Hallo,
bedauerlicherweise hat die Suche keine konkreten Lösungen für meine Probleme.
Folgender Sachverhalt: Ich habe einen Zweitwohnsitz aus Beruflichen Gründen. Jedes Wochenende fahre ich in die Heimat zu meinem Hauptwohnsitz. Drei Monate konnte ich die Verpflegungspauschale für jeden Tag an dem ich abwesend vom Hauptwohnsitz war absetzen. Nun musste ich aufgrund der Corona Maßnahmen ins Home-Office auf unbestimmte Zeit. Dazu zwei Fragen:
1) Nach einem Monat Abwesenheit von der Arbeitsstätte beginnen die 3 Monate erneut. Wann beginnen diese genau? Ab dem Zeitpunkt, an dem ich zurück zum Zweitwohnsitz komme oder direkt nach einem Monat unabhängig davon ob ich am Hauptwohnsitz oder am Nebenwohnsitz bin?
2) Da ich nicht ins Büro darf, stellt mein Arbeitgeber mir keine Möglichkeit vor Ort zum arbeiten zur Verfügung. Kann ich die Kosten für mein Zimmer (Büro) am Hauptwohnsitz als Fortbildungskosten absetzen?
3) Ein Urlaub wurde aufgrund von Corona storniert. Kann ich die Kosten des Urlaubs (Storno Kosten) als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Danke für eure Hilfe und Frohe Ostern