Abweichendes Erlöskonto für Umsätzen mit Anlagegold

  • Da fuchse ich mich nicht ein. As less information as possible. Da ist Dein Steuerberater ist erste Anlaufstelle. Frage dort u.a. auf welche Kennziffern gebucht werden soll.

    Ok kann ich denn die Erlös-Konto-Auswahl erweitern? Bisher hatte ich solche Verkäufe unter umsatzsteuerfreie Betriebseinahmen (Buchungskreis 2) gebucht, ging aber nur, weil keine Rechnung zugeordnet werden musste. Ich suche also ein Erlös-Konto analog diesem...hmmm


    Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo scp06,

    Okay. Dann schau mal was ich aus Deinem bisherigen Goldverkauf ableite:

    Hinter "Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen" gemäß Steuervariante 2 verbirgt sich das Buchungskonto

    8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG mit USTVA Kennziffer 48 Inland


    Das entspricht gemäß Steuervariante 3 aus deiner eingestellten Kontenliste

    Nr. 6: 8504 Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 8ff UStG) KZ 48 Inland

    Unter dieser Nr. 6 - unerwähnt aber zum gleichen Kontokreis - wird das besser übereinstimmende Konto 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff angeboten mit gleicher UStVA Kennziffer 48 Inland


    Entsprechend buchst Du Deine Ausgangsrechnungen unter > Erweitert > Sonstiges auf

    8020 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG offen (IST Versteuerung offener Betrag) Inland

    8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG Kennziffer 48 (IST Versteuerung mit Zahlung oder direkt bei SOLL Versteuerung)

    Siehe Bilder

  • Umsätze mit Anlagegold sind aber nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 UStG, sondern es gibt die Sondervorschrift des § 25c UStG (der aber m. M. nach für innergemeinschaftliche Umsätze gilt, so steht es zumindest auf den amtlichen Vordrucken). Hierfür gilt dann die Zelle 91, nicht 48.

    Also muss ein Konto im Bereich der innergemeinschaftlichen Erwerbe gesucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    nesciens Bitte den ganzen Thread lesen

    Da fuchse ich mich nicht ein. As less information as possible.

    Hm

    Bisher hatte ich solche Verkäufe unter umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (Buchungskreis 2) gebucht, ging aber nur, weil keine Rechnung zugeordnet werden musste. Ich suche also ein Erlös-Konto analo

    Geklärt, ist klar

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dozent_WISO_MB,

    Hallo SAMM,

    das würde mich auch mal interessieren. Bisher kam die Frage nicht, aber lässt sich die Erlöskontoauswahl (vermutlich über den Kontenplan) anpassen?

    Ja! Aber

    gehe zuerst z.B. auf Kunde (oder Artikel) suche nach Spezielle Fibu Erlöskonten. Es poppt die Liste mit sämtlichen Konten auf, die geeignet sind für Rechnungen mit abweichende Erlöskonten.

    Konto hier aussuchen.

    Dann wechseln auf den Standard Kontenplan, um das gewünschte Konto zu kopieren und anzupassen. Sodann taucht es unter > Rechnung > Erweitert > abweichende Erlöskonten zur Auswahl auf.

  • Gehören die Umsätze zum Geschäftsbetrieb? Sind das laufend anfallende Umsätze oder eher sporadische Einnahmen?

    nesciens Bitte den ganzen Thread lesen

    Das habe ich - aber du scheinst meine Antwort nicht verstanden zu haben.


    Entsprechend buchst Du Deine Ausgangsrechnungen unter > Erweitert > Sonstiges auf

    8020 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG offen (IST Versteuerung offener Betrag) Inland

    8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG Kennziffer 48 (IST Versteuerung mit Zahlung oder direkt bei SOLL Versteuerung)

    Das kann nicht stimmen, da eben nicht nach § 4 Nr. 8 ff. steuerbefreit, sondern nach § 25c, falls innergemeinschaftlicher Erwerb! Damit ist eher ein Konto aus dem Bereich 83xx ff. (und nicht 81xx ff, wie von dir vorgeschlagen) zu wählen mit Zelle 91 als Zuordnung.

