Immobilienkauf

  • Hallo,

    ich habe September 2019 eine kleine Wohnung zum Vermieten gekauft. Die Wohnung wurde komplett finanziert.

    Hierzu sind natürlich Notarkosten, Maklergebühren, etc. angefallen.

    Die Wohnung wird seit dem auch von mir komplett renoviert. Neue Heizung, Verputz, Fließen, Boden, etc.


    Ich habe mir sagen lassen, Ich kann einige Kosten steuerlich absetzen. Ich mache meine Steuererklärungen seit Jahren mit dem Wiso steuer Start.


    Wie kann ich diese Kosten in dieser Software eingeben?


    Besten Dank

  • Stimmt im Prinzip, aber das meiste wird wohl in die Anschaffungs-/Herstellungskosten fließen - Stichwort: anschaffungsnahe Aufwendungen.

    Zum anderen nicht vergessen, dass der Kaufpreis und die Nebenkosten aufgeteilt werden muss in Grund und Boden-Anteil einerseits und Gebäudeanteil andererseite.

    Sofort absetzbar sehe ich eigentlich nur die Kosten für die Finanzierung, die 2019 angefallen sind. Der Rest geht über die Abschreibung in jährlichen Raten. Allerdings wirst du dir ein anderes Programm zulegen müssen, mit Steuer:start geht Vermietung und Verpachtung nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings wirst du dir ein anderes Programm zulegen müssen, mit Steuer:start geht Vermietung und Verpachtung nicht.

    In der Tat. Z.B. das WISO steuer:Sparbuch, wohin ich den Thread erst einmal verschoben habe, da er in dem Unterforum "Immobilien <-> Verwaltung & Abrechnung" nun rein gar nichts zu suchen hatte.

  • Allerdings wirst du dir ein anderes Programm zulegen müssen, mit Steuer:start geht Vermietung und Verpachtung nicht.

    In der Tat. Z.B. das WISO steuer:Sparbuch, wohin ich den Thread erst einmal verschoben habe, da er in dem Unterforum "Immobilien <-> Verwaltung & Abrechnung" nun rein gar nichts zu suchen hatte.

    Danke fürs verschieben ins richtige Forum :). Heißt es für dieses Jahr reicht meine aktuelle Software und für 2020 benötige Ich dann Wiso Sparbuch?

  • Stimmt im Prinzip, aber das meiste wird wohl in die Anschaffungs-/Herstellungskosten fließen - Stichwort: anschaffungsnahe Aufwendungen.

    Zum anderen nicht vergessen, dass der Kaufpreis und die Nebenkosten aufgeteilt werden muss in Grund und Boden-Anteil einerseits und Gebäudeanteil andererseite.

    Sofort absetzbar sehe ich eigentlich nur die Kosten für die Finanzierung, die 2019 angefallen sind. Der Rest geht über die Abschreibung in jährlichen Raten. Allerdings wirst du dir ein anderes Programm zulegen müssen, mit Steuer:start geht Vermietung und Verpachtung nicht.

    Danke für deine Antwort. Wie ist es mit den Handwerkerdienstleistungen für die Renovierungen in 2019 ?

  • Nein! Das gehört zu deinen (zukünftigen) Vermietungseinkünften. Handwerkerleistungen scheitert doch schon daran, dass nichts davon für deinen Haushalt erbracht wurde.

    Und du musst schon 2019 das Programm wechseln, sonst verlierst du den Anspruch auf die "vorweggenommenen" Werbungskosten (FInanzierungskosten z.B.). Du kaufst ein Haus und gibst eine sechsstellige Summe aus und hast nicht einmal 30 Euro für eine passende Software?

    • Offizieller Beitrag

    Heißt es für dieses Jahr reicht meine aktuelle Software und für 2020 benötige Ich dann Wiso Sparbuch?

    Wenn Du in der ESt-Erklärung 2019 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben möchtest/musst, dann benötigst Du selbstverständlich auch für das Veranlagungsjahr die entsprechende Programmversion.


    Wie ist es mit den Handwerkerdienstleistungen für die Renovierungen in 2019 ?

    Die Anwendung des § 35a EStG greift bei Vermietungseinkünften nicht. Was wie und in welchem Umfang geltend gemacht werden kann, kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Also im Program die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durcharbeiten. Im Zweifel mal überlegen, in den ersten beiden Jahren vielleicht einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen. Die Kosten sollten bei einer solchen Investition auch noch drin sein und kann im Zweifel günstiger sein, als selber Dinge falsch zu machen. Evtl. parallel mit dem Programm arbeiten und die Schritte des Profis nachvollziehen.

  • Nein! Das gehört zu deinen (zukünftigen) Vermietungseinkünften. Handwerkerleistungen scheitert doch schon daran, dass nichts davon für deinen Haushalt erbracht wurde.

