Hallo zusammen!
Ich stehe gerade vor folgendem Sachverhalt: Ich arbeite für einen Kunden als Dienstleister. Jetzt möchte er einmalig über mich Produkte kaufen, die im Zusammenhang mit meiner Dienstleistung stehen. Allerdings liegt der Kern meines Berufs nicht im Verkauf von Produkten, sondern von (freiberuflichen) Dienstleistungen.
Nun frage ich mich also, ob ich das überhaupt darf und wenn ja, wie das mit der Abschreibung funktioniert: Schreibe ich die Produkte bei mir regulär über den entsprechenden Zeitraum ab oder entfällt diese Pflicht für mich, wenn ich sie an den Kunden weiterverkaufe und sie somit nicht in meinem Besitz sind.