    Nach § 25c UStG sind Umsätze mit Anlagegold steuerfrei.

  • Danke SAMM!

    @ nesciens: Die Kontobezeichnung verweist in der Tat ausschließlich auf §4 UStG und nicht auf §25. Doch letztlich ist entscheidend, in welcher Zeile der Umsatz in den Steuerformularen stehen muss. Und da finde ich in der USt-VA keine Zeile, außer 24 (Feld 48): "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. Umsätze nach §4 Nr. 8 bis 28 UStG)". Der §4 wird nur beispielhaft aufgezählt. Also, wenn der Goldumsatz in die gleiche Zeile kommt, spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass Konto 8100 zu verwenden.

    EÜR, Feld 103, das Gleiche

  • Also, wenn der Goldumsatz in die gleiche Zeile kommt, spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass Konto 8100 zu verwenden.

    EÜR, Feld 103, das Gleiche

    Er gehört aber nicht in die Zeile 48, sondern in die Zelle 91, wie in Samms Spoiler ja richtig zu sehen ist.


    Aber mir ist es sowieso gleichgültig - ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Umsätze nur dann steuerfrei sind, wenn Sie in das EU-Ausland gehen (innergemeinschaftliche Lieferungen) und eben anders ausgewiesen werden in der UStVA.

  • Also, wenn der Goldumsatz in die gleiche Zeile kommt, spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass Konto 8100 zu verwenden.

    EÜR, Feld 103, das Gleiche

    Er gehört aber nicht in die Zeile 48, sondern in die Zelle 91, wie in Samms Spoiler ja richtig zu sehen ist.


    Aber mir ist es sowieso gleichgültig - ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Umsätze nur dann steuerfrei sind, wenn Sie in das EU-Ausland gehen (innergemeinschaftliche Lieferungen) und eben anders ausgewiesen werden in der UStVA.

    Hmm...wie kommst du darauf, dass Umsätze mit Gold nur dann steuerfrei sind, wenn diese in das EU-Auslagn gehen?

    Code
    Der Goldkauf/verkauf bietet den großen Vorteil, dass er seit 1993 in Deutschland mehrwertsteuerfrei ist. Seit dem Jahr 2000 gilt die Befreiung auch in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dazu muss das Gold allerdings einige Kriterien erfüllen. Goldbarren müssen einen Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen. Bei Goldmünzen sind die Vorschriften sogar noch strenger:
    
        Hier darf der Goldgehalt nicht unter 900/1000 liegen.
    
        Die Münzen dürfen nicht vor dem 19. Jahrhundert geprägt worden sein. 
    
        Sie müssen im Prägeland als gesetzliches Zahlungsmittel erlaubt oder zumindest früher einmal als solches verwendet worden sein. 
    
        Der Preis für die Münzen darf nicht mehr als 80 Prozent über dem Marktwert des Goldgehalts liegen.

    Und sogar bei Buhl liest man dieses:


    Achtung beim Verkauf von Goldmünzen Welche Münzen sind umsatzsteuerbefreit?

  • Aber man muss erstmal klären, handelt es sich hier um eine Betriebsausgabe oder Betriebseinnahme? Und bei Kennziffer 91 ist es eine Betriebsausgabe. Der TE hat es aber als Betriebseinnahme klargestellt. Also kommt eine Buchung als Ausgabe auf KZ 91 nicht in Frage.

    Ja es sind/waren Betriebseinnahmen und die hatte ich damals so wie oben geschrieben verbucht und ein Steuerprüfer vor Ort hat das auch nicht bemängelt.


    Wenn ich mir den Kontorahmen bei Buhl so anschauen, würde ich ja bei Buchungskreis 3 folgende Zuordnung favorisieren: