PV-Anlage EÜR IAB und Herabsetzungsbetrag korrekt eingeben

  • Hallo zusammen,

    ich habe Schwierigkeiten den in 2018 gebildeten Investitionsabzugsbetrag und die Herabsetzungsbeträge für die EÜR 2019 korrekt einzugeben. In welches Feld mache ich konkret welche Eintragung?

    Kurz die Fakten:

    - Investitionsabzugsbetrag 2018 gebildet: 19.265€ x 40% = 7.706 €

    - Anlagenzugang 2019

    - Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 7.706€ muss in 2019 hinzugerechnet werden

    - Herabsetzungsbeträge nach §7g Abs. 2 ESG ?

    - Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach §7g Abs. 2 ESG ?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!


    urmel80

  • Überlege doch einmal: wie kommst du bei einem Hinzurechnungsbetrag auf "Herabsetzungen"?

  • Überlege doch einmal: wie kommst du bei einem Hinzurechnungsbetrag auf "Herabsetzungen"?

    Im Jahr der IAB muss steuererhöhend hinzugerechnet und steuermindernd herabgesetzt werden, oder?


    -Herabsetzungsbeträge nach § 7 g Abs. 2 EStG (ELSTER ZEILE 42)

    - Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 2018 (ELSTER Zeile 99) 7.706€

  • Im Jahr der IAB muss steuererhöhend hinzugerechnet und steuermindernd herabgesetzt werden, oder?

    Im Jahr der Anschaffung wird der Investitionsabzugsbetrag zunächst dem Gewinn des Jahres hinzugerechnet. Im Gegenzug darfst Du den Wert der Anschaffungs- und Herstellungskosten aber gleich wieder um den Abzugsbetrag herabsetzen.


    Durch Inanspruchnahme des maximalen Herabsetzungsbetrags im Jahr der Anschaffung wird die Gewinnerhöhung durch die IAB-Auflösung neutralisiert.


    Du hast hier das Wahlrecht gewinnerhöhend anzusetzen oder den Wert der Anlage im Abschreibungsverlauf um den IAB zu kürzen.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe Schwierigkeiten den in 2018 gebildeten Investitionsabzugsbetrag und die Herabsetzungsbeträge für die EÜR 2019 korrekt einzugeben. In welches Feld mache ich konkret welche Eintragung?

    Bei softwarebezogenen Fragen sollte man auch deren genau Bezeichnung und Version benennen, da sich die technische Vorgehensweise von Produkt zu Produkt unterscheiden kann. ;)

  • Du hast hier das Wahlrecht gewinnerhöhend anzusetzen oder den Wert der Anlage im Abschreibungsverlauf um den IAB zu kürzen.

    Nicht "oder", sondern beides ;)

    Im Jahr der Anschaffung wird der Investitionsabzugsbetrag zunächst dem Gewinn des Jahres hinzugerechnet. Im Gegenzug darfst Du den Wert der Anschaffungs- und Herstellungskosten aber gleich wieder um den Abzugsbetrag herabsetzen.

    Genau so ist es


    Gruß

    Chris

  • Im Jahr der IAB muss steuererhöhend hinzugerechnet und steuermindernd herabgesetzt werden, oder?

    Der Gesetzestext sagt doch eindeutig "hinzugerechnet" - da gibt es nun einmal keine Wahl zwischen hinzugerechnet und herabgesetzt.

    Im Jahr der Bild setzt du herab (Gewinn wird vermindert), im Jahr des Kauf rechnest du hinzu (Gewinn wird erhöht), sofern du den Betrag als Sonderabschreibung vorher in der EÜR/GuV angesetzt hast und somit den Gewinn vermindert hast.

  • Hallo an alle,


    ich habe Probleme den Hinzurechnungsbetrag zu verbuchen. Konkret sieht meine Maske ganz anders aus als die von Userin Urmel hier abgebildete. Der Herabsetzungsbetrag ist korrekt erzeugt worden, jedoch fehlt die Möglichkeit den Hinzurechnungsbetrag in gleicher Höhe einzugeben. Ich habe den IAB in der EÜR 2018 gebildet und dann die Datenübernahme in das Jahr 2019 gemacht. Mit der Anschaffung wurde 2019 begonnen. Wenn die EÜR in die ESt. übernommen wird gibt es Probleme, da das Programm bei den Betriebsausgaben den Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 0,00 € mit dem gebuchten Herabsetzungsbetrag vergleicht und feststellt, dass beide Beträge nicht gleich sind . Was mache ich mutmaßlich falsch. Programmversion ist aktuell.


    Vielen Dank für eure Hilfe vorab.


    Olly

    • Offizieller Beitrag

    ich habe Probleme den Hinzurechnungsbetrag zu verbuchen. Konkret sieht meine Maske ganz anders aus als die von Userin Urmel hier abgebildete. Der Herabsetzungsbetrag ist korrekt erzeugt worden, jedoch fehlt die Möglichkeit den Hinzurechnungsbetrag in gleicher Höhe einzugeben. Ich habe den IAB in der EÜR 2018 gebildet und dann die Datenübernahme in das Jahr 2019 gemacht.

    Dann sollte man auch Screens anhängen, die das Problem und den Unterschied bildhaft darlegen. ;)


    Mit der Anschaffung wurde 2019 begonnen.

    Was heißen soll? ?(


    Programmversion ist aktuell.

    Und welches Programm bzw. welche Version? ?(

  • Die Hinzurechnung des IAB wird nicht gebucht - sie erfolgt ausserhalb der EÜR/GuV nur in den zusätzlichen Angaben. Gebucht wird nur - falls ensprechend gewählt wird - die Herabsetzung der AHK

  • miwe4,


    ich habe Schwierigkeiten den in 2018 gebildeten Investitionsabzugsbetrag und die Herabsetzungsbeträge für die EÜR 2019 korrekt einzugeben. In welches Feld mache ich konkret welche Eintragung?

    Kurz die Fakten:

    - Investitionsabzugsbetrag 2018 gebildet: 35.000 € x 40% = 14.000 €

    - Anlagenzugang 2019 in Köhe von 19.500 € (Investition begonnen und noch nicht abgeschlossen)

    - Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 7.800 € muss in 2019 hinzugerechnet werden

    - Herabsetzungsbeträge in Höhe von 7.800 € nach §7g Abs. 2 EstG, wo eintragen?

    - Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge in Höhe von 7.800 € nach §7g Abs. 2 EstG, wo eintragen ?


    Bin freiberufl. tätig und arbeite mit der EÜR welche als add on beim Steuersparbuch 2020 inkludiert ist. Programmversion