Erfassung einer Eigentumswohnung mit großer und kleiner eigenständiger Wohneinheit

  • Hallo zusammen,


    seit 2019 bin ich privater Vermieter meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches aus ca. 25 Mieteinhaiten und drei gewerblichen Einheiten besteht.


    Meine Eigentumswohnung besteht aus einer großen eigenständigen Wohneinheit und einer kleinen eigenständigen Wohneinheit. Beide sind durch einen "kleinen" Flur mit Eingangstür vom allgemeinen Flur abgetrennt.


    In der Software Wieso Vermieter habe ich jetzt als Objekt ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen angelegt. Was ja nicht unbedingt richtig ist.


    Hat jemand eine Idee, wie ich mein Szenario besser abbilden kann.


    Dank vorab.


    MfG


    Björn

  • Hat jemand eine Idee, wie ich mein Szenario besser abbilden kann.

    Ich gehe davon aus, dass dort eine Hausverwaltung die WEG abrechnet. Dann bekommst du eine separate Aufstellung, meistens mit den Anteilen MEA deiner Wohneinheit zu der Gesamtsumme. Diese musst du abrechenen und die Grundsteuer, die du bekommst, dazu rechnen.

    Ich arbeite mit dem Hausverwalter denke aber, dass es beim Vermieter ebenfalls so geht.


    Ich empfehle, 2 Wohneinheiten einzurichten. Einmal deine mit allen Anteilen usw. sowie eine für den Rest der Summe der anderen.


    Wenn du das gemacht hast, alle Kosten des Hausverwalters für die Betriebskostenarten wie Müll, Wasser usw. sowie die Grundsteuer, die du ja separat bezahlen musst.

    Wenn du die MEA korrekt angelegt hast, die Grundsteuer als "Laut Abrechnung" buchst, erhältst du eine saubere Abrechnung.


    Wie gesagt, ob das mit dem Vermieter klappt weiß ich nicht.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Erfassung einer Eigentumswohnung die aus einer großen eigenständigen Wohneinheit und einer kleinen eigenständigen Wohneinheit besteht.“ zu „Erfassung einer Eigentumswohnung mit großer und kleiner eigenständiger Wohneinheit“ geändert.
  • Mehrfamilienhaus ist richtig.

    Macht die Verwaltung nicht gleich Mieterverwaltung ?

    Sind die Nebenkostenabrechnung der Verwaltung pro Wohnung ?

    Dann liege ich mit dem Mehrfamilienhaus schon mal richtig! Hurra und vielen Dank.


    Ne, die Verwaltung macht nicht die Mieterverwaltung !


    Die Anteile MEA / Nebenkostenabrechnung beziehen sich auf die gesamte Einheit, also die qm.


    Die muss ich dann anteilig auf die große Wohnung und das Apartement aufteilen.