Steuererklärung Pflicht oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    als ich meine freiwillige Steuererklärung 2019 machen wollte hab ich aus Spaß meine Daten mal für das Jahr 2018 angefordert und mit Erschrecken festgestellt, dass ich eigentlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen (so nach Steuer:Web)...


    Folgender Fall: Ich habe das halbe Jahr einen Werkstudentenjob angetreten und dort um die 8h die Woche mit unter 450 Euro mtl. verdient. Weiterhin habe ich dann an zwei Tagen, gleichzeitig zu der Anstellung beim Werkstudentenjob, für eine Komparsenrolle gearbeitet... Das war natürlich Steuerklasse 6 und es wurden auch 2 mal ca. 6 euro von den 36 Euro abgezogen und als Lohnsteuer bezahlt.... Nun habe ich nie einen Bescheid vom Finanzamt oÄ bekommen. Musste ich diese Steuererklärung abgeben? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?Muss ich hier mit Verzugsstrafe rechnen, welche ja dann 10*25 Euro entsprechen würden?=O


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Musste ich diese Steuererklärung abgeben?

    Grundsätzlich ja.


    Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?

    Abgeben? ?(


    Muss ich hier mit Verzugsstrafe rechnen, welche ja dann 10*25 Euro entsprechen würden? =O

    Ob und Umfang hängen vom Einzelfall ab. Wenn Deine Zahlen oben die einzigen steuerpflichtigen Einkünfte darstellen, könnte sich ja durchaus eine Steuererstattung ergeben.

  • Hallo Mine,


    danke für die Rückmeldung, dann setze ich mich gleich mal dran

    Muss ich hier mit Verzugsstrafe rechnen, welche ja dann 10*25 Euro entsprechen würden? =O

    Ob und Umfang hängen vom Einzelfall ab. Wenn Deine Zahlen oben die einzigen steuerpflichtigen Einkünfte darstellen, könnte sich ja durchaus eine Steuererstattung ergeben.

    Ja, das waren die einzigen Sachen, mein Steuerprogramm sagt mir auch, dass ich die 12 Euro wiederbekomme, muss ich dann nicht mit der Strafe rechnen?


    Liebe grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das waren die einzigen Sachen, mein Steuerprogramm sagt mir auch, dass ich die 12 Euro wiederbekomme, muss ich dann nicht mit der Strafe rechnen?

    Einen Verspätungszuschlag würde ich in diesem Fall bezweifeln wollen, zumal Du ja "Ersttäter" bist. ;)

  • Ja, das waren die einzigen Sachen, mein Steuerprogramm sagt mir auch, dass ich die 12 Euro wiederbekomme, muss ich dann nicht mit der Strafe rechnen?

    Einen Verspätungszuschlag würde ich in diesem Fall bezweifeln wollen, zumal Du ja "Ersttäter" bist. ;)

    Hallo Miwe,


    allerdings bin ich grade über folgenden Artikel gestoßen:

    https://www.buhl.de/steuernsparen/verspaetungszuschlag/

    Dieser würde dann ja bedeuten, dass ich doch den Betrag zahlen muss, da er ja automatisch berechnet wird...

    Macht es Sinn vorher einmal beim Finanzamt anzurufen?



    Liebe Grüße