefrau und diese kann nicht an sich selber vermieten. Hier sind dann andere Vorschriften zu beachten.

  • gehört die Hälfte der Ehefrau und diese kann nicht an sich selber vermieten

    Der TE hat doch gar nicht gesagt, dass die Ehefrau an sich selbst vermietet hat.

    Chipinachair , die laufenden Nebenkosten kann Du natürlich auf das vermietete Gewerbe und den eigenen Wohnraum aufteilen. Du gibst die Mieteinnahmen und die Ausgaben für den vermieteten Raum parallel an.


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Der TE hat doch gar nicht gesagt, dass die Ehefrau an sich selbst vermietet hat.

    Im Gegenteil eigentlich:

    Es handelt sich um 210m Wohnfläche insgesamt, wovon 90 qm an ein Kosmetikstudio vermietet sind. Bestandsmietvertrag.


    Ihr solltet hier fachlichen Rat einholen, es gibt nämlich ein paar "Fallstricke".

    Dem würde ich in der Tat voll und ganz zustimmen. Auch unter Berücksichtigung der anderen gestarteten Threads ist das ein Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Zumal sich mir im Zusammenhang gesehen eher noch weitere Probleme und Fragen aufdrängen würden.


    Ansonsten Anlage V Vermietung und Verpachtung nebst Erläuterungen Zeile für Zeile im Detail durcharbeiten und vorher alle vertraglichen Vereinbarungen mal genau anschauen.

  • Vielen Dank zusammen! Klasse wie das Forum agiert!

    Vorab, das Kosmetikstudio ist ein Fremdbetrieb. Ich hatte ja gehofft, dass ich mit der Buhl Software um den Steuerberater herumkomme. Leider scheint dem nicht so zu sein.

    Ansonsten Anlage V Vermietung und Verpachtung nebst Erläuterungen Zeile für Zeile im Detail durcharbeiten und vorher alle vertraglichen Vereinbarungen mal genau anschauen.

    Da reden wir aber vom Elsterformular oder? Ich komme über die Software direkt auch in Elster und da werden auch die Angaben die ich vorher schon über die Softwaremaske gemacht habe übernommen?


    Dem würde ich in der Tat voll und ganz zustimmen. Auch unter Berücksichtigung der anderen gestarteten Threads ist das ein Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Zumal sich mir im Zusammenhang gesehen eher noch weitere Probleme und Fragen aufdrängen würden

    Abgesehen davon, dass ich mich mit dem ganzen Thema zum ersten Mal selbst beschäftige, da mein Steuerberater leider einen schweren Herzinfarkt hatte - was ich mittlerweile nachvollziehen kann, je mehr ich mich mit dem deutschen Steuersystem beschäftige, würde mich interessieren, welche weiteren Probleme und Fragen sich Dir aufdrängen. Freu mich auf Feedback!

    • Offizieller Beitrag

    Da reden wir aber vom Elsterformular oder?

    Ich rede hier im Forum eigentlich nie über das ELSTER-Formular. Warum auch? Woraus schließt Du das? ?(


    Abgesehen davon, dass ich mich mit dem ganzen Thema zum ersten Mal selbst beschäftige, da mein Steuerberater leider einen schweren Herzinfarkt hatte - was ich mittlerweile nachvollziehen kann, je mehr ich mich mit dem deutschen Steuersystem beschäftige, würde mich interessieren, welche weiteren Probleme und Fragen sich Dir aufdrängen.

    Dann bin ich in einer Steuerberatung, die das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten darf. Abgesehen davon müsste man alle vertragliche Inhalte kennen, deshalb eben der Rat zu den steuerberatenden Berufen. Das Geld, was Du jetzt sparst, könnte hinterher mit einem vielfachen fehlen, da man dann nur noch Schadensbegrenzung betreiben kann.

  • Du kommst in die Formulare, wenn du oben im Menü einmal auf "Formualare" klickst. Dasjenige, das gerade in Bearbeitung ist, wird dir dann angezeigt.


    Noch ein Tipp: wenn du bislang einen Berater hattest, so sieh dir doch einfach einmal die Erklärungen an, die der Berater gemacht hat. Dort sind ja alle Eintragungen vom letzten Jahr vorhanden und du kannst vergleichen. In vielen Fällen setzt du nur den neuen Betrag in das enstprechende Feld.

    • Offizieller Beitrag

    Du kommst in die Formulare, wenn du oben im Menü einmal auf "Formualare" klickst. Dasjenige, das gerade in Bearbeitung ist, wird dir dann angezeigt.

    Er hat bisher in WISO steuer:Web Und in WISO steuer:App Themen gestartet, also nicht in einer Desktopversion der Software. Was @Chipinachair nun tatsächlich nutzt, hat er leider noch nicht beantwortet.


    Noch ein Tipp: wenn du bislang einen Berater hattest, so sieh dir doch einfach einmal die Erklärungen an, die der Berater gemacht hat. Dort sind ja alle Eintragungen vom letzten Jahr vorhanden und du kannst vergleichen. In vielen Fällen setzt du nur den neuen Betrag in das enstprechende Feld.

    ich habe Ende letzten Jahres mit meiner Frau ein Haus gekauft.

  • Okay! Vielen Dank für Euer Engagement. Hatte wirklich gehofft mit der Steuersoftware Mac 2020 bare Münze zu sparen und in Coronazeiten ein bisschen mehr Überblick über meine Geamtgemengelage zu erlangen. Es scheint allerdings doch schwieriger als gedacht und Eure Warnung diesbezüglich bzw. der Verweis zum Steuerberater, werde ich dann wohl oder übel befolgen müssen.