    Und du musst schon 2019 das Programm wechseln, sonst verlierst du den Anspruch auf die "vorweggenommenen" Werbungskosten (FInanzierungskosten z.B.). Du kaufst ein Haus und gibst eine sechsstellige Summe aus und hast nicht einmal 30 Euro für eine passende Software?

    Wo steht, dass ich keine 30 EUR für eine Software habe ? :)

  • Heißt es für dieses Jahr reicht meine aktuelle Software und für 2020 benötige Ich dann Wiso Sparbuch?

    Wenn Du in der ESt-Erklärung 2019 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben möchtest/Musst, dann benötigst Du selbstverständlich auch für das Veranlagungsjahr die entsprechende Programmversion.


    Wie ist es mit den Handwerkerdienstleistungen für die Renovierungen in 2019 ?

    Die Anwendung des § 35a EStG greift bei Vermietungseinkünften nicht. Was wie und in welchem Umfang geltend gemacht werden kann, kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Also im Program die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durcharbeiten. Im Zweifel mal überlegen, in den ersten beiden Jahren vielleicht einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen. Die Kosten sollten bei einer solchen Investition auch noch drin sein und kann im Zweifel günstiger sein, als selber Dinge falsch zu machen. Evtl. parallel mit dem Programm arbeiten und die Schritte des Profis nachvollziehen.

    okay vielen dank Dank. Hab eigentlich nur größere Rechnungen für Notarkosten, Maklergebühren und die Gewerbesteuer etc.

    Da hatte Ich gedacht die bekomme ich noch in 2019 zurückerstattet?!

    • Offizieller Beitrag

    Gewerbesteuer

    Du meinst wohl eher Grunderwerbsteuer, oder?


    Da hatte Ich gedacht die bekomme ich noch in 2019 zurückerstattet?!

    Die Grunderwerbsteuer erstattet Dir sowieso niemand.


    Hab eigentlich nur größere Rechnungen für Notarkosten, Maklergebühren und die ....

    Was bei Dir als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht kommt oder aber Erwerbsnebenkosten, anschaffungsnahen Aufwand, nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten etc. darstellt, kann von uns niemand ohne Kenntnis aller Besteuerungsgrundlagen beurteilen. Da musst Du schon selber durch und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) abarbeiten. Ansonsten kann man in der Tat nur zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Man kann auch an der falschen Stelle sparen. Ein bisschen muss man sich ansonsten schon in die Materie einarbeiten.

  • Wo steht, dass ich keine 30 EUR für eine Software habe ?

    Das war die Schlussfolgerung aus deiner Aussage


    Heißt es für dieses Jahr reicht meine aktuelle Software

    da wir dir ja nun schon gesagt hatten, dass diese bei Vermietung und Verpachtung nicht ausreicht.

  • Guten Tag,


    wie heißt jetzt genau die Software die benötigt wird um die Anlage V die man ausfüllen muss um Einkünfte aus Verm. und Verpachtung eines GbRs zu bearbeiten? Bissl zum Hintergrund, Haus Ende November 2019 gekauft, und vermietet erst ab 15. Jan 2020. Ich besitze WISO steuer: 2020 und 2019.


    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    wie heißt jetzt genau die Software die benötigt wird um die Anlage V die man ausfüllen muss um Einkünfte aus Verm. und Verpachtung eines GbRs zu bearbeiten?

    Allerdings wirst du dir ein anderes Programm zulegen müssen, mit Steuer:start geht Vermietung und Verpachtung nicht.

    In der Tat. Z.B. das WISO steuer:Sparbuch, wohin ich den Thread erst einmal verschoben habe, da er in dem Unterforum "Immobilien <-> Verwaltung & Abrechnung" nun rein gar nichts zu suchen hatte.

    (für den Fall der angenommenen Windows-Version)

  • WOW vielen Dank für die zügige Rückmeldung. Ich werde zusätzlich zum Steuer:Mac Steuer:Sparbuch zulegen müssen. Ich hoffe nur dass das :Sparbuch auf auf Mac läuft.


    vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Bei WISO steuer:Mac ist das laut Leistungsübersicht doch drin. Genau deshalb fragen wir immer nach der detaillierten Programm-/Versionsbezeichnung.


    Du solltest Dich dann in der Tat etwas genauer mit den Funktionen und Möglichkeiten Deines Programms befassen. Da hier die meisten User die Windows-Versionen nutzen, sind mögliche Hilfeleister dann immer auf bereinigte Screens angewiesen und Du musst halt Geduld haben.


    Leistungsuebersicht_Steuerprogramme 2020 .pdf



    • Offizieller Beitrag

    Alles ok, ist sicherlich jedem schon passiert. ;)


    Aber es ist wirklich wichtig, dass Du Dich vor dem "Ernstfall" erst einmal mit den Möglichkeiten Deines Programms beschäftigst und etwas mit Testfällen herumspielst. Da kann man vorab viel bei lernen, denn nicht selten findet man auch steuerliche Infos, an die man ansonsten nie gedacht hätte.