Betriebliche Altersvorsorge und Riester...aber ohne Riestervertrag?

  • Hallo und frohe Ostern!


    Vorweg, ich habe versucht ein Thema zu finden das dem hier entspricht, bin in der Suchfunktion aber leider nicht fündig geworden.


    Meine Frage ist folgende:


    Durch den automatischen Abruf meiner Unterlagen wird unter "Altersvorsorge - Riester" automatische meine bAV eingetragen, und dann bekomme ich noch den Fehler bei "Zusatzangaben bei unmittelbarer Begünstigung" die Erträge für 2018 einzutragen um die volle Förderung zu bekommen.


    ...ich habe jedoch gar keinen Riestervertrag!


    Die bAV wird für jeden Mitarbeiter automatisch abgeschlossen und der jährliche Brief der mich informiert dass meine bAV förderingsfähig (also, Rieser-fähig) besagt:

    "Sofern Sie die Zulagen beantragen wollen, erhalten Sie von HR alle notwendigen Unterlagen und Informationen."


    Aus unterschiedlichen Gründen habe ich keinen Riester Vertrag und möchte ich auch keinen solchen.


    Aktuell sieht es also so aus:


    Wobei das blaue Dreieck die automatische Übernahme der gezahlten Beträge ist.


    Frage also: Da ich nicht riestere (und dies auch nicht möchte), kann ich den ganzen Eintrag einfach löschen auch wenn ich natürlich die bAV Leistungen gezahlt habe?


    Zur Info: In den letzten Jahren hatte ich die bAV ebenfalls, mit den gleichen Konditionen, habe ebenfalls den automatischen Abruf, und hatte diesen Fehler nicht.


    Einen wunderschön sonnigen Ostersonntag wünsche ich allen!


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    ...ich habe jedoch gar keinen Riestervertrag!

    Doch hast Du:

    Durch den automatischen Abruf meiner Unterlagen wird unter "Altersvorsorge - Riester" automatische meine bAV eingetragen, und dann bekomme ich noch den Fehler bei "Zusatzangaben bei unmittelbarer Begünstigung" die Erträge für 2018 einzutragen um die volle Förderung zu bekommen.

    Und auch die elektronische Übermittlung spricht für einen Vertrag gemäß Riester-Kriterien.


    Frage also: Da ich nicht riestere (und dies auch nicht möchte), kann ich den ganzen Eintrag einfach löschen auch wenn ich natürlich die bAV Leistungen gezahlt habe?

    Sollte funktionieren, wenn man die einem zustehende Förderung, gleich aus welchen Gründen, nicht in Anspruch nehmen möchte. Zumindest im Rahmen der ESt-Erklärung. Kann aber durchaus sein, dass mich andere in diesem Punkt korrigieren.

  • Mh ok, danke! Heißt also obwohl ich keinen extra Rieservertrag abgeschlossen habe riestere ich trotzdem?


    Also sollt eich (falls ich es nicht lösche) in diese Maske (die sich hinter dem roten Fehlerdreieck verbirgt) meine Daten aus 2018 eintragen? Sprich also die beitragspflichtigen Einnahmen.


    (Und ich merke ich sollte mich mit meinem bAV Träger mal in Verbindung setzen und nachfragen wie genau hier die Vertragslage ist.)


    Danke für die schnelle Antwort!

  • Tatsächlich treffe ich die 4% Einzahlung nicht (da die bAV automatisch einzieht und ich mich zugegeben damit nie auseinander gesetzt habe weil ich ja nie riestern wollte), aber ich lass es mal drin stehen damit ich jetzt gezwungen bin mich mit dem Thema einmal auseinander zu setzen.


    Danke für eure Unterstützung und frohe Ostertage noch!

  • In der Anlage AV der Einkommensteuererklärung muss man nur die Verträge angeben, für die man Förderung in Form der Steuerermäßigung beantragt. Da gibt es dann die Günstigerprüfung. Möchte man keine Steuerermäßigung, unabhängig davon, ob Zulagen beantragt werden oder wurden, muss man nichts angeben. Du kannst die Vertragsdaten beruhigt löschen.


    Eine ganze Reihe von Anbietern (bAV, aber auch Bausparkassen) haben ihre Produkte zertifizieren lassen und senden den Kunden unaufgefordert Anträge auf Riesterzulage zu. Insbesondere bei bAV-Verträgen lohnt sich das meist nicht, da solche Verträge selbst gefördert werden. Dass die Beiträge ohne Zulagenantrag als gefördert gemeldet werden, kenne ich bislang nicht. Vielleicht hast du unbedachterweise einen Zulagenantrag unterschrieben? Ich würde mich zur Klärung an den Anbieter wenden. Dann sollte er im kommenden Jahr keine solche Bescheinigung mehr ausstellen.


    Ich wünsche ein frohes Osterfest!

    Rautka

  • Dass die Beiträge ohne Zulagenantrag als gefördert gemeldet werden, kenne ich bislang nicht. Vielleicht hast du unbedachterweise einen Zulagenantrag unterschrieben?

    Der Dauerzulagenantrag ist inzwischen in den Antragsunterlagen der Anbieters integriert. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass bei Unterzeichnung des Antrages zur bAV automatisch der Dauerzulagenantrag unterschrieben wurde. Jedoch wie bereits erklärt, kann jedes Riesterprodukt auch als ganz normales ungefördertes Produkt genutzt werden. Hierzu müsstest Du dann den Dauerzulagenantrag widerrufen und keine steuerlichen Vergünstigungen über die Einkommenssteuererklärung beantragen.


    Insbesondere bei bAV-Verträgen lohnt sich das meist nicht, da solche Verträge selbst gefördert werden.

    Das würde ich pauschal nicht vermuten! Es kann durchaus sein, dass die bAV von ME_K lediglich die Förderung durch Riester erhält und ansonsten nur die Vorteile aus dem Produkt hat und sonst keinerlei weitere steuerlichen Vergünstigungen.

  • Ich wollte mal Rückmeldung geben. Ich hab bei unseren bAV Träger mal nachgefragt und die Grundlage hier ist, dass bei Auszahlung der Betriebsrente später die Sozialabgaben entfallen, wenn Riesterförderung stattfindet. Besteuert wird es zwar trotzdem (was ich sehr seltsam finde weil das Geld ist ja schon vom netto abgegangen aber...) aber zumindest doppelt KV etc entfällt.


    Danke für alle Unterstützung!


    ETA: ein Zulagenantrag wird tatsächlich nicht automatisch gestellt, und da ich die 4% nicht einzahle wäre es auch nicht zulagefähig. Da ich single ohne Kinder bin sehe ich aber den Sinn von den 4% auch nicht.